Die Stadt Garbsen beabsichtigt den Neubau der Integrierten Gesamtschule und der Grundschule Garbsen-Mitte für ca. 2.000 Schüler*innen und 200 Lehrer*innen. Ein zusätzlicher Raumbedarf und die daraus erfolgte Bestandsanalyse, insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes, hatte zum Ergebnis, dass eine Sanierung des Bestandsgebäudes nur mit einem unverhältnismäßig hohen baulichen Aufwand gesichert werden kann, so dass eine Sanierung gänzlich in Frage gestellt wurde. Ein externes Gutachten zur Sanierungsfähigkeit konnte diese Einschätzung untermauern, sodass in der Folge der Rat der Stadt Garbsen in seiner Beschlussvorlage (Nr. 253/2019) den Neubau der IGS Garbsen und die GS Garbsen-Mitte festlegte und die Verwaltung mit der Durchführung einer sog. Phase 0 beauftragte. Das, durch ein extern beauftragtes Büro, erarbeitete und mit allen Beteiligten (Verwaltung, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schüler- u. Elternvertreter/-innen, etc.) abgestimmte Raumprogramm wurde in der Beschlussvorlage (Nr. 216/2021) vom Rat angenommen. Parallel dazu wurde die Frage des zukünftigen Standortes auf Grundlage zweier möglicher Optionen abgewogen. Im Rahmen einer Bewertungsmatrix mit Schwerpunkten wie Kosten, Stadtentwicklung, Pädagogik und Termine folgte der Rat der Stadt Garbsen der Empfehlung der Verwaltung für den Neubau auf dem Bestandsgrundstück und beschloss in der Vorlage (Nr. 71/2021) die Realisierung am jetzigen Standort. Für die Leistungsphasen 1-7 werden ca. 24 Monate kalkuliert. Die eigentliche Bauzeit und der anschließende Probebetrieb belaufen sich auf etwa 54 Monate. Die Inbetriebnahme der Neuen IGS Garbsen und GS Garbsen-Mitte soll nach der aktuellen Terminplanung der Stadt Garbsen in der ersten Jahreshälfte 2029 erfolgen. Der Rat der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 09.12.2019 (Vorlage 253/2019) entschieden die IGS Garbsen und GS Garbsen-Mitte neuzubauen. In der Sitzung am 03.05.2021 (Vorlage 071/2021) entschied der Rat den Neubau am jetzigen Standort/Bestandsgrundstück zu realisieren. In der Sitzung am 11.10.2021 (Vorlage 216/2021) beschloss der Rat das durch ein externes Büro erarbeitete Raumprogramm bzw. den Raumbedarf für den Neubau. Auf Grundlage des aktuell geschätzten Kostenrahmens von ca. 95.000.000 EUR (brutto), sollen die Schulen inklusive der Außenanlagen neugebaut werden. Das bereits erarbeitete Ergebnis der sogenannten Leistungsphase Null, Raumbedarf und Raumprogramm liegen vor und dienen als Projektgrundlage. In dem vorliegenden Verfahren erfolgt die Vergabe der Architektenleistungen gemäß §§ 33 ff. HOAI sowie die Vergabe der Landschaftsarchitektenleistungen §§ 38 ff. HOAI. Es die ist die Bildung eines Planungsteams aus den entsprechenden Fachdisziplinen erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: CXP4Y6JRG8M
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Garbsen beabsichtigt den Neubau der Integrierten Gesamtschule und der Grundschule Garbsen-Mitte für ca. 2.000 Schüler*innen und 200 Lehrer*innen.
Ein zusätzlicher Raumbedarf und die daraus erfolgte Bestandsanalyse, insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes, hatte zum Ergebnis, dass eine Sanierung des Bestandsgebäudes nur mit einem unverhältnismäßig hohen baulichen Aufwand gesichert werden kann, so dass eine Sanierung gänzlich in Frage gestellt wurde. Ein externes Gutachten zur Sanierungsfähigkeit konnte diese Einschätzung untermauern, sodass in der Folge der Rat der Stadt Garbsen in seiner Beschlussvorlage (Nr. 253/2019) den Neubau der IGS Garbsen und die GS Garbsen-Mitte festlegte und die Verwaltung mit der Durchführung einer sog. Phase 0 beauftragte.
