Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
2 Referenzen für die Ausführung von gleichartigen, hochwertigen Sichtbetonarbeiten
Es müssen zwei Referenzen für Sichtbeton vorgelegt werden. Die Referenzen müssen dem/der Bewerbenden eindeutig zuzuordnen sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Referenzen von jedem Mitglied oder einem Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Referenzen von Nachunternehmen sind nicht zugelassen.
Zu jeder Referenz gibt es jeweils 5 Mindestkriterien und 5 Wertungskriterien.
Mindestkriterien:
1.) Die Fertigstellung der Referenzen darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen (Bauende ab 2017).
2.) Der Anteil der Betonarbeiten je Referenzen muss die Höhe von mindestens 1 Million € brutto aufweisen oder überschreiten.
3.) Beide Referenzen bzw. die Betonarbeiten wurden durch eigene Mitarbeiter ausgeführt, der Bieter darf hier keine Nachunternehmerleistungen angeben.
4.) Beide Referenzen bzw. die Betonarbeiten müssen aus Ortbeton erstellt worden sein. Keine Betonfertigteile.
5.) Mindestens zwei, maximal drei aussagekräftige Fotos je Referenz sind dem Angebot beizulegen.
Die 5 Mindestkriterien müssen in beiden Referenzen jeweils erfüllt sein, damit die Referenzen gewertet werden können und das Angebot in der Wertung verbleibt.
Wertungskriterien:
1.) Keine Anwendung von Betonkosmetik: Das Unterkriterium (keine Betonkosmetik) muss erfüllt sein.
2.) Betonqualität: mindestens 3 von 4 Kriterien (Beton SB3 oder SB4, farbiger Sichtbeton, Sichtbeton druckluftgestrahlt mit festem Strahlgut und Zusammenhängende vertikale Flächen von über 100 m² in SB 3 oder SB4) müssen erfüllt sein.
3.) Arbeitsfugen: Mindestens 3 von 4 Kriterien (Abzeichnen der Arbeitsfugen in Flächen, Fugenverlauf gerade, kein Feinmörtelaustritt und kein Flächenversatz) müssen erfüllt sein.
4.) Porigkeit des Betons: mindestens 2 von 3 Kriterien (Porenanteil gering, Porigkeit gleichmäßig und keine übergroßen Poren (Lunker)) müssen erfüllt sein.
5.) Sonstiges: mindestens 3 von 4 Kriterien (Keine sichtbaren Kiesnester im Beton, keine sich abzeichnende Schüttlagen, keine sichtbare Rost- u. Schmutzflecke und keine sichtbaren Ausbesserungen) müssen erfüllt sein.
Die 5 Wertungskriterien sind in beiden Referenzen jeweils entweder vollständig (1. Wertungskriterium) oder teilweise (2. bis 5. Wertungskriterium) zu erfüllen. Wird der vorgegebene Grad der Erfüllung bei einem der Wertungskriterien unterschritten, muss das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
Die Vergabestelle (Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung) behält sich ausdrücklich vor, die vom Bieter gemachten Angaben zu Referenz 1 und 2 vor Ort zu überprüfen.
(Formblätter zum Nachweis Referenzen sind Bestandteil der downloadbaren Ausschreibungsunterlagen.)