Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei 29 Kreditinstituten

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Durchführung von Sonderprüfungen (Werthaltigkeitsprüfungen) nach § 44 Abs. 1 KWG bei 29 Kreditinstituten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-03-14 Auftragsbekanntmachung
2022-03-18 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2022-03-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Referenznummer: 2021/0328-000
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Sonderprüfungen (Werthaltigkeitsprüfungen) nach § 44 Abs. 1 KWG bei 29 Kreditinstituten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Betriebsprüfung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postanschrift: Graurheindorfer Straße 108
Postleitzahl: 53117
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bafin.de 🌏
E-Mail: vergabe@bafin.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4GR3KA/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4GR3KA 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-14 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 055-142847
ABl. S-Ausgabe: 55
Zusätzliche Informationen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB erklärt der Bewerber/Bieter, 1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten analog nach § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden/bewerbenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende/bewerbende Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) rechtskräftig festgesetzt worden ist. 2. dass das bietende/bewerbende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt. 3. dass im Hinblick auf das bietende/bewerbende Unternehmen keiner der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt. Erklärung zu § 19 MiLoG Es ist eine Erklärung zu § 19 MiLoG abzugeben, mit der der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten zwei Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist/sind. Erklärung zu § 21 AEntG Es ist eine Erklärung zu § 21 AEntG abzugeben, mit der der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten zwei Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist/sind. Außerdem erklärt er, dass keine noch nicht geahndete schwerwiegende Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG begangen wurde. Erklärung zu § 21 SchwarzArbG Es ist eine Erklärung zu § 21 SchwarzArbG abzugeben, mit der der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes nach den in § 21 SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist/sind. Des Weiteren ist zu erklären, dass die Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, das angesichts der Beweislage keinen vernünftigen Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung seinerseits nach den § 21 Abs. 1 SchwarzArbG genannten Vorschriften lässt, nicht zu erwarten ist. Erklärung zu § 98c AufenthG Es ist eine Erklärung zu § 98c AufenthG abzugeben, mit der der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten fünf Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Drittes Buch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist/sind oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt wurde/n. Angaben zum Bieter Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" zu machen, die dem Angebot beiliegen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebotes. Diese Daten werden auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung und § 19 MiLoG genutzt. Diese Anlage ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GR3KA
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 2 130 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in NI
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Durchführung einer Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in NI
Geschätzter Wert ohne MwSt: 100 000 EUR 💰
Dauer: 9 Monate
Bezeichnung des Loses: Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in NW
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Durchführung einer Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in NW
Bezeichnung des Loses: Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in BW
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Durchführung einer Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in BW
Bezeichnung des Loses: Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank in BY
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Durchführung einer Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank in BY
Bezeichnung des Loses: Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in BY
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Durchführung einer Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in BY
Bezeichnung des Loses: Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in BW
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Durchführung einer Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in BW
Bezeichnung des Loses: Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in SA
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Durchführung einer Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in SA
Bezeichnung des Loses: Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in NI
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Durchführung einer Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in NI
Bezeichnung des Loses: Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in NW
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Durchführung einer Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in NW
Geschätzter Wert ohne MwSt: 70 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in BY
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Durchführung einer Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in BY
Bezeichnung des Loses: Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in SH
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Durchführung einer Sonderprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in SH
Losnummer: 12
13
Bezeichnung des Loses: Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in BY und einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in BW
Losnummer: 14
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in BY und einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in BW
Geschätzter Wert ohne MwSt: 140 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in HE und einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in RP
Losnummer: 15
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Sparkasse mit Hauptsitz in HE und einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in RP
Bezeichnung des Loses: Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in RP und einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in NW
Losnummer: 16
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in RP und einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in NW
Geschätzter Wert ohne MwSt: 90 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei zwei Genossenschaftsbanken mit Hauptsitz in BW
Losnummer: 17
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei zwei Genossenschaftsbanken mit Hauptsitz in BW
Geschätzter Wert ohne MwSt: 120 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei zwei Genossenschaftsbanken mit Hauptsitz in BY
Losnummer: 18
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei zwei Genossenschaftsbanken mit Hauptsitz in BY
Bezeichnung des Loses: Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in SH und einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in NI
Losnummer: 19
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in SH und einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in NI
Bezeichnung des Loses: Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in NI und einer Sparkasse mit Hauptsitz in NI
Losnummer: 20
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG bei einer Genossenschaftsbank mit Hauptsitz in NI und einer Sparkasse mit Hauptsitz in NI
Losnummer: 21
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei dem Bieter bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft muss es sich um:
eine/n öffentlich bestellte/n Wirtschaftsprüfer/-in oder
eine durch die Wirtschaftsprüferkammer anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
handeln, der/die befugt ist, gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchzuführen und als solche/r eine Anzeige der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer bei der Wirtschafts-prüferkammer abgegeben hat.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Verantwortliche/r Prüfungsleiter/in (m/w/d)
Der/die jeweils verantwortliche/r Prüfungsleiter/in (m/w/d) (Person entsprechend § 43 Abs. 3 S. 3 WPO) ist Wirtschaftsprüfer/in.