Das, durch ein extern beauftragtes Büro, erarbeitete und mit allen Beteiligten (Verwaltung, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schüler- u. Elternvertreter/-innen, etc.) abgestimmte Raumprogramm wurde in der Beschlussvorlage (Nr. 216/2021) vom Rat angenommen. Parallel dazu wurde die Frage des zukünftigen Standortes auf Grundlage zweier möglicher Optionen abgewogen. Im Rahmen einer Bewertungsmatrix mit Schwerpunkten wie Kosten, Stadtentwicklung, Pädagogik und Termine folgte der Rat der Stadt Garbsen der Empfehlung der Verwaltung für den Neubau auf dem Bestandsgrundstück und beschloss in der Vorlage (Nr. 71/2021) die Realisierung am jetzigen Standort.
Für die Leistungsphasen 1-7 werden ca. 24 Monate kalkuliert. Die eigentliche Bauzeit und der anschließende Probebetrieb belaufen sich auf etwa 54 Monate. Die Inbetriebnahme der Neuen IGS Garbsen und GS Garbsen-Mitte soll nach der aktuellen Terminplanung der Stadt Garbsen in der ersten Jahreshälfte 2029 erfolgen.
Der Rat der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 09.12.2019 (Vorlage 253/2019) entschieden die IGS Garbsen und GS Garbsen-Mitte neuzubauen. In der Sitzung am 03.05.2021 (Vorlage 071/2021) entschied der Rat den Neubau am jetzigen Standort/Bestandsgrundstück zu realisieren.
In der Sitzung am 11.10.2021 (Vorlage 216/2021) beschloss der Rat das durch ein externes Büro erarbeitete Raumprogramm bzw. den Raumbedarf für den Neubau.
Auf Grundlage des aktuell geschätzten Kostenrahmens von ca. 95.000.000 EUR (brutto), sollen die Schulen inklusive der Außenanlagen neugebaut werden.
Das bereits erarbeitete Ergebnis der sogenannten Leistungsphase Null, Raumbedarf und Raumprogramm liegen vor und dienen als Projektgrundlage.
In dem vorliegenden Verfahren erfolgt die Vergabe der Architektenleistungen gemäß §§ 33 ff. HOAI sowie die Vergabe der Landschaftsarchitektenleistungen §§ 38 ff. HOAI. Es die ist die Bildung eines Planungsteams aus den entsprechenden Fachdisziplinen erforderlich.
Die Stadt Garbsen beabsichtigt den Neubau der Integrierten Gesamtschule und der Grundschule Garbsen-Mitte für ca. 2.000 Schüler*innen und 200 Lehrer*innen.
Ein zusätzlicher Raumbedarf und die daraus erfolgte Bestandsanalyse, insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes, hatte zum Ergebnis, dass eine Sanierung des Bestandsgebäudes nur mit einem unverhältnismäßig hohen baulichen Aufwand gesichert werden kann, so dass eine Sanierung gänzlich in Frage gestellt wurde. Ein externes Gutachten zur Sanierungsfähigkeit konnte diese Einschätzung untermauern, sodass in der Folge der Rat der Stadt Garbsen in seiner Beschlussvorlage (Nr. 253/2019) den Neubau der IGS Garbsen und die GS Garbsen-Mitte festlegte und die Verwaltung mit der Durchführung einer sog. Phase 0 beauftragte.
Das, durch ein extern beauftragtes Büro, erarbeitete und mit allen Beteiligten (Verwaltung, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schüler- u. Elternvertreter/-innen, etc.) abgestimmte Raumprogramm wurde in der Beschlussvorlage (Nr. 216/2021) vom Rat angenommen. Parallel dazu wurde die Frage des zukünftigen Standortes auf Grundlage zweier möglicher Optionen abgewogen. Im Rahmen einer Bewertungsmatrix mit Schwerpunkten wie Kosten, Stadtentwicklung, Pädagogik und Termine folgte der Rat der Stadt Garbsen der Empfehlung der Verwaltung für den Neubau auf dem Bestandsgrundstück und beschloss in der Vorlage (Nr. 71/2021) die Realisierung am jetzigen Standort.
