Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
In Bezug auf III.1.3) (2) der EU-Auftragsbekanntmachung "Referenz über vergleichbare Bau- und Planungsleistungen" gilt folgende Mindestanforderung:
Mindestens eine Referenz über die schlüsselfertige Errichtung einer Kindertagesstätte/ eines Kindergartens sowie Planungsleistungen der Objektplanung inklusive Fachplanung und sonstiger Sonderfachplaner in den Leistungsphasen 2 bis 5 mit mindestens 4 Gruppen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (Zeitpunkt der Inbetriebnahme nach dem 1. Januar 2015).
Stufe 3:
Schließlich wird (3.) für den Fall, dass mehr als vier grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Be-werbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei wird je Bewerber lediglich die als priorisiert gekennzeichnete Referenz über die schlüsselfertige Errichtung/Planungsleistung" herangezogen.
Dabei wird die Referenz "schlüsselfertige Errichtung sowie Planungsleistungen" jeweils wie folgt bewertet:
Kriterium "Anzahl Gruppen"
0 - 4 Gruppen 0 Punkt
5 Gruppen und mehr Gruppen 1 Punkte
Kriterium "Zeitpunkt Inbetriebnahme"
Inbetriebnahme nach dem 01.01.2018 3 Punkte
Inbetriebnahme nach dem 01.01.2015 bis zum 31.12.2017 2 Punkte
Inbetriebnahme bis 31.12.2015 1 Punkt
Kriterium "Ausführungsdauer für eine Kita mit mindestens 4 Gruppen"
Inbetriebnahme 18 Monate nach Zuschlagserteilung 1 Punkte
Inbetriebnahme weniger als 18 Monate nach Zuschlagserteilung
2 Punkte
Die Referenz schlüsselfertige Errichtung bzw. Planungsleistungen wird jeweils zur Hälfte bewertet. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führt eine jüngere Referenz (späterer Inbetriebnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung des Bewerbers. Bei gleichem Inbetriebnahmezeitpunkt entscheidet das Los.
Sollte ein Bewerber keine oder mehr als eine Referenz priorisiert haben, nimmt die Vergabestelle die Priorisierung nach eigenem Ermessen vor.