Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Dabei muss der Bewerber Planungen in folgenden Gewerken durchgeführt haben:
- Objektplanung Verkehrsanlagen
- Objekt- und Tragwerksplanung Bücken
- Objekt- und Tragwerksplanung Tunnel
- Fachplanung technische Ausrüstung Tunnel
- Integrierte Gesamtplanung (Generalplanung)
Die Referenzen (vgl. Ziff. III.1.3) werden im dem Fall, dass sich mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, wie folgt bewertet:
a) Objektplanung Verkehrsanlagen
Kriterium: Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (AK)
- Höhe AK EUR netto: ab 7 Mio. EUR netto = 1 Punkt
- Höhe AK EUR netto: ab 9 Mio. EUR netto = 2 Punkte
- Höhe AK EUR netto: ab 11 Mio. EUR netto = 3 Punkte
- Höhe AK EUR netto: ab 13 Mio. EUR netto = 4 Punkte
- Höhe AK EUR netto: ab 15 Mio. EUR netto = 5 Punkte
Kriterium: Verkehrsbelastung Knotenpunkt
- Verkehrsbelastung ab 30.000 Fahrzeuge = 1 Punkt
- Verkehrsbelastung ab 40.000 Fahrzeuge = 2 Punkt
- Verkehrsbelastung ab 50.000 Fahrzeuge = 3 Punkt
- Verkehrsbelastung ab 60.000 Fahrzeuge = 4 Punkt
- Verkehrsbelastung ab 70.000 Fahrzeuge = 5 Punkt
Kriterium: ÖPNV-Strecke
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- Busverkehr = 3 Punkte
- Straßen-/U-/S-Bahnverkehr gemeinsam mit Busverkehr = 5 Punkte
Kriterium: Maßnahme unter Verkehr
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 5 Punkte
b) Objekt- und Tragwerksplanung Brücken
Kriterium: Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (AK)
- Höhe AK EUR netto: ab 20 Mio. EUR netto = 1 Punkt
- Höhe AK EUR netto: ab 30 Mio. EUR netto = 2 Punkte
- Höhe AK EUR netto: ab 40 Mio. EUR netto = 3 Punkte
Kriterium: Ortslage: Innerorts
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 3 Punkte
Kriterium: Ersatzneubau: Zusätzlich Planung für Abbruch Bestandsbauwerk erbracht
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 4 Punkte
- vollständig erfüllt mit Rückbau über Bahnstrecke = 7 Punkte
Kriterium: Brücke überquert mehrgleisige Bahnstrecke mit mind. 5 Gleisen
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 4 Punkte
- vollständig erfüllt unter Elektrifizierung der Bahnstrecke = 7 Punkte
Kriterium: Maßnahme unter Verkehr
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 3 Punkte
c) Objekt- und Tragwerksplanung Tunnel
Kriterium: Tunnellänge
- Tunnellänge bis 200 m = 1 Punkt
- Tunnellänge bis 400 m = 2 Punkte
- Tunnellänge ab 400 m = 3 Punkte
Kriterium: Ortslage: Innerorts
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 2 Punkte
Kriterium: Baulich getrennte Richtungsfahrbahnen
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 2 Punkte
Kriterium: Bauwerk im Grundwasser
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 2 Punkte
Kriterium: Umsetzung der Maßnahme unter Teilinbetriebnahme
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 2 Punkte
d) Fachplanung Technische Ausrüstung Tunnel
Kriterium: Ortslage: Innerorts
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 2 Punkte
Kriterium: Fluchttüren
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 2 Punkte
Kriterium: Schrankenanlage
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 2 Punkte
e) Integrierte Gesamtplanung (Generalplanung)
Kriterium: Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (AK)
- Höhe AK EUR netto: ab 70 Mio. EUR netto = 1 Punkt
- Höhe AK EUR netto: ab 90 Mio. EUR netto = 2 Punkte
- Höhe AK EUR netto: ab 110 Mio. EUR netto = 3 Punkte
- Höhe AK EUR netto: ab 130 Mio. EUR netto = 4 Punkte
- Höhe AK EUR netto: ab 150 Mio. EUR netto = 5 Punkte
Kriterium: Partnering: Durchführung in einem alternativen Abwicklungsmodell (Partnering, Totalunternehmer, ÖPP, Integrierte Projektabwicklung (IPA))
- Totalunternehmer = 4 Punkte
- ÖPP-Projekt = 4 Punkte
- Integrierte Projektabwicklung (IPA) = 4 Punkte
- Partnering-Verfahren = 7 Punkte
Kriterium: Anzahl der am Gesamtprojekt beteiligten Fachplaner und Gutachter
- ab 5 Fachplaner = 1 Punkt
- ab 7 Fachplaner = 2 Punkte
- ab 10 Fachplaner = 3 Punkte
- ab 12 Fachplaner = 4 Punkte
- ab 15 Fachplaner = 5 Punkte
Kriterium: Projektdauer bis Abschluss der LPH 3
- 5 Jahre = 1 Punkt
- 4 Jahre = 2 Punkte
- 3 Jahre = 3 Punkte
- 2 Jahre = 5 Punkte
Kriterium: Umgesetzte Maßnahmen
- Tunnel offene Bauweise erfüllt = 3 Punkte
- Brücke > 4000 qm erfüllt = 3 Punkte
- Verkehrsanlage mit > 40.000 Fahrzeugen erfüllt = 3 Punkte
Kriterium: Die Referenz wurde unter Erarbeitung eines Boden- und Materialverwertungskonzepts erbracht
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 4 Punkte
Kriterium: Baumaßnahmen mit Bahnbeteiligung
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 5 Punkte
Kriterium: Baumaßnahme mit Rückbauleistungen
- nicht erfüllt = 0 Punkte
- vollständig erfüllt = 5 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet ggf. das Los.