Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als fünf bis sieben grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die nachzuweisende Mindestreferenz wird wie folgt bepunktet:
Kriterium 1 "Aktualität"
Fertigstellung ab 01.01.2020: 1 Punkt
Kriterium 2 "Wohnfläche"
2.000 m² - 3.000 m² Wohnfläche: 1 Punkt
Die Mindestreferenz sowie bis zu zwei weitere Referenzen werden darüber hinaus anhand folgender Kriterien bepunktet:
Kriterium 3 "Anforderungsmix"
Das Referenzprojekt umfasste:
- Preisgedämpften Wohnungsbau
Sozialen Mietwohnungsbau (Vermietung an Personen mit Wohnberechtigungsschein) im Umfang 1% bis 30% der Wohnfläche des Projekts: 1 Punkt
Sozialen Mietwohnungsbau (Vermietung an Personen mit Wohnberechtigungsschein) im Umfang > 30 % der Wohnfläche des Projekts: 2 Punkte
Sonstigen preisgedämpften Wohnungsbau: 1 Punkt
Neues Wohnen
Gemeinschaftsfördernde Konzepte: 1 Punkt
Wohnflächenmix (mind. 4 Wohnungstypen (Anzahl Zimmer) oder mind. 3 Gebäudetypen (Höhe, Struktur): 1 Punkt
Besonderes Quartierskonzept
Quartiersmanagement: 1 Punkt
Gemeinschaftsflächen (z.B. Urban Gardening, gemeinschaftliche Freiflächen für die Interaktion der Bewohnerschaft, Gemeinschaftsräume): 1 Punkt
Besonderes Mobilitätskonzept
Integration von Carsharing: 1 Punkt
Besondere Berücksichtigung von Radverkehr (z.B. Lastenradstellplätze, Radsharing, gute Erreichbarkeit Fahrradstellplatz, e-Bike-Ladestation): 1 Punkt
Sonstige Maßnahmen zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs (z.B. Gemeinschaftstickets ÖPNV): 1 Punkt
Besonderes ökologisches Konzept
Umfangreiche erneuerbare Energieversorgung (z.B. Solar, Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas, Erdwärme, Nahwärme): 1 Punkt
umfangreiche Berücksichtigung ökologischer Baustoffe: 1 Punkt
besonderes Begrünungskonzept für die Gebäude (Fassadenbegrünung oder intensive Dachbegrünung): 1 Punkt
- Nutzerbeteiligung in der Planungsphase: 2 Punkte
- Wettbewerb zur Auswahl des Architekten (RPW-Wettbewerb oder Mehrfachbeauftragung): 1 Punkt
max. erreichbare Punktzahl: 18 Punkte
Die vorstehenden Unterkriterien können durch eine Referenz erfüllt werden oder kumuliert durch bis zu drei Referenzen. Wird eines der vorstehenden Unterkriterien durch mehr als eine Referenz erfüllt, führt dies nicht zur mehrfachen Bepunktung, d.h. der vorstehend dargestellte Punktwert ist der Maximalwert je Unterkriterium.
Somit können durch die Bepunktung von bis zu drei Referenzen maximal 18 Punkte erlangt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Kriterien nicht um Mindestanforderungen handelt und im Rahmen der Bewerberauswahl kein "Mindestpunktwert" erzielt werden muss. Vielmehr werden anhand der vorstehend dargestellten Bepunktung die fünf bis sieben Bewerber mit den meisten Punkten für die Angebotsphase ausgewählt.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führt eine jüngere Mindestreferenz zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Fertigstellungszeitpunkten entscheidet das Los.