Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
In Bezug auf III.1.3) (2) der EU-Auftragsbekanntmachung "Referenz über vergleichbare Bau- und Planungsleistungen" gilt folgende Mindestanforderung:
Mindestens eine Referenz über die schlüsselfertige Errichtung einer Kindertagesstätte/ eines Kindergartens mit mindestens 4 Gruppen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (Zeitpunkt der Inbetriebnahme nach dem 1. Januar 2015).
Mindestens eine Referenz über Planungsleistungen der Objektplanung in den Leistungsphasen 2 bis 5 bei einer Kindertagesstätte/Kindergarten in Holz/Holzhybridbauweise mit mindestens 4 Gruppen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (Zeitpunkt der Inbetriebnahme nach dem 1. Januar 2015).
Schließlich wird (3.) für den Fall, dass mehr als vier grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei wird je Bewerber lediglich die als priorisiert gekennzeichnete Referenz über die schlüsselfertige Errichtung sowie die Referenz "Planungsleistungen Holz/Holzhybridbauweise" herangezogen.
Dabei wird die Referenz "schlüsselfertige Errichtung" wie folgt bewertet:
Kriterium "Anzahl Gruppen"
0 - 4 Gruppen - 1 Punkt
5 Gruppen und mehr Gruppen - 2 Punkte
Kriterium "Zeitpunkt Inbetriebnahme"
Inbetriebnahme nach dem 01.01.2018 - 3 Punkte
Inbetriebnahme nach dem 01.01.2015 bis zum 31.12.2017 - 2 Punkte
Inbetriebnahme bis 31.12.2015 - 1 Punkt
Kriterium "Holz/Holzhybridbauweise"
Holz/Holzhybridbauweise - 2 Punkte
andere Bauweise - 1 Punkte
Dabei wird die Referenz "Planungsleistungen Holz/Holzhybridbauweise" wie folgt bewertet:
Kriterium "Anzahl Gruppen"
0 bis 4 Gruppen - 1 Punkt
4 Gruppen und mehr Gruppen - 2 Punkte
Kriterium "Zeitpunkt Inbetriebnahme"
Inbetriebnahme nach dem 01.01.2018 - 3 Punkte
Inbetriebnahme nach dem 01.01.2015 bis zum 31.12.2017 - 2 Punkte
Inbetriebnahme bis 31.12.2015 - 1 Punkt
Dabei wird die Referenz "schlüsselfertige Errichtung" sowie "Planungsleistungen Holz/Holzhybridbauweise" jeweils zur Hälfte gewertet.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führt eine jüngere Referenz (späterer Inbetriebnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung des Bewerbers. Bei gleichem Inbetriebnahmezeitpunkt entscheidet ggf. das Los.
Sollte ein Bewerber keine oder mehr als eine Referenz priorisiert haben, nimmt die Vergabestelle die Priorisierung nach eigenem Ermessen vor.