SPNV-Leistungen Netz Prignitz

Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linie: RB73 Neustadt (Dosse) - Kyritz, Am Bürgerpark. Der Leistungsumfang beträgt ca. 0,186 Millionen Zugkilometer pro Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-06-27 Auftragsbekanntmachung
2022-12-14 Ergänzende Angaben
2023-05-02 Ergänzende Angaben
2023-10-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-06-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linie: RB73 Neustadt (Dosse) - Kyritz, Am Bürgerpark. Der Leistungsumfang beträgt ca. 0,186 Millionen Zugkilometer pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Brandenburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
Postleitzahl: D-14467
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.mil.brandenburg.de 🌏
E-Mail: spnv-vergabe@vbb.de 📧
Telefon: +49 3025414500 📞
Fax: +49 3025414515 📠
URL der Dokumente: https://www.daisikomm.de/verfahren/D48336 🌏
URL der Teilnahme: https://www.daisikomm.de/verfahren/D48336 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-27 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-01 📅
Datum des Beginns: 2022-12-11 📅
Datum des Endes: 2026-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 125-354423
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 232-573662
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
1) Die Verfahrensart (Verhandlungsverfahren, welches nicht nur in einem Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen offen steht, vgl. II.2.4) kann aus technischen Gründen auf dem Internetportal daisi nicht dargestellt werden, deshalb wird es dort als „Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb“ aufgeführt. 2) Das Vergabeverfahren wird über das e-Vergabeportal Daisi abgewickelt. Mit der Registrierung zum Vergabeverfahren bekommen die interessierten Unternehmen die vollständigen verfahrensrelevanten Informationen, wie z.B. Bieterinformationen, Fristverlängerungen o.ä. sowie im Falle von Änderungen an den Vergabeunterlagen die Benachrichtigung über die Änderung und die aktuelle Fassung der Vergabeunterlagen. Unterlässt ein Interessent die Registrierung, so liegt das sich daraus ergebende Risiko unvollständiger, veralteter, verspäteter Informationen bei ihm. 3) Aufgrund der im Eingabeformular vorgesehenen Zeichenbegrenzung ist eine vollständige Wiedergabe der Anforderungen an die einzureichenden Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB nicht möglich. Die Auftraggeber stellen daher nachfolgend die einzureichenden Unterlagen in verkürzter Form dar und verweisen auf die Vergabeunterlagen: a) Eigenerklärung nach §§ 123 bis 125 GWB; b) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister; c) Nachweis in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörde, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen; d) Bietergemeinschaften haben zudem in einer gesonderten Anlage z.B. durch Angabe der Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, darzulegen, dass mit der gemeinsamen Angebotsabgabe in diesem Vergabeverfahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde. 4) Werden für wesentliche Hauptleistungen, d. h. für die Verkehrsleistungen mit Eisenbahnfahrzeugen, Unterauftragnehmer eingesetzt, sind die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Maßgabe von Abs. 3 auch für diese Unterauftragnehmer mit dem Angebot nachzuweisen. Aus Art. 4 Abs.7 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 ergibt sich, dass das EVU stets verpflichtet ist, einen bedeutenden Teil der Leistung selbst zu erbringen. 5) Eignungsleihe Es ist zulässig, wenn sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten und Mittel eines anderen, z. B. eines mit ihm verbundenen Unternehmens, berufen will. § 47 VgV ist zu beachten. Möchte der Bieter im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit seinem Angebot nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche Befähigung für Berufsausübung (Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste) und die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzliste) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haften der Bieter und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt, und keine Ausschlussgründe vorliegen. Für die für das Unternehmen vorzulegenden Nachweise gelten die Vorgaben der Auftragsbekanntmachung an die Eignungsnachweise entsprechend.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Beschaffung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages erfolgt im Wege eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 131 Abs. 1 Satz 1 GWB in Form eines Verhandlungsverfahrens nach § 119 Abs. 5 GWB, § 17 VgV, allerdings mit der Besonderheit, dass es nicht nur in einem Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen offen steht. Mit der veröffentlichten Bekanntmachung werden Unternehmen aufgefordert, Erstangebote abzugeben und Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur Eignung vorzulegen. Mit den Unternehmen, die zulässige Erstangebote abgegeben haben, für die keine Ausschlussgründe vorliegen und die die Eignung nachweisen, wird das Verhandlungsverfahren gemäß den Vorgaben von § 17 Abs. 6 bis 14 VgV durchgeführt. Mit dieser Verfahrensgestaltung soll größtmöglicher Wettbewerb unter gleichzeitiger Zeitersparnis erreicht werden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neustadt (Dosse) - Kyritz, Am Bürgerpark

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
aa) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Der Auszug oder Ausdruck darf zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein.
