Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen / Unterlagen beizufügen:
Gesamtprojektleiter
- Der Gesamtprojektleiter (Projektverantwortlicher in gesamtheitlicher Leistungserbringung) ist zu benennen. Er muss mindestens den akademischen Grad Dipl. - Ing. Architektur (FH/Uni) oder M.Sc./ M.Eng. oder B.Sc./ B.Eng. Architektur, Bauingenieurwesen oder gleichwertig aufweisen.
Planung Architektur
- Gewertet werden maximal drei Unternehmensreferenzen für Architektur-Planungsleistungen im Bereich von Sanierungs- und/ oder Neubau von Bauhöfen oder vergleichbare Bauvorhaben (d.h. Betriebshöfe für technische Betriebe, Ver- und Entsorgungsunternehmen), sofern sie den folgenden Mindestanforderungen genügen.
- Mindestkriterien: Es werden nur Referenzen mit anrechenbaren Herstellkosten i. H. v. mind. 1,5 Mio. EUR brutto gewertet und es müssen mindestens die Leistungsphasen 2 - 4 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude (entsprechend § 34 HOAI) erbracht worden sein. Die Fertigstellung der Planungsleistungen muss zwischen 01.03.2012 - 01.03.2022 erfolgt sein. Der Zeitraum wird gewählt, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen (§ 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A).
- Bewerber haben mindestens eine Planungsreferenz nachzuweisen, die die genannten Mindestkriterien erfüllt, ansonsten erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren.
- Der Projektleiter (Projektverantwortlicher) Objektplanung muss namentlich festgelegt werden mit Nachweis Bauvorlageberechtigung (Kammernachweis) und mindestens den akademischen Grad Dipl. - Ing. Architektur (FH/Uni) oder M.Sc./ M.Eng. oder B.Sc./B.Eng Architektur, Städtebau oder gleichwertig aufweisen.
Planung TGA
- Gewertet werden maximal drei Unternehmensreferenzen für TGA-Planungsleistungen im Bereich von Sanierungs- und/ oder Neubau von Bauhöfen oder vergleichbare Bauvorhaben (d.h. Betriebshöfe für technische Betriebe, Ver- und Entsorgungsunternehmen), sofern sie den Mindestanforderungen genügen.
- Bewerber haben mindestens eine TGA-Planungsreferenz nachzuweisen, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt, ansonsten erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren.
- Mindestkriterien: Es werden nur Referenzen mit anrechenbaren Herstellkosten i. H. v. mind. 1,5 Mio. EUR brutto gewertet und es müssen mindestens die Leistungsphasen 2-4 im Leistungsbild TGA (entsprechend § 34 HOAI) erbracht worden sein. Die Fertigstellung der Planungsleistungen muss zwischen 01.03.2012 - 01.03.2022 erfolgt sein. Der Zeitraum wird gewählt, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen (§ 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A).
- Der Projektleiter (Projektverantwortlicher) TGA muss namentlich festgelegt werden und mindestens die Berufsbezeichnung Ingenieur, staatlich geprüfter Techniker, Meister oder gleichwertig führen.
Bauleistungen
- Gewertet werden max. drei Unternehmensreferenzen für Bauleistungen im Bereich von Sanierungs- und / oder Neubau von Bauhöfen oder vergleichbare Bauvorhaben (d.h. Betriebshöfe für technische Betriebe, Ver- und Entsorgungsunternehmen), sofern sie den folgenden Mindestanforderungen genügen.
- Mindestkriterien: Es werden nur Baureferenzen mit Auftragsvolumen (KG 200 - 700) i. H. v. mind. 5 Mio. EUR brutto gewertet. Die Fertigstellung der Bauleistungen muss zwischen 01.03.2012 - 01.03.2022 erfolgt sein. Der Zeitraum wird gewählt, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen (§ 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A).
- Bewerber haben mindestens eine Baureferenz nachzuweisen, die die genannten Mindestanforderungen erfüllt, ansonsten erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren.
- Der Projektleiter Bauen muss mindestens den akademischen Grad Dipl. - Ing. (FH/Uni) oder M.Sc. / M.Eng. Architektur, Bauingenieurwesen oder gleichwertig aufweisen.