Beschreibung der Beschaffung
"City 2030" mit neuen Perspektiven und Zielen
Die Innenstadt steht vor großen Herausforderungen. Verändertes Kaufverhalten wirkt sich auf den Einzelhandel aus, Leerstände sind die Folge. Private Immobilien haben Investitionsbedarf,
Aufenthaltsqualität geht verloren. Wir müssen jetzt handeln - mutig und konsequent! Unsere Innenstadt soll wieder "Lebensort" werden! Leitfaden und Grundlage für die Neuausrichtung ist das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) "City 2030". Es zeigt
Strategien und Maßnahmen zur langfristigen Entwicklung der Solinger Innenstadt für die kommenden Jahre.
Wichtige Ziele:
- Attraktives Wohnen in der Stadt!
- Einzelhandel konzentrieren!
- Immobilien in Wert setzen!
- Leerstände beseitigen!
- Innenhöfe aufwerten!
Wie gerne wir in der Innenstadt wohnen und uns aufhalten, hängt auch vom Zustand der Gebäude und Fassaden, des Erscheinungsbildes des öffentlichen Raums und vom Angebot ab. Mindernutzungen und Leerstände stören. Ladenlokale können wieder mit Leben gefüllt werden, neben Handel sind auch Dienstleistungen, gastronomische Angebote oder Wohnnutzungen denkbar.
Deshalb sollen Eigentümer zukünftig bei der Sanierung oder Umnutzung ihrer Gebäude besser gefördert als bisher, ein Beratungsnetzwerk aus Fachexperten soll aufgebaut werden.
Das "Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept City 2030" wurde im Juli 2019 als Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Solinger Innenstadt gem. § 171 b Absatz 2 BauGB vom Rat der Rat der Stadt Solingen beschlossen.
Hiermit verbunden war auch die Festlegung der Innenstadt als Stadtumbaugebiet gem. § 171 b Absatz 1 BauGB. Die räumliche Abgrenzung des Gebietes ist den Anlagen zu entnehmen.
Ein wesentlicher Baustein für das Gelingen des neuen "ISEK City 2030" ist die Umnutzung von ehemals einzelhandelsgenutzten Immobilien und Etablierung von neuen Nutzungen zur Belebung der Innenstadt.
Die Stadt Solingen konnte im Rahmen der Umsetzung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes City 2030 aus einem Sofortprogramm des Landes Fördermittel zur Stärkung der Innenstädte akquirieren, welche nun zur Umnutzung von Ladenlokalen in der Solinger Innenstadt eingesetzt werden sollen.
Um die vielfältigen Aufgaben im Rahmen des ISEK´s bewältigen zu
können soll daher eine Innenstadtentwicklungsagentur aufgebaut werden, die mit externen Dienstleistern, die die folg. relevanten Fachdisziplinen und Themen: (Architektur, Immobilien- und Betriebswirtschaft) abdecken können, besetzt sein soll. Die Innenentwicklungsagentur soll als Ansprechpartner vor Ort Anliegen und Projekte Dritter gebündelt beraten und hierbei konzeptionell unterstützen.
Die Innenstadtentwicklungsagentur hat ein vielfältiges Aufgabenprofil,
das die Ansprache von Immobilieneigentümern und Investoren, die Entwicklung von Quartierskonzepten und die praktische, Anwendung des Umnutzungsfonds umfasst. Weitere Themen sind die Fördermittelberatung, zu der vor allem Instrumente der Städtebauförderung (z.B. Hof- und Fassadenprogramm), die Wohnraumförderung, die energetische Quartiersentwicklung, energetische Energiesparprogramme, Denkmalförderung sowie steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten gehören. Dabei ist den Akteuren darzulegen, mit welchen spezifischen Fördermöglichkeiten die fehlenden immobilienwirtschaftlichen Anreize ersetzt
werden können.
In diesem Rahmen soll es konkret um das neue Instrument Umnutzungsfonds WIN "Wagen-Investieren (UM)nutzen" gehen. Ziel ist es, die privaten Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer bei der dauerhaften Umnutzung leerstehender Ladenlokale und Flächen der Gastronomie ohne Wiedervermietungsperspektive für Handel und Gastronomie mit konkreten Finanzmitteln zu unterstützen. Ziel ist es, kleinteilige, nicht mehr marktgängige Ladenlokale in Erdgeschosszonen, in denen Handel oder Gastronomie nicht mehr angesiedelt werden können oder angesiedelt werden soll, durch bauliche Anpassungen und Aufwertungen eine neue langfristige Nutzung zu ermöglichen. Für die Erprobung ist das Quartier "Untere Hauptstraße" vorgesehen, das als Umnutzungsgebiet abgegrenzt wurde. In diesem Bereich wurden 26 Immobilien identifiziert, für die für eine Umnutzung in den nächsten Jahren denkbar ist. Im Rahmen der Arbeit der Innenentwicklungsagentur sollen diese Immobilien näher betrachtet, eine Umnutzung geprüft und Eigentümer/innen angesprochen werden, um gemeinsam nach Möglichkeiten einer Umnutzung zu suchen, diese zu skizzieren, Planungsrechtlich abzustimmen und auf den Weg zu bringen.
Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind daher die - nach aktuellem Kenntnisstand - erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen für die nachfolgend aufgeführten Leistungsbilder:
- "Projektentwicklung Bestand" in Anlehnung an AHO Heft Nr. 19,
2. Auflage, Kap. 1.4, in den Modulen 1, 4 - 6 und 10
Besondere Leistungen der "Objektplanung Gebäude" gem.
§34 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI 2021
- "Fachplanung Tragwerksplanung" gem. §51 in Verbindung mit
Anlage 14 HOAI 2021 inkl. Besonderer Leistungen
- Besondere Leistungen der "Fachplanung Technische Ausrüstung" gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI 2021
- Beratungsleistungen "Bauphysik" gem. Anlage 1, Ziff. 1.2
HOAI 2021 bestehend aus:
- Beratungsleistungen "Wärmeschutz und Energiebilanzierung" gem. Anlage 1.2.3 HOAI 2021 in der LPH 1 zzgl. Besonderer Leistungen
- "Leistungen für Brandschutz" gem. AHO Heft Nr. 17, 3. Auflage