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bb) Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG oder Darstellung, wie die Unternehmensgenehmigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird, sowie Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG oder zusätzliche nationale Bescheinigung nach § 7a Abs. 4 AEG oder Darstellung, wie eine der beiden letztgenannten Bescheinigungen bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird.
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cc) Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung. Als Erklärung ist eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht mit rechtlicher Begründung, eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches z. B. anwaltliches Gutachten einzureichen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
aa) Bankerklärung nach § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV, zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate. Die Erklärung muss im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers aussagekräftig sein, d.h. sie muss Aufschluss darüber geben, ob und inwieweit der Bewerber über die zur Erfüllung der Pflichten aus dem verfahrensgegenständlichen Verkehrsvertrags erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, beispielsweise in Form von Eigenkapital.
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bb) Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Nicht bilanzierungspflichtige Unternehmen reichen ersatzweise zu den in Satz 1 genannten Nachweisen Gewinn- und Verlustrechnungen ein für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist. Sind die nach Satz 1 und 2 einzureichenden Unterlagen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht fertiggestellt, so ist für dieses Geschäftsjahr eine Erklärung nach cc) ausreichend.
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cc) Erklärungen nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zum Gesamtumsatz und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Schienenpersonennahverkehr) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist, sofern die Informationen nicht bereits in den Nachweisen zu bb) enthalten sind.
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Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Für den Fall, dass die Nachweise nach aa) bis cc) nach Auffassung der Auftraggeber nicht als Grundlage für eine solche Einschätzung ausreichen, behalten sich die Auftraggeber vor, weitere geeignete Nachweise anzufordern.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste der vom Bieter wesentlichen erbrachten Leistungen im schienengebundenen Verkehr mit Angaben des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Wegen der Besonderheiten einer Vergabe von SPNV-Leistungen und zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbsberücksichtigen die Auftraggeber auch einschlägige Dienstleistungen, die bis zu 6 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
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Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Erbringung der hier zu vergebenden SPNV-Leistungen erforderlich sind.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-22 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Dokumente URL: https://www.daisikomm.de/verfahren/D48336 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Verfahrensart (Verhandlungsverfahren, welches nicht nur in einem Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen offen steht, vgl. II.2.4) kann aus technischen Gründen auf dem Internetportal daisi nicht dargestellt werden, deshalb wird es dort als „Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb“ aufgeführt.
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2) Das Vergabeverfahren wird über das e-Vergabeportal Daisi abgewickelt. Mit der Registrierung zum Vergabeverfahren bekommen die interessierten Unternehmen die vollständigen verfahrensrelevanten Informationen, wie z.B. Bieterinformationen, Fristverlängerungen o.ä. sowie im Falle von Änderungen an den Vergabeunterlagen die Benachrichtigung über die Änderung und die aktuelle Fassung der Vergabeunterlagen. Unterlässt ein Interessent die Registrierung, so liegt das sich daraus ergebende Risiko unvollständiger, veralteter, verspäteter Informationen bei ihm.
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3) Aufgrund der im Eingabeformular vorgesehenen Zeichenbegrenzung ist eine vollständige Wiedergabe der Anforderungen an die einzureichenden Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB nicht möglich. Die Auftraggeber stellen daher nachfolgend die einzureichenden Unterlagen in verkürzter Form dar und verweisen auf die Vergabeunterlagen:
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a) Eigenerklärung nach §§ 123 bis 125 GWB;
b) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister;
c) Nachweis in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörde, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen;
d) Bietergemeinschaften haben zudem in einer gesonderten Anlage z.B. durch Angabe der Gründe, die zu der Kooperation geführt haben, darzulegen, dass mit der gemeinsamen Angebotsabgabe in diesem Vergabeverfahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde.
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4) Werden für wesentliche Hauptleistungen, d. h. für die Verkehrsleistungen mit Eisenbahnfahrzeugen, Unterauftragnehmer eingesetzt, sind die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Maßgabe von Abs. 3 auch für diese Unterauftragnehmer mit dem Angebot nachzuweisen. Aus Art. 4 Abs.7 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 ergibt sich, dass das EVU stets verpflichtet ist, einen bedeutenden Teil der Leistung selbst zu erbringen.
