Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. 5 Punkte erreichbar. Diese Punkte werden mit der Wichtungszahl (WZ) multipliziert.
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 10 %
Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume
5 Punkte: ab 1.000.000 EUR Umsatz / Jahr
3 Punkte: ab 800.000 EUR Umsatz / Jahr
1 Punkt: ab 500.000 EUR Umsatz / Jahr
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre: 10 %
5 Punkte: ab 8 Architekten / Ingenieuren
3 Punkte: ab 6 Architekten / Ingenieuren
1 Punkt: ab 4 Architekten / Ingenieuren
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
Mindestkriterium: mindestens 2 Personen (Projektleiter u. stellv. Projektleiter) sind berechtigt, die Berufsbezeichnung "Architekt" im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung "Architekt" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen.
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude für Ausbildung / Wissenschaft / Forschung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten)
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
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Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 3 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen (wobei Neubau und Umbau/Sanierung erbracht sein muss) erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 3 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Anzahl der Referenzen
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
- Schulgebäude (sehr gut vergleichbar)
- sonstige Gebäude aus dem Bereich Ausbildung/Wissenschaft/Forschung (gut vergleichbar)
- Sanierung, Umbau, Neubau (jeweils sehr gut vergleichbar, wobei das Portfolio insgesamt besser ist, wenn sowohl Neubau als auch Umbau/Sanierung bereits erbracht wurden)
- Bauen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar)
- Erfahrung mit Bürgerbeteiligungen (sehr gut vergleichbar)
- Erfahrung mit BIM ab LOD 4 / LOI 4 (sehr gut vergleichbar)
- Erfahrung mit Denkmalschutz (sehr gut vergleichbar)
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind)
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von gesamten Projektkosten (KG 200-700) von ca. 16 Mio. EUR brutto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 7 Mio. EUR brutto (KG 200-700) oder mehr für Neubauprojekte oder 1,5 Mio. EUR brutto (KG 200-700) für Umbau/Sanierung aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
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Die Bewerber mit der höchsten Bepunktung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn keine weitere Differenzierung mehr möglich ist, entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.