Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auf gesondertes Verlangen sind drei Referenznachweise aus den letzten drei Jahren mit den Angaben, Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum vorzulegen.
Nach Auftragserteilung vor Aufnahme der Leistung sind vorzulegen:
1. Nachweis einer betrieblichen Haftpflichtversicherung, siehe "Weitere besondere Vertragsbedingungen" Pkt. 9.3.
Der Auftragnehmer haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch ihn oder seine Mitarbeiter schuldhaft verursacht werden. Der Auftragnehmer haftet ebenso für Schäden oder notwendige Aufwendungen, die durch den Verlust von überlassenen Schlüsseln der zentralen Schließanlage entstehen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für diese Risiken eine ausreichende betriebliche Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese während der gesamten Laufzeit des Vertrages aufrecht zu erhalten. Für das Risiko Schlüsselverlust ist eine Versicherung nach AVB Schlüsselverlust Schließanlage abzuschließen.
Ausreichende Deckungssummen sind:
• für Personenschäden 1.500.000,00 € je Person
• für Sachschäden 500.000,00 €
• für Vermögensschäden 150.000,00 €
• für Schäden und Aufwendungen wegen Schlüsselverlust nach AVB Schlüsselverlust Schließanlagen 15.000,00 € je Schadenfall.
Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist dem Auftraggeber zu Vertragsbeginn und halbjährlich durch Vorlage geeigneter Unterlagen (Versicherungsschein, Nachweis der Prämienzahlung) nachzuweisen.
2. Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Beauftragung Dritter durch den Auftragnehmer ist unzulässig. Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers muss über einen Sachkundenachweis nach § 34a GewO verfügen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet Personal, das neu eingesetzt wird, im Objekt einzuweisen.
3. Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers muss über einen Sachkundenachweis nach § 34a GewO verfügen
Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters/Auftragnehmers werden NICHT Bestandteil des Vertrages.