Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadt Lindau - Investorenwettbewerb als Konzeptvergabe für den Neubau eines Hotels auf dem Grundstück des ehemaligen Hallenbades "Limare"
2022/545”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Investorenwettbewerb als Konzeptvergabe für den Neubau eines Hotels auf dem Grundstück des ehemaligen Hallenbades "Limare"”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hotels und Restaurants📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten📦
Ort der Leistung: Lindau (Bodensee)🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lindau
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Lindau ist Eigentümerin des ehemaligen Hallenbads "Limare" Flurstücke 565 / 13 in der Bregenzer Straße 37 Gemarkung Reutin (nachfolgend "Areal"...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Lindau ist Eigentümerin des ehemaligen Hallenbads "Limare" Flurstücke 565 / 13 in der Bregenzer Straße 37 Gemarkung Reutin (nachfolgend "Areal" oder "Projekt"). Mit dem Bau der Therme Lindau in der Eichwaldstraße wurde das Hallenbad "Limare" geschlossen. Somit kann dem Grundstück eine anderweitige Nutzung zugeführt werden.
Das Areal hat eine Gesamtfläche von ca. 4.537 m². Davon soll nun eine Teilfläche von ca. 4.000 m² im Rahmen eines Investorenwettbewerbs vermarktet werden.
Die Stadt beabsichtigt an der Stelle des "Limare" ein auf den internationalen Meeting- und Tagungsstandort Lindau ausgerichtetes Businesshotel mit mindestens 120 Doppelzimmern und Einrichtungen, wie z. B. Sauna, Fitness, etc. entwickeln zu lassen, welches in der Nähe der Inselhalle hier ein zusätzliches Angebot an Hotelzimmern in einem einheitlichen Standard nach DEHOGA (3 * plus bis 4 *) anbieten soll. Besondere Ausstattungsmerkmale sollen beispielsweise ein 24h Check-In, eine Bar, Arbeitsbereiche in den Zimmern und ein offener Arbeitsbereich im Haus sein.
Durch die Stadt Lindau wurde eine Bedarfsanalyse für den Hotelmarkt in Lindau beauftragt, durch die der Bedarf aufgezeigt wird.
Die Umsetzung von ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit in allen Bereichen soll genauso eine Selbstverständlichkeit sein, wie die Erfüllung internationaler Standards, interkultureller Kompetenz und die Zusammenarbeit zwischen dem Hotelbetreiber mit Dienstleistern und Lieferanten der Region.
Der im vorliegenden Verfahren auszuwählende Investor soll die Fläche von der Stadt Lindau übernehmen und nach näherer Maßgabe seines Konzepts bebauen. Der Investor hat die Planung, Errichtung und Finanzierung des zu errichtenden Gebäudes auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu realisieren.
Folgende Rahmenbedingungen sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen:
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplans. Die Bebauung muss sich nach Art und Maß der Bebauung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die Nachbarbebauung einfügen, vgl. § 34 BauGB.
Sollte eine Bebauung nach § 34 BauGB nicht möglich sein, ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 33 BauGB seitens des Investors aufzustellen. Hierzu muss vom Investor ein Kostenübernahmevertrag zu allen Planungskosten, Gutachten etc. unterzeichnet werden.
Der Abbruch der Bestandsbebauung soll durch den Investor erfolgen.
Nähere Einzelheiten zu den Rahmenbedingungen erhalten die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-31 📅
Datum des Endes: 2025-07-15 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen....”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird (3.) für den Fall, dass mehr als fünf grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die drei nachzuweisenden Mindestreferenzen werden jeweils wie folgt bepunktet:
Kriterium 1 "Aktualität / Projektfertigstellung"
Innerhalb der letzten 12 Jahre: nach 01.01.2010 - 1 Punkt
Innerhalb der letzten 8 Jahre: nach 01.01.2014 - 2 Punkte
Innerhalb der letzten 4 Jahre: nach 01.01.2018 - 3 Punkte
Kriterium 2 "Bauvolumen (KG 200 - 700 nach DIN 276)"
ab EUR 10 Mio. - 1 Punkt
ab EUR 15 Mio. - 2 Punkte
ab EUR 20 Mio. - 3 Punkte
Kriterium 3 "Nutzungsart"
Gemischt genutzte Objekte mit geringem Hotelanteil zur Hauptnutzung - 1 Punkt
Gewerbliche Wohnnutzung - 2 Punkte
Hotel - 3 Punkte
Durch die Bepunktung der drei Referenzen können maximal 27 Punkte (9 Punkte maximal je Referenz) erlangt werden.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führt eine jüngere Mindestreferenz zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Fertigstellungszeitpunkten entscheidet das Los.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ist ein Unternehmen - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe - an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
c) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB bzw. § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 124 GWB bzw. § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB bzw. § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung Russland Sanktionen
(2) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB/ § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
(3) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 124 GWB/ § 6e EU Abs. 6 VOB/A nicht vorliegen;
(4) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre inkl. Ausweisung des Umsatzes im Bereich...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre inkl. Ausweisung des Umsatzes im Bereich "Projektentwicklung".
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
in Höhe von mind. EUR 5.000.000 für Personen- und Sachschäden sowie EUR 5.000.000 für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Hiermit erklären wir, dass eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen
- EUR 5.000.000 für Personen- und Sachschäden
- EUR 5.000.000 für Vermögensschäden
- besteht
- im Auftragsfall abgeschlossen wird.
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Hinweis: Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung im Auftragsfall mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
(3) Unverbindliche Auskunft eines Kreditinstituts zur finanziellen Leistungsfähigkeit bezogen auf das vorliegende Projekt
Das Kreditinstitut hat unverbindlich zu bestätigen, dass es die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers für das vorliegende Projekt für gegeben erachtet.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Erklärung, aus der die durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
(2)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Erklärung, aus der die durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
(2) Eigenerklärungen zu Referenzen über vergleichbare Immobilienprojektentwicklungsleistungen aus den letzten 12 Jahren.
Die drei Mindestreferenzen werden Rahmen der Bewerberauswahl (vgl. Ziff. 4.2.2 des Bewerbermemorandums) herangezogen.
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Projektbezeichnung,
- Angaben zur Gebäudeart/Nutzung,
- Beschreibung,
- Gesamtprojektvolumen,
- Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistung (Inbezugnahme),
- ggf. weitere Beschreibung inkl. Bildern
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht gewünscht.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“zu (2):
Angabe von drei Referenzen über die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung realisierte Projektentwicklung eines Gebäudes mit vergleichbarer...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu (2):
Angabe von drei Referenzen über die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung realisierte Projektentwicklung eines Gebäudes mit vergleichbarer Nutzungsart (Gemischt genutzte Objekte mit geringem Hotelanteil zur Hauptnutzung, Gewerbliche Wohnnutzung, Hotel) mit einem Bauvolumen von mindestens EUR 10 Mio. (Bauvolumen KG 200 - 700 nach DIN 276) in den zurückliegenden 12 Jahren (Fertigstellung nach dem 01.01.2010).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-08-22
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRWX7
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Quelle: OJS 2022/S 141-402298 (2022-07-20)