Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2022) im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen
b) Architekten*innen / Ingenieur*innen
c) Technische Zeichner*innen
d) Sonstige Mitarbeiter*innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2 Benennung einer*eines Projektleiters*in (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und einer*eines stellvertretenden Projektleiters*in (mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a) Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung,
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren
3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten zehn Jahre (ab 01.01.2012), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind.
Für den Bewerber (das/die Büro/s) sind dabei folgende Referenzen für die Planung von Abwasserbehandlungsanlagen einzureichen:
- mindestens eine Referenz über die Planung einer Anlage zur Elimination von Mikroschadstoffen auf einer Kläranlage
- mindestens eine Referenz über die Objektplanung für Ingenieurbauwerke auf einer Kläranlage
- mindestens eine Referenz über die Fachplanung der Technischen Ausrüstung für die Verfahrens- und Maschinentechnik auf einer Kläranlage
- mindestens eine Referenz über die Fachplanung der Technischen Ausrüstung für die EMSR-Technik auf einer Kläranlage
- mindestens eine Referenz über die Fachplanung der Tragwerksplanung auf einer Kläranlage
Die benannten Referenzprojekte müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Die geplanten Abwasserbehandlungsanlagen müssen fertiggestellt sein. Fertigstellung heißt, dass sich die Abwasserbehandlungsanlage zumindest im Probebetrieb befinden muss.
- Es müssen mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 - 8 (Ob-jektplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung) bzw. Leistungsphasen 4 - 6 (Tragwerksplanung) erbracht worden sein.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Art der Maßnahme
- Gesamtbaukosten (brutto)
- Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Fertigstellung / Pro-bebetrieb / Abnahme)
- Angabe der erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen)