Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragsgegenstand ist die laufende Unterhalts- und die turnusmäßige Grund- und Sonderreinigung der
nachfolgend aufgeführten Objekte der Stadt Wesseling.
Gebäude, Anschrift in 50389 Wesseling:
Altes Rathaus, Bahnhofstraße 20
Neues Rathaus, Alfons-Müller-Platz 1
Feuerwache Kronenweg, Kronenweg 49
GS Goetheschule, Hubertusstraße
GS Joh.-Gutb.-Schule, Gartenstraße
Doppelturnhalle, Gartenstraße
FS Fröbelschule, Gartenstraße
Kita Lahnstraße, Lahnstraße
Turnhalle Mainstraße, Mainstraße
Kita Taunusstraße, Taunusstraße
Jugendzentrum, Taunusstraße
Friedhofshalle Friedensweg, Friedensweg
Friedhofshalle Hubertusstraße Hubertusstraße
Kita Jahnstraße, Jahnstraße
Kita Bonner Straße, Bonner Straße
Kronenbuschhalle, Am Kronenbusch
Umkleidegebäude Jugendstadion, Am Kronenbusch
Stadion Wesseling, Jahnstraße
WC-Anlage Im Rheinpark inkl. Altenstube, Auf dem Sonnenberg
Volkshochschule Bonner Straße, Bonner Straße 47
Feuerwehrgerätehaus Urfeld, Rheinstraße
GS Rheinschule, Josef-Kuth-Weg 4
Mehrzweckhalle Urfeld, Josef-Kuth-Weg 2
Friedhofshalle Urfeld, Auf der Trift/Ecke Bolemer
Kita Weidenweg, Weidenweg
Umkleidegebäude Stadion Urfeld, Kreuz-Knippchen
Die Gebäudeunterhaltsreinigung umfasst sich wiederholende Reinigungsarbeiten in festgelegten Zeitabständen.
Je nach Art der durchzuführenden Reinigungsarbeiten kann das zu erzielende Ergebnis der Reinigungsarbeiten
variieren. Grundsätzlich ist die Sauberkeit herzustellen und ein guter optischer Eindruck der Räume/Gebäude
zu erzeugen. Die Unterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der Bodenbelege, Wände, Treppen,Möbel, Geräte, Fensterbänke, Heizkörper, Türen mit Rahmen, sanitären Anlagen, Wasch- und Badeanlagen,
Innenglasflächen, Spiegel, Tisch-, Wand- und Deckenleuchten sowie der Gegenstände der Raumausstattung in
bestimmten Zeitabständen. Die Reinigungsobjekte sind staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei zu reinigen.
Dazu gehört das Beseitigen von Flecken und das Pflegen, Behandeln und Schützen der Flächen (ggf. unter
Berücksichtigung vorhandener Pflegeanleitungen), soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist.
Der Reinigungsumfang und die Zeitabstände ergeben sich aus den beigefügten Vergabeunterlagen.
Zur Grundreinigung gehören die Beseitigung von Pflegemittelfilmen und Verkrustungen und das intensive
Beseitigen von Flecken, soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist. Die Reinigungsobjekte sind
staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei zu reinigen. Die Oberflächen sind mit einem auf ihre Beschaffenheit
abgestimmten Wischpflegemittel zu reinigen. Die Einpflege mit einem dauerhaften Schutzpflegefilm muss
separat abgesprochen werden, sie ist im Umfang der Grundreinigung enthalten. Die Grundreinigung umfasst
ebenfalls das Ein- und Ausräumen des beweglichen Inventars, das feuchte Reinigen (auch oberhalb von 1,80
m) von Mobiliar, Schaltelementen, Steckdosen, Scheuerleisten, Fensterbänken, Leuchtkörperverkleidung
und Heizkörpern. Freigeräumte Schränke inklusive Küchen- und Kantinenschränke sind auszuwaschen. Bei
den Bodenbelagsarten Linoleum und PVC sind die Beschichtungen zu entfernen und neue Beschichtungen
aufzutragen (3-maliger Auftrag). Für Teppichböden ist eine
Shampoonierung und Sprühextraktion vorzunehmen. Die Grundreinigungen sind Abrufleistungen. Die
Grundreinigungsflächen werden von Jahr zu Jahr durch den Auftraggeber festgelegt. Erfahrungsgemäß geht
der AG davon aus, dass pro Jahr ca. 40 % der angebotenen Bodenflächen grundgereinigt werden müssen.
Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.