Für die Leistungsphasen 1-7 werden ca. 24 Monate kalkuliert. Die eigentliche Bauzeit und der anschließende Probebetrieb belaufen sich auf etwa 54 Monate. Die Inbetriebnahme der Neuen IGS Garbsen und GS Garbsen-Mitte soll nach der aktuellen Terminplanung der Stadt Garbsen in der ersten Jahreshälfte 2029 erfolgen.
Der Rat der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 09.12.2019 (Vorlage 253/2019) entschieden die IGS Garbsen und GS Garbsen-Mitte neuzubauen. In der Sitzung am 03.05.2021 (Vorlage 071/2021) entschied der Rat den Neubau am jetzigen Standort/Bestandsgrundstück zu realisieren.
In der Sitzung am 11.10.2021 (Vorlage 216/2021) beschloss der Rat das durch ein externes Büro erarbeitete Raumprogramm bzw. den Raumbedarf für den Neubau.
Auf Grundlage des aktuell geschätzten Kostenrahmens von ca. 95.000.000 EUR (brutto), sollen die Schulen inklusive der Außenanlagen neugebaut werden.
Das bereits erarbeitete Ergebnis der sogenannten Leistungsphase Null, Raumbedarf und Raumprogramm liegen vor und dienen als Projektgrundlage.
In dem vorliegenden Verfahren erfolgt die Vergabe der Architektenleistungen gemäß §§ 33 ff. HOAI sowie die Vergabe der Landschaftsarchitektenleistungen §§ 38 ff. HOAI. Es die ist die Bildung eines Planungsteams aus den entsprechenden Fachdisziplinen erforderlich.
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Teilnahmewettbewerb dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JRG8M
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Teilnahmewettbewerb dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JRG8M
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Garbsen beabsichtigt den Neubau der Integrierten Gesamtschule und der Grundschule Garbsen-Mitte für ca. 2.000 Schüler*innen und 200 Lehrer*innen.
Ein zusätzlicher Raumbedarf und die daraus erfolgte Bestandsanalyse, insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes, hatte zum Ergebnis, dass eine Sanierung des Bestandsgebäudes nur mit einem unverhältnismäßig hohen baulichen Aufwand gesichert werden kann, so dass eine Sanierung gänzlich in Frage gestellt wurde. Ein externes Gutachten zur Sanierungsfähigkeit konnte diese Einschätzung untermauern, sodass in der Folge der Rat der Stadt Garbsen in seiner Beschlussvorlage (Nr. 253/2019) den Neubau der IGS Garbsen und die GS Garbsen-Mitte festlegte und die Verwaltung mit der Durchführung einer sog. Phase 0 beauftragte.
Ein zusätzlicher Raumbedarf und die daraus erfolgte Bestandsanalyse, insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes, hatte zum Ergebnis, dass eine Sanierung des Bestandsgebäudes nur mit einem unverhältnismäßig hohen baulichen Aufwand gesichert werden kann, so dass eine Sanierung gänzlich in Frage gestellt wurde. Ein externes Gutachten zur Sanierungsfähigkeit konnte diese Einschätzung untermauern, sodass in der Folge der Rat der Stadt Garbsen in seiner Beschlussvorlage (Nr. 253/2019) den Neubau der IGS Garbsen und die GS Garbsen-Mitte festlegte und die Verwaltung mit der Durchführung einer sog. Phase 0 beauftragte.
Das, durch ein extern beauftragtes Büro, erarbeitete und mit allen Beteiligten (Verwaltung, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schüler- u. Elternvertreter/-innen, etc.) abgestimmte Raumprogramm wurde in der Beschlussvorlage (Nr. 216/2021) vom Rat angenommen. Parallel dazu wurde die Frage des zukünftigen Standortes auf Grundlage zweier möglicher Optionen abgewogen. Im Rahmen einer Bewertungsmatrix mit Schwerpunkten wie Kosten, Stadtentwicklung, Pädagogik und Termine folgte der Rat der Stadt Garbsen der Empfehlung der Verwaltung für den Neubau auf dem Bestandsgrundstück und beschloss in der Vorlage (Nr. 71/2021) die Realisierung am jetzigen Standort.
Das, durch ein extern beauftragtes Büro, erarbeitete und mit allen Beteiligten (Verwaltung, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schüler- u. Elternvertreter/-innen, etc.) abgestimmte Raumprogramm wurde in der Beschlussvorlage (Nr. 216/2021) vom Rat angenommen. Parallel dazu wurde die Frage des zukünftigen Standortes auf Grundlage zweier möglicher Optionen abgewogen. Im Rahmen einer Bewertungsmatrix mit Schwerpunkten wie Kosten, Stadtentwicklung, Pädagogik und Termine folgte der Rat der Stadt Garbsen der Empfehlung der Verwaltung für den Neubau auf dem Bestandsgrundstück und beschloss in der Vorlage (Nr. 71/2021) die Realisierung am jetzigen Standort.
Für die Leistungsphasen 1-7 werden ca. 24 Monate kalkuliert. Die eigentliche Bauzeit und der anschließende Probebetrieb belaufen sich auf etwa 54 Monate. Die Inbetriebnahme der Neuen IGS Garbsen und GS Garbsen-Mitte soll nach der aktuellen Terminplanung der Stadt Garbsen in der ersten Jahreshälfte 2029 erfolgen.
Für die Leistungsphasen 1-7 werden ca. 24 Monate kalkuliert. Die eigentliche Bauzeit und der anschließende Probebetrieb belaufen sich auf etwa 54 Monate. Die Inbetriebnahme der Neuen IGS Garbsen und GS Garbsen-Mitte soll nach der aktuellen Terminplanung der Stadt Garbsen in der ersten Jahreshälfte 2029 erfolgen.
Der Rat der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 09.12.2019 (Vorlage 253/2019) entschieden die IGS Garbsen und GS Garbsen-Mitte neuzubauen. In der Sitzung am 03.05.2021 (Vorlage 071/2021) entschied der Rat den Neubau am jetzigen Standort/Bestandsgrundstück zu realisieren.
Der Rat der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 09.12.2019 (Vorlage 253/2019) entschieden die IGS Garbsen und GS Garbsen-Mitte neuzubauen. In der Sitzung am 03.05.2021 (Vorlage 071/2021) entschied der Rat den Neubau am jetzigen Standort/Bestandsgrundstück zu realisieren.
In der Sitzung am 11.10.2021 (Vorlage 216/2021) beschloss der Rat das durch ein externes Büro erarbeitete Raumprogramm bzw. den Raumbedarf für den Neubau.
Auf Grundlage des aktuell geschätzten Kostenrahmens von ca. 95.000.000 EUR (brutto), sollen die Schulen inklusive der Außenanlagen neugebaut werden.
Das bereits erarbeitete Ergebnis der sogenannten Leistungsphase Null, Raumbedarf und Raumprogramm liegen vor und dienen als Projektgrundlage.
In dem vorliegenden Verfahren erfolgt die Vergabe der Architektenleistungen gemäß §§ 33 ff. HOAI sowie die Vergabe der Landschaftsarchitektenleistungen §§ 38 ff. HOAI. Es die ist die Bildung eines Planungsteams aus den entsprechenden Fachdisziplinen erforderlich.
In dem vorliegenden Verfahren erfolgt die Vergabe der Architektenleistungen gemäß §§ 33 ff. HOAI sowie die Vergabe der Landschaftsarchitektenleistungen §§ 38 ff. HOAI. Es die ist die Bildung eines Planungsteams aus den entsprechenden Fachdisziplinen erforderlich.
