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AvL1053 Der AN ist mit der Erbringung von Bauleistungen Kabeltiefbau über das Projekt GWB NHMA beauftragt. Zur Verlegung von LSTKabeln
sind umfangreiche Änderungen an den Bestandskabelanlagen notwendig, zusätzlich sind Neubauten vorgesehen. Neben
dem Verlegen von Kabeln in bestehenden Kabeltrögen und Kabelquerungen, ist das Bauen neuer Kabelkanäle und -querungen
zur Anbindung der neuen Elemente der Leit- und Sicherungstechnik Vertragsbestandsteil.
In der SPP vom 19.07.2025 bis 23.07.2025 wurden Kabeltiefbau-arbeiten entlang der Lärmschutzwand bei km 3.100 bis km 3.300
ausgeführt. Im Zuge der Ausführung der Schotterhalturung am Mast 3-3a wurde eine Tiefenentwässung festgestellt, die in den
Bestandsentwässungsplänen nicht dargestellt war. Die Tiefenentwässerung kollidiert mit der geplanten Schotterhalterung, so
dass eine Umfahrung der Tiefenentwässerung notwendig ist.
Das Vorhandensein der Tiefenentwässerung war nicht vorhersehbar. Eine Umfahrung ist notwendig, damit der AN seine
vertraglich geschuldete Leistung erbringen und fertigstellen kann.
Die Verlegung der Tiefenentwässerung und die damit verbundenen Arbeiten, sind im vertraglich geschuldeten Leistungsumfang
des ANs nicht enthalten.
AvL1054 Der AN ist mit der Erbringung von Bauleistungen Kabeltiefbau über das Projekt GWB NHMA beauftragt. Zur Verlegung von LSTKabeln
sind umfangreiche Änderungen an den Bestandskabelanlagen notwendig, zusätzlich sind Neubauten vorgesehen. Neben
dem Verlegen von Kabeln in bestehenden Kabeltrögen und Kabelquerungen, ist das Bauen neuer Kabelkanäle und -querungen
zur Anbindung der neuen Elemente der Leit- und Sicherungstechnik Vertragsbestandsteil.
Im Bereich der SÜ Schweinauer Hauptstraße kreuzt das durch den AN zu verlegende Signalkabel ein bestehendes
Mittelspannungskabel in einem Kabeltrog. Im Mai 2025 fand eine Begehung mit der BÜW LST und dem ALV zur Abstimmung der
Schnittstelle. Es wurde eine vorschriftskonforme Lösung ausgearbeitet. Das Signalkabel und das Mittelspannungskabel sind
getrennt zu verlegen.
Die vorgenannte Leistung ist im vertraglich geschuldeten Leistungsumfang des ANs nicht enthalten.
AvL1056 Der AN ist mit der Erbringung von Bauleistungen Kabeltiefbau über das Projekt GWB NHMA beauftragt. Zur Verlegung von LSTKabeln
sind umfangreiche Änderungen an den Bestandskabelanlagen notwendig, zusätzlich sind Neubauten vorgesehen. Neben
dem Verlegen von Kabeln in bestehenden Kabeltrögen und Kabelquerungen, ist das Bauen neuer Kabelkanäle und -querungen
zur Anbindung der neuen Elemente der Leit- und Sicherungstechnik Vertragsbestandsteil.
Beim Mehrgleisauslger km 2,769, Signal V710/721, benötigt die Fa. Siemens ein Spannbetonpfosten für ihre weiteren
Montagearbeiten. Durch den AN ist kurzfristig die Beschaffung und Ausführung des Spannbetonpfostens zu organisieren. Durch
den AN werden Mehrkosten geltend gemacht für die zusätzliche Materiallogistik. Der Spannbetonpfosten ist in der
Ausführungsplanung nicht enthalten.
Die vorgenannte Leistung ist im vertraglich geschuldeten Leistungsumfang des ANs nicht enthalten.
AvL1057 Der AN ist mit der Erbringung von Bauleistungen Kabeltiefbau über das Projekt GWB NHMA beauftragt. Zur Verlegung von LSTKabeln
sind umfangreiche Änderungen an den Bestandskabelanlagen notwendig, zusätzlich sind Neubauten vorgesehen. Neben
dem Verlegen von Kabeln in bestehenden Kabeltrögen und Kabelquerungen, ist das Bauen neuer Kabelkanäle und -querungen
zur Anbindung der neuen Elemente der Leit- und Sicherungstechnik Vertragsbestandsteil.
Im Juni 2024 wurde zusammen mit den BVB KTB die Notwendigkeit einer Schotterhalterung im Bereich der OLA-Maste
thematisiert. Die Oberkante der Oberleitungsfundamente liegt deutlich tiefer als der geplante Kabelkanal. Damit der unter dem
Kabelkanal befindliche Schotter nicht in den Bereich der OLA-Maste abrutscht bzw. nach und nach abgetragen wird, ist eine
Schotterhalterung bei den betroffenen Masten 3-3a, 3-4a und 3-5a notwendig.
Der Einbau von Schotterhalterungen und die damit verbundenen Arbeiten sind im vertraglich geschuldeten Leistungsumfang des
ANs nicht enthalten.
AvL1058 Der AN ist mit der Erbringung von Bauleistungen Kabeltiefbau über das Projekt GWB NHMA beauftragt. Zur Verlegung von LSTKabeln
sind umfangreiche Änderungen an den Bestandskabelanlagen notwendig, zusätzlich sind Neubauten vorgesehen. Neben
dem Verlegen von Kabeln in bestehenden Kabeltrögen und Kabelquerungen, ist das Bauen neuer Kabelkanäle und -querungen
zur Anbindung der neuen Elemente der Leit- und Sicherungstechnik Vertragsbestandsteil.
In der Sperrpause am 11.08.2025 wird die Rammrohrgründung vom Signal Zp3 ausgeführt. Vor der Ausführung der Gründung
muss die Kampfmittelfreiheit bestätigt werden. Die Tiefensondierung hierzu wird durch die Fa. Tauber durchgeführt. Für die
Durchführung wird eine Zweiwege-Technik benötigt, welche die Fa. Tauber aktuell nicht zur Verfügung stehen hat. Damit die
Gründungsarbeiten in dem Sperrpausenblock August abgeschlossen werden, wurde die Bereitstellung der Zweiwege-Technik bei
dem AN angefragt.
Die Bereitstellung der Zweiwege-Technik für Dritte ist im vertraglich geschuldeten Leistungsumfang des ANs nicht enthalten.
Die Kosten für die Zweiwege-Technik in H entfallen beim AN KaMiSo.