Staatliches Humboldt-Gymnasium, Lieferung und Montage von Schul- und Büromöbeln

Stadt Weimar, Stadtverwaltung

Staatliches Humboldt-Gymnasium, Prager Str. 42, 99427 Weimar Lieferung und Montage von Schul- und Büromöbeln Los 63 Möblierung allgemein (Schul- und Büromöbel)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-03-11 Auftragsbekanntmachung
2022-05-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-03-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schulmöbel
Kurze Beschreibung:
Staatliches Humboldt-Gymnasium, Prager Str. 42, 99427 Weimar Lieferung und Montage von Schul- und Büromöbeln Los 63 Möblierung allgemein (Schul- und Büromöbel)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schulmöbel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Weimar, Stadtverwaltung
Postanschrift: Schwanseestr. 17
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Kontakt
Internetadresse: http://www.weimar.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@stadtweimar.de 📧
Telefon: +49 3643/762277 📞
Fax: +49 3643/762326 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E29333171 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E29333171 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-11 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-16 📅
Datum des Beginns: 2022-08-29 📅
Datum des Endes: 2025-08-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 053-137200
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
Titel 1 - Jahresscheibe 2022-A -> 35.-36.KW 2022 (ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien); Titel 2 - Jahresscheibe 2022-B -> 42.-43.KW 2022 (Herbstferien); Titel 3 - Jahresscheibe 2023 -> nach den Sommerferien 2023, ca. 34.-35. KW 2023; Titel 4 - Jahresscheibe 2024 -> nach den Sommerferien 2024, ca. 31.-32. KW 2024; Titel 5 - Jahresscheibe 2025 -> nach den Sommerferien 2025, ca. 33.- 34. KW 2025
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Beschaffung von Schul- und Büromöbeln Für die Jahresscheibe 2022:
2x Kursraumausstattung für jeweils 24 Schülerarbeitsplätze, Lehrertisch und Schränke etc.(pro Raum ca. 4 Stk.);
1x Kursraumausstattung für 30 Schülerarbeitstische, Lehrertisch und Schränke etc. (pro Raum ca. 4 Stk.);
1x Ausstattung Musikraum für Schülerarbeitstische, Lehrertisch und Schränke etc. (pro Raum ca. 4 Stk.);
1x Lehrer Arbeitsraum à 8 Tische, 16 Stühle, ca. 15 PC-Tische;
1x Lehrerzimmer à 12 Tische mit 24 Stühlen;
Für die Jahresscheibe 2023:
Ausstattung für 4 Unterrichtsräume mit jeweils ca. 30 Schülerarbeitsplätzen + Lehrer; ca. 40 Schränke, 20 Regale;
Für die Jahresscheibe 2024:
Ausstattung für 4 Unterrichtsräume mit jeweils ca. 30 Schülerarbeitsplätzen + Lehrer, ca. 25 Schränken und 12 Regale;
Für die Jahresscheibe 2025:
Ausstattung für 2 Unterrichtsräume mit jeweils ca. 30 Schülerarbeitsplätzen + Lehrer; ca. 40 Schränke, 20 Regale
Zusätzliche Informationen:
Titel 1 - Jahresscheibe 2022-A -> 35.-36.KW 2022 (ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien);
Titel 2 - Jahresscheibe 2022-B -> 42.-43.KW 2022 (Herbstferien);
Titel 3 - Jahresscheibe 2023 -> nach den Sommerferien 2023, ca. 34.-35. KW 2023;
Titel 4 - Jahresscheibe 2024 -> nach den Sommerferien 2024, ca. 31.-32. KW 2024;
Titel 5 - Jahresscheibe 2025 -> nach den Sommerferien 2025, ca. 33.- 34. KW 2025
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
99427 Weimar,
Prager Str. 42

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweise gemäß § 44 VgV:
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter zugelassen ist;
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung)
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweise gemäß § 45 VgV:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren, vergleichbare Leistungen betreffend;
- Erklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Nachweis auf Verlangen);
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung).
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise nach § 46 VgV:
- Vorlage geeigneter Referenzen der letzten 3 Jahre, vergleichbare Lieferungen betreffend (mit Angabe Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum);
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist;
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung)
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/ fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
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- für die angebotenen Einrichtungssysteme ist das GS-Zeichen "Geprüfte Sicherheit" nachzuweisen
- Vorlage Musterstücke bzw. Materialmuster auf Verlangen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise:
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
- Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
- Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG Kontrollen, § 18 ThürVgG Sanktionen
und ggf.
- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG);
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
innerhalb von 4 Werktagen nach Aufforderung vorlegen.
Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-04-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen:
Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen.
Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Weimar, Stadtverwaltung, Abt. Bauverwaltung
Internetadresse: www.weimar.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E29333171 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie die Angebotsabgabe erfolgen ausschließlich elektronisch.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361573321059 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Entsprechend den Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Weimar, Stadtverwaltung, Abt. Bauverwaltung
Postanschrift: Schwanseestraße 17
Telefon: +49 3643762277 📞
E-Mail: ausschreibung@stadtweimar.de 📧
Fax: +49 3643762326 📠
Quelle: OJS 2022/S 053-137200 (2022-03-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 090-247390
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 053-137200
ABl. S-Ausgabe: 90

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-05 📅
Name: VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach §39 Absatz 6 Nummer 2-4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 090-247390 (2022-05-05)