Gegenstand des Auftrags sind vorliegend die Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI),
Leistungsphasen 1 bis 9
- Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI),
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Projektstufen und Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Projektstufen und Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Garbsen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 10,0 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 10,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2022) im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen
b) Architekten*innen / Ingenieur*innen
c) Technische Zeichner*innen
d) Sonstige Mitarbeiter*innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von mindestens 3 Referenzprojekten für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI) innerhalb der letzten sieben Jahre (ab 01.01.2015), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Objektplanung gemäß §§ 33 ff. HOAI, vorzugsweise Schulbau). Vergleichbar sind nur Referenzprojekte, die folgende Anforderungen erfüllen:
3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von mindestens 3 Referenzprojekten für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI) innerhalb der letzten sieben Jahre (ab 01.01.2015), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Objektplanung gemäß §§ 33 ff. HOAI, vorzugsweise Schulbau). Vergleichbar sind nur Referenzprojekte, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Mindestens zwei Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein, d.h. die Abnahme und Inbetriebnahme muss nach dem 01.01.2015 und vor Ablauf der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrags erfolgt sein.
- Es muss durch den Bewerber in den Referenzprojekten mindestens die Leistungsphase 2 - 3 erbracht worden sein.
- Es ist mindestens ein Referenzprojekt zu benennen,…
… welches durchgängig bis zur Leistungsphase 8 bearbeitet wurde.
… bei dem der Bewerber durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinde, Stadt, Landkreis, Land, Bund, Zweckverband, Anstalt des öffentlichen Rechts) als Auftraggeber und Bauherr beauftragt wurde.
3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von mindestens 3 Referenzprojekten für das Leistungsbild Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI), innerhalb der letzten sieben Jahre (ab 01.01.2015), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Objektplanung gemäß §§ 38 ff. HOAI, vorzugsweise Freianlagen für Schulen).
3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von mindestens 3 Referenzprojekten für das Leistungsbild Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI), innerhalb der letzten sieben Jahre (ab 01.01.2015), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Objektplanung gemäß §§ 38 ff. HOAI, vorzugsweise Freianlagen für Schulen).
Vergleichbar sind nur Referenzprojekte, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Es ist mindestens ein Referenzprojekt zu benennen,…
… welches durchgängig bearbeitet wurde (Leistungsphase 2 - 8).
… dessen Bausumme KG 500 mindestens brutto 1,0 Mio. EUR erreicht.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte im Sinne der Punkte 3.2 und 3.3 sind folgende Angaben notwendig:
- Angabe der erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen)
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Teilnahmewettbewerb dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Teilnahmewettbewerb dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JRG8M
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-153306📞
Fax: +49 4131-152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 073-195901 (2022-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: CXP4Y6J6E7Z
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Garbsen beabsichtigt den Neubau der Integrierten Gesamtschule und der Grundschule Garbsen-Mitte für ca. 2.000 Schüler*innen und 200 Lehrer*innen.
Ein zusätzlicher Raumbedarf und die daraus erfolgte Bestandsanalyse, insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes, hatte zum Ergebnis, dass eine Sanierung des Bestandsgebäudes nur mit einem unverhältnismäßig hohen baulichen Aufwand gesichert werden kann, so dass eine Sanierung gänzlich in Frage gestellt wurde. Ein externes Gutachten zur Sanierungsfähigkeit konnte diese Einschätzung untermauern, sodass in der Folge der Rat der Stadt Garbsen in seiner Beschlussvorlage (Nr. 253/2019) den Neubau der IGS Garbsen und die GS Garbsen-Mitte festlegte und die Verwaltung mit der Durchführung einer sog. Phase 0 beauftragte.
Das, durch ein extern beauftragtes Büro, erarbeitete und mit allen Beteiligten (Verwaltung, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schüler- u. Elternvertreter/-innen, etc.) abgestimmte Raumprogramm wurde in der Beschlussvorlage (Nr. 216/2021) vom Rat angenommen. Parallel dazu wurde die Frage des zukünftigen Standortes auf Grundlage zweier möglicher Optionen abgewogen. Im Rahmen einer Bewertungsmatrix mit Schwerpunkten wie Kosten, Stadtentwicklung, Pädagogik und Termine folgte der Rat der Stadt Garbsen der Empfehlung der Verwaltung für den Neubau auf dem Bestandsgrundstück und beschloss in der Vorlage (Nr. 71/2021) die Realisierung am jetzigen Standort.
Für die Leistungsphasen 1-7 werden ca. 24 Monate kalkuliert. Die eigentliche Bauzeit und der anschließende Probebetrieb belaufen sich auf etwa 54 Monate. Die Inbetriebnahme der Neuen IGS Garbsen und GS Garbsen-Mitte soll nach der aktuellen Terminplanung der Stadt Garbsen in der ersten Jahreshälfte 2029 erfolgen.
