Einbau eines Heizöl- / Flüssiggaskessel in einem Container mit Steuerung, Lieferung und Aufstellung im Klärwerk inklusive Kamin und Nebenarbeiten mit 2,5 MW Spitzenleistung und Regelbarkeit von 0,8 MW bis 2,5 MW.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-28.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Spitzenlastkessel mit 2,5 MW mit Heizleistung
E50077322
Produkte/Dienstleistungen: Heizkessel für Zentralheizungen📦
Kurze Beschreibung:
“Einbau eines Heizöl- / Flüssiggaskessel in einem Container mit Steuerung, Lieferung und Aufstellung im Klärwerk inklusive Kamin und Nebenarbeiten mit 2,5 MW...”
Kurze Beschreibung
Einbau eines Heizöl- / Flüssiggaskessel in einem Container mit Steuerung, Lieferung und Aufstellung im Klärwerk inklusive Kamin und Nebenarbeiten mit 2,5 MW Spitzenleistung und Regelbarkeit von 0,8 MW bis 2,5 MW.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Standardfrachtcontainer📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung eines Standardheizkessels für 2,5 MW Maximalleistung, der bis 0,8 MW herunterregelbar sein muss. Hinzu kommt die Steuerung des Heizkessels, die...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung eines Standardheizkessels für 2,5 MW Maximalleistung, der bis 0,8 MW herunterregelbar sein muss. Hinzu kommt die Steuerung des Heizkessels, die Befehle und Störungsmeldungen mit der Zentralwarte austauschen muss und von dort fernbedienbar ist. Vor Ort muss für Wartungsarbeiten eine Steuerstelle installiert sein. Der Kessel soll zu Beginn mit Heizöl, später mit Flüssiggas und optional mit Klärgas (60% CH4, 40% CO2) mit jeweils einem Stoff betrieben werden. Die Ausrüstung für Heizöl ist primärer Einsatz. Die Heizung und die Steuerung muss in einem Container installiert und geliefert werden. Der Anschluss an den bauseitigen Tank und den Anschluss an die Heizwassereinspeisungs- und -rücklaufsammler. Die Anbindung bis zum Container erfolgt bauseits. Für die Heizperiode 2022/2023 ist ein Mietkessel beschafft. Der Austausch des Mietkessels und des Kaufkessels muss zeitlich organisiert und zwischen allen Beteiligten besprochen und durchgeführt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-04-27 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=225421” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=225421” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=225421”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-05-04
13:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-07-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-05-04
13:30 📅
“Allgemeine Hinweise zu III.1.1, III.1.2 und III.1.3:
Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt...”
Allgemeine Hinweise zu III.1.1, III.1.2 und III.1.3:
Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder mittels Verschaffung des Zugangs zu einem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gemäß § 48 Abs. 8 VgV, in dem die Erklärungen hinterlegt sind, abzugeben. Geforderte Erklärungen, welche nicht im Formblatt L 124 abgebildet werden, sind "formlos" elektronisch einzureichen.
Die Nachweise gem. B) sind von den Bietern der engeren Wahl auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt, soweit sie in dem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gem. § 48 Abs. 8 VgV hinterlegt sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Nachweise vorlegen. Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind für diese Unternehmen die einschlägigen Erklärungen/Angaben gem. A) und die einschlägigen Nachweise gem. B) auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 065-168598 (2022-03-28)