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5) Eignungsleihe
Es ist zulässig, wenn sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten und Mittel eines anderen, z. B. eines mit ihm verbundenen Unternehmens, berufen will. § 47 VgV ist zu beachten. Möchte der Bieter im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er mit seinem Angebot nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche Befähigung für Berufsausübung (Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste) und die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzliste) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haften der Bieter und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt, und keine Ausschlussgründe vorliegen. Für die für das Unternehmen vorzulegenden Nachweise gelten die Vorgaben der Auftragsbekanntmachung an die Eignungsnachweise entsprechend.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 3318661652 📠
Internetadresse: https://mwe.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachprüfungsverfahren/bb1.c.478846.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postleitzahl: 14437
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2022/S 125-354423 (2022-06-27)
Ergänzende Angaben (2022-12-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-14 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 244-705443
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 125-354423
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
Im Vergabeverfahren wurde die Frist zur Abgabe der Angebote mehrfach angepasst, letztmalig gemäß Vll.1.2. Darüber hinaus sind die Infrastrukturkosten (Trassen- und Stationsgebühren) jetzt Bestandteil des Leistungspreises. Die Berichtigung dient gleichzeitig der Berichtigung der Vorinformation nach VO (EG) 1370/2007 vom 27.11.2020 2020/S232-573662 in der Fassung der Berichtigung vom 13.06.2022, 2022/S112-316932
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Quelle: OJS 2022/S 244-705443 (2022-12-14)
Ergänzende Angaben (2023-05-02)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-02 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 088-267198
ABl. S-Ausgabe: 88
Quelle: OJS 2023/S 088-267198 (2023-05-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2022/S 125-354423
Kurze Beschreibung:
Die vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien: RB 74 Meyenburg – Pritzwalk West, RB 73 Neustadt (Dosse) – Pritzwalk. Der Leistungsumfang beträgt ca. 0,256 Millionen Zugkilometer pro Jahr.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ostprignitz-Ruppin 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 194-607378
ABl. S-Ausgabe: 194
Zusätzliche Informationen
Die Darstellung in II.2.5) ist nicht vollständig, da das Formular eine vollständige Wiedergabe der Zuschlagskriterien aus Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen nicht zulässt. Die in II.2.5) der Auftragsbekanntmachung gewählte Angabe, nach der der Preis nicht das einzige Zuschlagskriterium ist und alle Kriterien nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt sind, ist im hiesigen Formular nicht möglich.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot der Linien RB 74 Meyenburg – Pritzwalk West und RB 73 Neustadt (Dosse) – Pritzwalk für den Zeitraum vom 3.9.2023 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025. Der Leistungsumfang beträgt ca. 0,256 Millionen Zugkilometer pro Jahr.
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Zusätzliche Informationen:
Die Darstellung in II.2.5) ist nicht vollständig, da das Formular eine vollständige Wiedergabe der Zuschlagskriterien aus Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen nicht zulässt. Die in II.2.5) der Auftragsbekanntmachung gewählte Angabe, nach der der Preis nicht das einzige Zuschlagskriterium ist und alle Kriterien nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt sind, ist im hiesigen Formular nicht möglich.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: RB 74 Meyenburg – Pritzwalk West, RB 73 Neustadt (Dosse) – Pritzwalk

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepte (2. Stufe der Wertung nach Punkt 9.2 der Bewerbungsbedingungen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Kostenkriterium (Name): Preis und Angaben gemäß Leistungsverzeichnis (1. Stufe der Wertung nach Punkt 9.1 der Bewerbungsbedingungen)
Kostenkriterium (Gewichtung): 70 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-01 📅
Name: Hanseatische Eisenbahn GmbH
Postanschrift: Pritzwalker Straße 8
Postort: Putlitz
Postleitzahl: 16949
Land: Deutschland 🇩🇪
Brandenburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 999

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Wertangaben unter II.1.7) und V.2.4) sowie die Angaben zur Anzahl der eingegangenen Angebote unter V.2.2) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Computerformular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Der Gesamtwert der Beschaffung und der Wert der vergebenen Aufträge werden nicht mitgeteilt, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen der Auftragnehmer schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung des Beschaffungs- bzw. Auftragswerts sowie der Anzahl der eingegangenen Angebote dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus entsprechenden Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte und den Wettbewerb möglich wären.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 3318661719 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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§ 160 GWB:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V.
Postanschrift: Schwarzschildstraße 94
Postleitzahl: 14480
Telefon: +49 33195129095 📞
E-Mail: info@abst-brandenburg.de 📧
Fax: +49 33195129105 📠
Internetadresse: https://www.abst-brandenburg.de/ 🌏
Quelle: OJS 2023/S 194-607378 (2023-10-04)