Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewertungsmatrix Technischer Gebäude Ausbau Bei der EU-weiten Ausschreibung handelt es sich um eine nicht offenes Verfahren mit vorgeschalteten Teilnehmerwettbewerb. Die Verfahrenssprache ist deutsch.
1. Verfahrensstufe: Teilnehmerwettbewerb Jeder Bewerber hat die geforderten Referenzen gemäß dieser Bewerbungsbedingung vorzulegen. Andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Anzahl der vorlegbaren Referenzen ist nicht begrenzt. Bei vorlegen mehr Referenzen als gefordert, wird die günstigste Punktekonstellation gewählt. Die Referenzen haben nicht älter als 10 Jahre zu sein.
Vollständigkeit der Unterlagen Formblatt Prüfergebnis Bemerkung Eigenerklärung, Ausschlussgründe 521 EU Hinweise Einreichung Interessenbestätigung/Teilnahmeanträge/Angebote 312_322 EU Information DSGVO 324 EU Bewerbungsbedingungen 511 EU Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue/Mindestarbeitsbedingungen 513 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe 521 EU Erklärung Bewerbergemeinschaft 531 EU Erklärung Eignungsleihe Unterauftragnehmer 532 EU Verpflichtungserklärung Nachunternehmer 533 EU Angaben zu Terminen Baufertigstellung in Formular 122 inkl. Meilensteinplan Nachweis der Beiträge zur Sozialversicherung, Unbedenklichkeitsbescheinigung 631 EU Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit 235 - Angaben und Nachweis Deckungssumme, Versicherung
- Angaben des Gesamtumsatzes der letzten drei Geschäftsjahren
- Angaben des Umsatzes vergleichbarer Dienstleistungen der letzten drei Jahren
Unternehmensvorstellung, Formular Abgabe der von Referenzobjekten der letzten 10 Jahren - 3 Referenzen in der Gebäudeklasse 4 und 5
- 4 Referenzen mit erneuerbarer Energie
- 2 Referenzen aus dem Hallenbau
- Zertifikate, gleichwertige Objekte
Die Formblätter haben alle vollständig ausgefüllt vorzuliegen. Formblätter, die nicht auf einen zutreffen sind als solche zu kennzeichnen und mit abzugeben. Die Abgabe aller Formblätter ist Voraussetzung für die Berücksichtigung in der Ausschreibung.
Erläuterung Punktematrix Aus den jeweiligen Referenzobjekten wird der Durchschnittswert ermittelt und gewertet. Alle Punkte werden am Ende zusammengezählt und Prozentual ausgewertet.
Die Tabellen gelten zur Überprüfung der einzureichenden Unterlagen.
3 Referenzen in der Gebäudeklasse 4 und 5 Bewertungskriterien Max. Punktzahl Punktzahl Bemerkung Gebäudeklasse 8 Verwendung von erneuerbarer Energien 5 Bauvolumen 7 Umfang Planleistungen 10 Bewertungskriterium 1: Gebäudeklasse Handelt es sich bei dem Referenzobjekt um ein Gebäude der Gebäudeklasse (GK) IV erhält das Referenzprojekt 4 Punkte. Bei einem Gebäude der GK V erhält es 8 Punkte. Entscheidend ist die Quersumme der Punkte der Referenzobjekte.
Bewertungskriterium 2: Verwendung von erneuerbaren Energien Wurde in dem Referenzobjekt zwei oder mehr Arten von erneuerbaren Energien verwendet, erhält die Referenz in diesem Kriterium die maximale Punktzahl.
Bewertungskriterium 3: Bauvolumen Betrug das gesamte Bauvolumen (Brutto) mehr als 4.000.000 €, erhält die Referenz 7 Punkte. Betrug das gesamte Bauvolumen zwischen 2.000.000 € und 4.000.000 € erhält die Referenz 5 Punkte. Ein Bauvolumen zwischen 700.000 € und 2.000.000 € erhält 3 Punkte. Alles unter 700.000 € erhält 0 Punkte.
Bewertungskriterium 4: Umfang Planleistungen Die Punktevergabe richtet sich nach dem Umfang der Planleistung an dem Referenzobjekt. Wurden im Rahmen der jeweiligen Referenz alle nachstehenden Leistungen erbracht, wird die Referenz entsprechend gewertet. Wurden nur einzelne Teilleistungen erbracht werden nur diese gewertet. Generalplanungsleistungen oder Projektsteuerungsleistungen: 3 Punkte Objektplanung im Rahmen der Leistungsphasen 1-4: 2 Punkte Objektplanung im Umfang der Leistungsphasen 5-8: 2 Punkte Fachplanung der technischen Anlagen: 3 Punkte Da die maximale Anzahl an Buchstaben erreicht ist, entnehmen Sie bitte die weiteren Kriterien des Teilnahmewettbewerbs aus der Erläuterung der Bewertungsmatrix.