Er/sie verfügt und über eine 8-jährige Berufserfahrung aus dem Zeitraum seit 2010 in der Planung und Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen bei Kreditinstituten, die das Kreditgeschäft betreiben, und/oder Sonderprüfungen gemäß § 44 Abs. 1 KWG bei Kreditinstituten, die das Kreditgeschäft betreiben, einschließlich Erfahrungen in der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Kreditgeschäfts sowie der Einzelkreditprüfung einschließlich der Sicherheitenbewertung.
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Der/die jeweils verantwortliche Prüfungsleiter/in (m/w/d)
gibt mindestens drei Prüfungen (gesetzliche Abschlussprüfungen und/oder Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG) von Kreditinstituten, die das Kreditgeschäft betreiben, davon mindestens zwei Prüfungen aus dem Zeitraum seit 2016 als Referenz an, die er/sie in einer Funktion als verantwortliche/r Prüfungsleiter/in (m/w/d) geplant und durchgeführt hat. Es sind dabei für jede Prüfung jeweils der Namen des geprüften Kreditinstitutes, der Prüfungszeitraum und die Prüfungsdauer anzugeben, und die als Prüfungsleiter/in (m/w/d) durchgeführten Tätigkeiten zu beschreiben.
verfügt über einschlägige Kenntnisse der im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aufgelegten Hilfsprogramme und der dazu veröffentlichten berufsständischen Verlautbarungen des IDW.
Erfahrene/r Prüfer/in (m/w/d)
Ein/e erfahrene/r Prüfer/in (m/w/d) verfügt über eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung aus dem Zeitraum seit 2015 in der Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen bei Kreditinstituten, die das Kreditgeschäft betreiben, und/oder Sonderprüfungen gemäß § 44 Abs. 1 KWG bei Kreditinstituten, die das Kreditgeschäft betreiben, einschließlich Erfahrungen in der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Kreditgeschäfts sowie der Einzelkreditprüfung einschließlich der Sicherheitenbewertung.
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Zudem verfügt es/sie über einschlägige Kenntnisse der im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aufgelegten Hilfsprogramme und der dazu veröffentlichten berufsständischen Verlautbarungen des IDW.
Übrige Prüfer/in (m/w/d)
Jede/r übrige/r Prüfer/in (m/w/d) verfügt über eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung aus dem Zeitraum seit 2018 in der Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen bei Kreditinstituten, die das Kreditgeschäft betreiben, und/oder Sonderprüfungen gemäß § 44 Abs. 1 KWG bei Kreditinstituten, die das Kreditgeschäft betreiben, einschließlich Erfahrungen in der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Kreditgeschäfts sowie der Einzelkreditprüfung einschließlich der Sicherheitenbewertung.
