Spitzenlastkessel mit 2,5 MW mit Heizleistung

Landeshauptstadt München, Baureferat

Einbau eines Heizöl- / Flüssiggaskessel in einem Container mit Steuerung, Lieferung und Aufstellung im Klärwerk inklusive Kamin und Nebenarbeiten mit 2,5 MW Spitzenleistung und Regelbarkeit von 0,8 MW bis 2,5 MW.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-03-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-03-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Heizkessel für Zentralheizungen
Referenznummer: E50077322
Kurze Beschreibung:
Einbau eines Heizöl- / Flüssiggaskessel in einem Container mit Steuerung, Lieferung und Aufstellung im Klärwerk inklusive Kamin und Nebenarbeiten mit 2,5 MW Spitzenleistung und Regelbarkeit von 0,8 MW bis 2,5 MW.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Heizkessel für Zentralheizungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Standardfrachtcontainer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, Baureferat
Postanschrift: Friedenstraße 40
Postleitzahl: 81671
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
E-Mail: bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/225421 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-28 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-01 📅
Datum des Beginns: 2022-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-04-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 065-168598
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Hinweise zu III.1.1, III.1.2 und III.1.3: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder mittels Verschaffung des Zugangs zu einem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gemäß § 48 Abs. 8 VgV, in dem die Erklärungen hinterlegt sind, abzugeben. Geforderte Erklärungen, welche nicht im Formblatt L 124 abgebildet werden, sind "formlos" elektronisch einzureichen. Die Nachweise gem. B) sind von den Bietern der engeren Wahl auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt, soweit sie in dem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gem. § 48 Abs. 8 VgV hinterlegt sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Nachweise vorlegen. Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind für diese Unternehmen die einschlägigen Erklärungen/Angaben gem. A) und die einschlägigen Nachweise gem. B) auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Standardheizkessels für 2,5 MW Maximalleistung, der bis 0,8 MW herunterregelbar sein muss. Hinzu kommt die Steuerung des Heizkessels, die Befehle und Störungsmeldungen mit der Zentralwarte austauschen muss und von dort fernbedienbar ist. Vor Ort muss für Wartungsarbeiten eine Steuerstelle installiert sein. Der Kessel soll zu Beginn mit Heizöl, später mit Flüssiggas und optional mit Klärgas (60% CH4, 40% CO2) mit jeweils einem Stoff betrieben werden. Die Ausrüstung für Heizöl ist primärer Einsatz. Die Heizung und die Steuerung muss in einem Container installiert und geliefert werden. Der Anschluss an den bauseitigen Tank und den Anschluss an die Heizwassereinspeisungs- und -rücklaufsammler. Die Anbindung bis zum Container erfolgt bauseits. Für die Heizperiode 2022/2023 ist ein Mietkessel beschafft. Der Austausch des Mietkessels und des Kaufkessels muss zeitlich organisiert und zwischen allen Beteiligten besprochen und durchgeführt werden.
Mehr anzeigen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=225421
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=225421
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=225421

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-07-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/225421 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Hinweise zu III.1.1, III.1.2 und III.1.3:
Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder mittels Verschaffung des Zugangs zu einem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gemäß § 48 Abs. 8 VgV, in dem die Erklärungen hinterlegt sind, abzugeben. Geforderte Erklärungen, welche nicht im Formblatt L 124 abgebildet werden, sind "formlos" elektronisch einzureichen.
Mehr anzeigen
Die Nachweise gem. B) sind von den Bietern der engeren Wahl auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt, soweit sie in dem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gem. § 48 Abs. 8 VgV hinterlegt sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Nachweise vorlegen. Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind für diese Unternehmen die einschlägigen Erklärungen/Angaben gem. A) und die einschlägigen Nachweise gem. B) auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 065-168598 (2022-03-28)