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ABSCHNITT III.1.2
Die Bewertung der nachtehenden Eignungskriterien erfolgt nach einem gewichteten Punktesystem mit der Skala 1 bis 12 Punkte, das nachstehend wie folgt angegeben wird: (Angabe Art des Kriteriums / Gewichtung in % / Erläuterung zur Vergabe der Bewertungspunkte)
1.
Netto-Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre
(Gewichtung 15% / Punktevergabe:
- > 1,0 Mio. EUR = 12 Punkte,
- > 600.000 - 1,0 Mio. EUR = 8 Punkte,
- > 200.000 - 600.000 EUR = 4 Punkte)
2.
Netto-Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre
(Gewichtung 15% / Punktevergabe:
- > 800.000 EUR = 12 Punkte,
- > 500.000 - 800.000 EUR = 8 Punkte,
- > 200.000 - 500.000 EUR = 4 Punkte)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
1.
Netto-Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in Höhe von EUR 200.000 im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr.
2.
Erklärung zu bestehender / im Auftragsfall abzuschließender Haftpflichtversicherung:
- EUR 5 Mio. für Personenschäden
- EUR 5 Mio. für sonstige Schäden
- Die Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Kalenderjahr
ABSCHNITT III.1.3
Die Bewertung der nachtehenden Eignungskriterien erfolgt nach einem gewichteten Punktesystem mit der Skala 1 bis 12 Punkte, das nachstehend wie folgt angegeben wird: (Gewichtung in % / Erläuterung zur Vergabe der Bewertungspunkte)
1.
Referenzprojekt (das als Mindeststandard geforderte Referenzprojekt wird nicht berücksichtigt):
Referenzobjekt für Projektsteuerung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)
(Gewichtung 17% / Punktevergabe:
1.1 Vergleichbarkeit Planungsgegenstand
- Schulneubau = 3 Punkte
- Bildungsbau/Verwaltungsgebäude = 2 Punkte
- Sonstige = 1 Punkt
1.2 Vergleichbarkeit des Auftraggebers
- Kommune = 3 Punkte
- Land/Bund = 2 Punkte
- privater Auftraggeber = 1 Punkt
1.3 Vergleichbarkeit Gesamtkosten
- > 15 Mio. EUR = 3 Punkte
- = oder > 10 Mio EUR = 2 Punkte
- < 10 Mio. EUR = 1 Punkt
1.4 Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen
- Projektstufen 1 bis 5 = 3 Punkte
- Projektstufen 1 bis 2 = 2 Punkte
- Sonstige = 1 Punkt)
2.
Referenzprojekt (das als Mindeststandard geforderte Referenzprojekt wird nicht berücksichtigt):
Referenzobjekt für Projektsteuerung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)
(Gewichtung 17% / Punktevergabe:
1.1 Vergleichbarkeit Planungsgegenstand
- Schulneubau = 3 Punkte
- Bildungsbau/Verwaltungsgebäude = 2 Punkte
- Sonstige = 1 Punkt
1.2 Vergleichbarkeit des Auftraggebers
- Kommune = 3 Punkte
- Land/Bund = 2 Punkte
- privater Auftraggeber = 1 Punkt
1.3 Vergleichbarkeit Gesamtkosten
- > 15 Mio. EUR = 3 Punkte
- = oder > 10 Mio EUR = 2 Punkte
- < 10 Mio. EUR = 1 Punkt
1.4 Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen
- Projektstufen 1 bis 5 = 3 Punkte
- Projektstufen 1 bis 2 = 2 Punkte
- Sonstige = 1 Punkt)
3.
Referenzprojekt (das als Mindeststandard geforderte Referenzprojekt wird nicht berücksichtigt):
Referenzprojekt über Erfahrungen des Bewerbers bei Umbau im Bestand der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)
(Gewichtung 16% / Punktevergabe:
1.1 Umbau im Bestand im laufenden Schulbetrieb, weiterführende Schule ab Klasse 5, Volumen mindestens 5 Mio. EUR = 12 Punkte
1.2 Umbau im Bestand im laufenden Schulbetrieb, weiterführende Schule ab Klasse 5 = 8 Punkte
1.3 Umbau im Bestand im laufenden Schulbetrieb = 4 Punkte)
4.
Anzahl der im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre Beschäftigten
(Gewichtung 20% / Punktevergabe:
- > 7 = 12 Punkte
- 5 - 7 = 8 Punkte
- 2 - 4 = 4 Punkte
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
1.
Referenzprojekt:
Ein (1) vergleichbares Referenzobjekt für Projektsteuerung der letzten sieben (7) Jahre (ab 01.01.2015)
Vergleichbar sind nur folgende Referenzprojekte:
- Öffentlicher Auftraggeber
- Leistungserbringung für den öffentlichen Auftraggeber
- Abnahme des Bauvorhabens nach dem 01.01.2015 und Übergabe an den Nutzer
- Leistung vollständig abgeschlossen zum Zeitpunkt der Bewerbung
2.
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
3.
Studien- und Ausbildungsnachweise für den/die Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens