Die Stadt Garbsen beabsichtigt den Neubau der Integrierten Gesamtschule und der Grundschule Garbsen-Mitte für ca. 2.000 Schüler*innen und 200 Lehrer*innen.
Ein zusätzlicher Raumbedarf und die daraus erfolgte Bestandsanalyse, insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes, hatte zum Ergebnis, dass eine Sanierung des Bestandsgebäudes nur mit einem unverhältnismäßig hohen baulichen Aufwand gesichert werden kann, so dass eine Sanierung gänzlich in Frage gestellt wurde. Ein externes Gutachten zur Sanierungsfähigkeit konnte diese Einschätzung untermauern, sodass in der Folge der Rat der Stadt Garbsen in seiner Beschlussvorlage (Nr. 253/2019) den Neubau der IGS Garbsen und die GS Garbsen Mitte festlegte und die Verwaltung mit der Durchführung einer sog. Phase 0 beauftragte.
Das, durch ein extern beauftragtes Büro, erarbeitete und mit allen Beteiligten (Verwaltung, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schüler- u. Elternvertreter/-innen, etc.) abgestimmte Raumprogramm wurde in der Beschlussvorlage (Nr. 216/2021) vom Rat angenommen. Parallel dazu wurde die Frage des zukünftigen Standortes auf Grundlage zweier möglicher Optionen abgewogen. Im Rahmen einer Bewertungsmatrix mit Schwerpunkten wie Kosten, Stadtentwicklung, Pädagogik und Termine folgte der Rat der Stadt Garbsen der Empfehlung der Verwaltung für den Neubau auf dem Bestandsgrundstück und beschloss in der Vorlage (Nr. 71/2021) die Realisierung am jetzigen Standort.
Für die Leistungsphasen 1-7 werden ca. 24 Monate kalkuliert. Die eigentliche Bauzeit und der anschließende Probebetrieb belaufen sich auf etwa 36 Monate. Die Inbetriebnahme der Neuen IGS Garbsen u. GS Garbsen Mitte soll nach der aktuellen Terminplanung der Stadt Garbsen in der ersten Jahreshälfte 2028 erfolgen.
Auf Grundlage des aktuell geschätzten Kostenrahmens von ca. 95.000.000 EUR (brutto), sollen die Schulen inklusive der Außenanlagen neugebaut werden.
Das bereits erarbeitete Ergebnis der sogenannten Leistungsphase Null, Raumbedarf und Raumprogramm liegen vor und dienen als Projektgrundlage.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: CXP4Y6JRX1A
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Garbsen beabsichtigt den Neubau der Integrierten Gesamtschule und der Grundschule Garbsen-Mitte für ca. 2.000 Schüler*innen und 200 Lehrer*innen.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den...”
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
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Quelle: OJS 2022/S 048-124954 (2022-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: CXP4Y6JR2BE
Gesamtwert des Auftrags: 1333123.94 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge