Beschreibung der Beschaffung
1 Allgemeines
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Gestellung von ausschließlich sozialversicherungspflichtigem Sicherheits- und Servicepersonal in den Staatlichen Museen zu Berlin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK).
Die Staatlichen Museen zu Berlin bilden mit ihren über Generationen gewachsenen Einrichtungen einen Museumsverbund zur Bewahrung, Erforschung und Vermittlung von Kunst- und Kulturschätzen der gesamten Menschheitsgeschichte. Ihre Sammlungen umfassen Bereiche der europäischen und außereuropäischen Kunst, Archäologie und Ethnologie nahezu aller Nationen, Kulturen und Zeiten. Sie sind Anziehungspunkte für ein sehr großes Publikum aus dem In- und Ausland.
2 Einsatzorte
Staatliche Museen zu Berlin im Bereich Tiergarten
Gemäldegalerie: Stauffenbergstr. 43, 10785 Berlin
Kunstgewerbemuseum Tiergarten: Tiergartenstr. 6, 10785 Berlin
Kunstbibliothek: Matthäikirchplatz 6, 10785 Berlin
Kupferstichkabinett: Matthäikirchplatz 6, 10785 Berlin
Neue Nationalgalerie: Potsdamer Str. 50, 10785 Berlin
Hamburger Bahnhof: Invalidenstr. 50 bis 51, 10557 Berlin
Museum des 20. Jahrhunderts: Potsdamer Str. 48, 10785 Berlin
Hauptverwaltung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Villa von der Heydt: Von-der-Heydt Str. 16-18 10785 Berlin
3 Übernahme, Einsatzzeiten und Bedarf
3.1 Übernahme
Die geplante Übernahme der Objekte der Staatlichen Museen zu Berlin im Bereich Tiergarten (Gemäldegalerie, Kunstgewerbemuseum Tiergarten, Kunstbibliothek, Kupferstichkabinett, Museum des 20. Jahrhunderts und Hamburger Bahnhof) erfolgt zum 03.04.2023, die Übernahme der Neuen Nationalgalerie zum 01.05.2023.
Die geplante Übernahme der Villa von der Heydt der Hauptverwaltung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz erfolgt zum 01.01.2024.
Ab den genannten Zeitpunkten hat der Auftragnehmer entsprechendes Sicherheits- und Servicepersonal zu stellen und abrufbar vorzuhalten.
3.2 Abrufberechtigte Einrichtung und Ansprechpartnerin der Auftraggeberin
Für die Staatlichen Museen zu Berlin sind für den Bereich Tiergarten folgende Personen abrufberechtigt und Ansprechpartner für den Auftragnehmer:
Referat Sicherheit (GD III 2) und Abteilungsleiter Technik, Sicherheit, Innerer Dienst (GD III).
Für die Villa von der Heydt der Hauptverwaltung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz sind folgende Personen abrufberechtigt und Ansprechpartner für den Auftragnehmer:
Referat Innerer Dienst (HV II 3)
3.3 Regelbedarf und Einsatzzeiten der Staatlichen Museen zu Berlin
Der Regelbedarf und die regulären Einsatzzeiten richten sich nach den Öffnungszeiten der einzelnen Museen, sowie aufgabenspezifischen Vorbereitungszeiten und Nachbereitungszeiten. Die Einsatzzeiten des Wachpersonals richten sich nach dem Dienstplan, bzw. nach einem besonderen Anlass.
Änderungen des Regelbedarfs und der Einsatzzeiten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, wenn die Museen oder Teilbereiche der Museen, zeitweise oder längerfristig aufgrund von
Baumaßnahmen
Sonderausstellungen
Lange Nächte
Veranstaltungen durch SMB oder Fremdvergabe
Nichtvorhersehbarer Einschränkungen (Havarien, Katastrophen, Pandemien, etc.)
etc. geschlossen oder die Öffnungszeiten anderweitig geändert werden. Die entsprechenden Stornierungen können u. U. kurzfristig erfolgen.
Bestellte Personalpositionen sind während der Einsatzzeit durchgängig zu besetzen, die Pausenablösung liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers.
Änderungen der Einsatzzeiten bleiben vorbehalten.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten und Pausen sind einzuhalten und durch den Auftragnehmer so zu organisieren, dass der Bewachungsauftrag in vollem Umfang erfüllt wird.
3.4 Personalbedarf der Staatlichen Museen zu Berlin über der Regelleistung
Zusätzlich zur Regelleistung ist ein weiterer Personalbedarf zu berücksichtigen zur Absicherung von Baumaßnahmen und Veranstaltungen.
Eine verlässliche Zahl an Zusatzstunden lässt sich schwer vorhersagen, es ist jedoch davon auszugehen, dass monatlich zwischen 300 und 2.000 Zusatzstunden anfallen können.
Diese Zusatzanforderungen werden dem Auftragnehmer spätestens 5 Werktage vor Einsatzbeginn schriftlich mitgeteilt. Bei Havarien und akuten Notfällen kann diese Frist unterschritten werden und zwei zusätzliche Wachpersonen/ Aufsichten sind kurzfristig zu stellen.
Die SMB beschäftigen in Einzelbereichen noch eigenes Aufsichts- und Wachpersonal, welches im Krankheits- und Urlaubsfall durch Personal des Auftragnehmers zu ersetzen ist.
In diesen Fällen ist zu gewährleisten, dass das Sicherheits- und Servicepersonal innerhalb von maximal 8 Stunden ab Bekanntgabe des zusätzlichen Bedarfs bereitgestellt werden kann.
Für die einmal im Jahr stattfindende „Lange Nacht der Museen“ von 18.00 - 02.00 Uhr, ist ein erhöhter Personalbedarf einzuplanen, um den Tagesbetrieb im Museum und die „Lange Nacht“ sicherzustellen.
Bei dauerhaften Veränderungen des Bedarfs an Sicherheits- und Servicepersonal werden die Einsatzzeiten ebenfalls neu abgestimmt und angepasst.
Bei Notwendigkeit können die Einsatzzeiten und der Bedarf jederzeit den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst und ggf. neu festgelegt werden.
3.5 Regelbedarf und Einsatzzeiten der Hauptverwaltung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Die Villa-von-der-Heydt ist an Wochentagen (Mo.-Fr.) jeweils von 18.00 Uhr (Anmeldung) bis 06.00 Uhr (Dienstende) und an allen Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 24h mit Sicherheits- und Servicepersonal zu besetzen.
Daraus ergibt sich folgender Bedarf:
A) täglich von 18.00 Uhr bis 06.00 Uhr je 1 Wächter/Pforte
B) an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zusätzlich von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr je 1 Wächter/Pforte
Änderungen der Einsatzzeiten bleiben vorbehalten.
Einschränkungen und Erweiterungen des Bedarfs kann es geben, z. b. wenn Sonderveranstaltungen etc. durchgeführt werden oder das eigene Personal der Auftraggeberin nicht im Einsatz ist (z.B. wegen Krankheit, Urlaub).
In diesen Fällen ist zu gewährleisten, dass das Sicherheits- und Servicepersonal innerhalb von 8 Stunden ab Bekanntgabe des zusätzlichen Bedarfs bereitgestellt werden kann.
Bei dauerhaften Veränderungen des Bedarfes an Sicherheits- und Servicepersonal sind die Einsatzzeiten ebenfalls neu abzustimmen und anzupassen.
Bei Notwendigkeit können die Einsatzzeiten und der Bedarf jederzeit den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst und ggf. neu festgelegt werden.