"Bitte sehen Sie unbedingt davon ab, im Hinblick auf die Corona-Pandemie Bedingungen, Vorbehalte usw. in Ihrem Angebot oder einem Begleitschreiben zu formulieren. Dies führt, aufgrund vergaberechtlicher Vorgaben i.d.R. zu einem Ausschluss Ihres Angebots. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass es aufgrund der Corona- Pandemie zu Beeinträchtigungen Ihrer Leistung kommen kann.