Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Schließlich wird (3.) für den Fall, dass mehr als fünf grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl werden jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz der Mindestreferenzen für "Projektsteuerung" gemäß Ziffer III.1.3) a) und b) sowie Kriterium "Persönliche Eignung des Projektleiters" und "Vergleichbarkeit der persönlichen Referenz des Projektleiters" berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die vorstehenden Eignungsnachweise werden wie folgt im Rahmen der Bewerberauswahl berücksichtigt:
Referenzen insgesamt max. 17 Punkte
- Mindestreferenz (1) max. 3 Punkte
- Mindestreferenz (2) max. 4 Punkt
- Persönliche Eignung Projektleiter und Vergleichbarkeit der persönlichen Referenz des Projektleiters max. 7 Punkte
Hinsichtlich der Bepunktung der Mindestreferenzen ist folgendes zu beachten:
Je Bewerber werden lediglich die drei Mindestreferenzen im Bereich Projektsteuerung herangezogen.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
Die Mindestreferenz (1) wird wie folgt bewertet:
Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten"
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) über EUR 35 Mio. brutto 3 Punkte
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) bis EUR 35 Mio. brutto 2 Punkte
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) bis EUR 25 Mio. brutto 1 Punkt
Die Mindestreferenz (2) wird wie folgt bewertet:
Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten"
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) über 17 Mio. brutto 2 Punkte
Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 - 700) 15 bis 17 EUR Mio. brutto 1 Punkt
Kriterium "GU-/GÜ/TU-Projekt"
Neubaurealisierung in Form eines GÜ/TU-Modells (Generalübernehmermodells/ Totalunternehmermodells) 2 Punkte
Neubaurealisierung in Form eines GU-Modells (Generalunternehmermodells) 1 Punkt
Die Angaben zu dem für die Leistungserbringung vorgesehenen Personal und zu den persönlichen Referenzen des Projektleiters werden wie folgt gewertet: Die Vorlage von mehr als drei Referenzen je Projektleiter ist nicht erwünscht.
Kriterium "Persönliche Eignung des Projektleiters"
Projektsteuerungserfahrung des vorgesehenen Projektleiters 10 Jahre oder mehr 3 Punkte
Projektsteuerungserfahrung des vorgesehenen Projektleiters 5 bis 10 Jahre 2 Punkte
Projektsteuerungserfahrung des vorgesehenen Projektleiters 1 bis 5 Jahre 1 Punkt
Kriterium "Technisch-wirtschaftliche Projektleitung zur Steuerung von komplexen Vergabeverfahren der öffentlichen Hand"
Erfahrung des vorgesehenen Projektleiters mehr als 10 Jahre 2 Punkte
Erfahrung des vorgesehenen Projektleiters 0 bis einschließlich 9 Jahre 1 Punkt
Kriterium "Vergleichbarkeit der persönlichen Referenz des Projektleiters"
Vergleichbare persönliche Referenz des vorgesehenen Projektleiters bei Projektsteuerung von Projekten der öffentlichen Hand/öffentlicher Auftraggeber 2 Punkte
Vergleichbare persönliche Referenz des vorgesehenen Projektleiters bei Projektsteuerung von Projekten privater Auftraggeber 1 Punkt
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.