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Mindestens 50 % der für die jeweilige Prüfung eingesetzten Prüfer/innen (m/w/d), wobei der/die verantwortliche Prüfungsleiter/in (m/w/d) diesbezüglich nicht zu den Prüfern/Prüferinnen (m/w/d) zählt, müssen erfahrene Prüfer/innen (m/w/d) sein. Es ist ausdrücklich zulässig (neben dem/der verantwortlichen Prüfungsleiter/in), auch nur erfahrene Prüfer/innen einzusetzen.
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Jede zur Prüfung eingesetzte Person muss die Eignungsanforderungen mindestens einer der o.g. Prüferkategorien (verantwortliche/r Prüfungsleiter/in (m/w/d), erfahrene/r Prüfer/in (m/w/d) oder übrige/r Prüfer/in (m/w/d)) erfüllen und ist bezogen auf die Eignung einer der Prüferkategorien zuzuordnen. Personen, die die Eignungsanforderung keiner der Kategorien erfüllen, dürfen nicht für die Prüfung eingesetzt werden.
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die für die Eignung verwendete Einstufung nicht mit der im Vertrag verwendeten Prüferkategorie übereinstimmen muss. Eine Person, die für die Eignung der Prüferkategorie "erfahrene/r Prüfer/in" zugeordnet ist und die entsprechenden Anforderungen erfüllt, kann z.B. im Vertrag auch einer vom Bieter genutzten Prüferkategorie z.B. "Manager" zugeordnet sein.
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Zur Vermeidung von Interessenkonflikten und um die Unbefangenheit der Prüfer für die jeweilige aufsichtliche Prüfung sicherstellen zu können, sind über die allgemeinen Regeln zum Ausschluss einer Befangenheit nach §§ 319, 319b HGB hinaus der Abschlussprüfer und der § 44 Abs. 1 KWG-Prüfer des jeweiligen Kreditinstitutes der letzten vier Jahre als Prüfer ausgeschlossen. Ferner sind Prüfer ausgeschlossen, die in den letzten vier Jahren für das jeweilige Kreditinstitut Nichtprüfungsleistungen nach Art 5 Abs. 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 erbracht haben.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-07-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-04-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Prüfungskonzepts und der zu erwartenden Fachergebnisse
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat ZII 6
Internetadresse: www.bafin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4GR3KA/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB erklärt der Bewerber/Bieter,
1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten analog nach § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden/bewerbenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende/bewerbende Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) rechtskräftig festgesetzt worden ist.
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2. dass das bietende/bewerbende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt.
3. dass im Hinblick auf das bietende/bewerbende Unternehmen keiner der in
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
Erklärung zu § 19 MiLoG
Es ist eine Erklärung zu § 19 MiLoG abzugeben, mit der der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten zwei Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist/sind.
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Erklärung zu § 21 AEntG
Es ist eine Erklärung zu § 21 AEntG abzugeben, mit der der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten zwei Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist/sind.
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Außerdem erklärt er, dass keine noch nicht geahndete schwerwiegende Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG begangen wurde.
Erklärung zu § 21 SchwarzArbG
Es ist eine Erklärung zu § 21 SchwarzArbG abzugeben, mit der der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes nach den in § 21 SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist/sind. Des Weiteren ist zu erklären, dass die Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, das angesichts der Beweislage keinen vernünftigen Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung seinerseits nach den § 21 Abs. 1 SchwarzArbG genannten Vorschriften lässt, nicht zu erwarten ist.
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Erklärung zu § 98c AufenthG
Es ist eine Erklärung zu § 98c AufenthG abzugeben, mit der der Bieter/der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft erklärt, dass er bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten fünf Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch Drittes Buch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden ist/sind oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt wurde/n.
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Angaben zum Bieter
Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" zu machen, die dem Angebot beiliegen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebotes. Diese Daten werden auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung und § 19 MiLoG genutzt.
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Diese Anlage ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GR3KA

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Quelle: OJS 2022/S 055-142847 (2022-03-14)
Ergänzende Angaben (2022-03-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebsprüfung 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 058-152981
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 055-142847
ABl. S-Ausgabe: 58
Quelle: OJS 2022/S 058-152981 (2022-03-18)