Der Rat der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 09.12.2019 (Vorlage 253/2019) entschieden die IGS Garbsen und GS Garbsen-Mitte neuzubauen. In der Sitzung am 03.05.2021 (Vorlage 071/2021) entschied der Rat den Neubau am jetzigen Standort/Bestandsgrundstück zu realisieren.
In der Sitzung am 11.10.2021 (Vorlage 216/2021) beschloss der Rat das durch ein externes Büro erarbeitete Raumprogramm bzw. den Raumbedarf für den Neubau.
Auf Grundlage des aktuell geschätzten Kostenrahmens von ca. 95.000.000 EUR (brutto), sollen die Schulen inklusive der Außenanlagen neugebaut werden.
Das bereits erarbeitete Ergebnis der sogenannten Leistungsphase Null, Raumbedarf und Raumprogramm liegen vor und dienen als Projektgrundlage.
Die Stadt Garbsen beabsichtigt den Neubau der Integrierten Gesamtschule und der Grundschule Garbsen-Mitte für ca. 2.000 Schüler*innen und 200 Lehrer*innen.
Ein zusätzlicher Raumbedarf und die daraus erfolgte Bestandsanalyse, insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes, hatte zum Ergebnis, dass eine Sanierung des Bestandsgebäudes nur mit einem unverhältnismäßig hohen baulichen Aufwand gesichert werden kann, so dass eine Sanierung gänzlich in Frage gestellt wurde. Ein externes Gutachten zur Sanierungsfähigkeit konnte diese Einschätzung untermauern, sodass in der Folge der Rat der Stadt Garbsen in seiner Beschlussvorlage (Nr. 253/2019) den Neubau der IGS Garbsen und die GS Garbsen-Mitte festlegte und die Verwaltung mit der Durchführung einer sog. Phase 0 beauftragte.
Das, durch ein extern beauftragtes Büro, erarbeitete und mit allen Beteiligten (Verwaltung, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schüler- u. Elternvertreter/-innen, etc.) abgestimmte Raumprogramm wurde in der Beschlussvorlage (Nr. 216/2021) vom Rat angenommen. Parallel dazu wurde die Frage des zukünftigen Standortes auf Grundlage zweier möglicher Optionen abgewogen. Im Rahmen einer Bewertungsmatrix mit Schwerpunkten wie Kosten, Stadtentwicklung, Pädagogik und Termine folgte der Rat der Stadt Garbsen der Empfehlung der Verwaltung für den Neubau auf dem Bestandsgrundstück und beschloss in der Vorlage (Nr. 71/2021) die Realisierung am jetzigen Standort.
Für die Leistungsphasen 1-7 werden ca. 24 Monate kalkuliert. Die eigentliche Bauzeit und der anschließende Probebetrieb belaufen sich auf etwa 54 Monate. Die Inbetriebnahme der Neuen IGS Garbsen und GS Garbsen-Mitte soll nach der aktuellen Terminplanung der Stadt Garbsen in der ersten Jahreshälfte 2029 erfolgen.
Der Rat der Stadt Garbsen hat in seiner Sitzung am 09.12.2019 (Vorlage 253/2019) entschieden die IGS Garbsen und GS Garbsen-Mitte neuzubauen. In der Sitzung am 03.05.2021 (Vorlage 071/2021) entschied der Rat den Neubau am jetzigen Standort/Bestandsgrundstück zu realisieren.
In der Sitzung am 11.10.2021 (Vorlage 216/2021) beschloss der Rat das durch ein externes Büro erarbeitete Raumprogramm bzw. den Raumbedarf für den Neubau.
Auf Grundlage des aktuell geschätzten Kostenrahmens von ca. 95.000.000 EUR (brutto), sollen die Schulen inklusive der Außenanlagen neugebaut werden.
Das bereits erarbeitete Ergebnis der sogenannten Leistungsphase Null, Raumbedarf und Raumprogramm liegen vor und dienen als Projektgrundlage.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge