Der Auftragsgegenstand ist die laufende Unterhalts- und die turnusmäßige Grund- und Sonderreinigung sowie Glasreinigung der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Objekte der Stadt Wesseling. Der Auftragsgegenstand ist in drei Teillose aufgeteilt.
Die Gebäudeunterhaltsreinigung umfasst sich wiederholende Reinigungsarbeiten in festgelegten Zeitabständen. Je nach Art der durchzuführenden Reinigungsarbeiten kann das zu erzielende Ergebnis der Reinigungsarbeiten variieren. Grundsätzlich ist die Sauberkeit herzustellen und ein guter optischer Eindruck der Räume/Gebäude zu erzeugen. Die Unterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der Bodenbelege, Wände, Treppen, Möbel, Geräte, Fensterbänke, Heizkörper, Türen mit Rahmen, sanitären Anlagen, Wasch- und Badeanlagen, Innenglasflächen, Spiegel, Tisch-, Wand- und Deckenleuchten sowie der Gegenstände der Raumausstattung in bestimmten Zeitabständen. Die Reinigungsobjekte sind staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei zu reinigen. Dazu gehört das Beseitigen von Flecken und das Pflegen, Behandeln und Schützen der Flächen (ggf. unter Berücksichtigung vorhandener Pflegeanleitungen), soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist. Der Reinigungsumfang und die Zeitabstände ergeben sich aus den beigefügten Vergabeunterlagen.
Zur Grundreinigung gehören die Beseitigung von Pflegemittelfilmen und Verkrustungen und das intensive Beseitigen von Flecken, soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist. Die Reinigungsobjekte sind staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei zu reinigen. Die Oberflächen sind mit einem auf ihre Beschaffenheit abgestimmten Wischpflegemittel zu reinigen. Die Einpflege mit einem dauerhaften Schutzpflegefilm muss separat abgesprochen werden, sie ist im Umfang der Grundreinigung enthalten. Die Grundreinigung umfasst ebenfalls das Ein- und Ausräumen des beweglichen Inventars, das feuchte Reinigen (auch oberhalb von 1,80 m) von Mobiliar, Schaltelementen, Steckdosen, Scheuerleisten, Fensterbänken, Leuchtkörperverkleidung und Heizkörpern. Freigeräumte Schränke inklusive Küchen- und Kantinenschränke sind auszuwaschen. Bei den Bodenbelagsarten Linoleum und PVC sind die Beschichtungen zu entfernen und neue Beschichtungen aufzutragen (3-maliger Auftrag). Für Teppichböden ist eine
Shampoonierung und Sprühextraktion vorzunehmen. Die Grundreinigungen sind Abrufleistungen. Die Grundreinigungsflächen werden von Jahr zu Jahr durch den Auftraggeber festgelegt. Erfahrungsgemäß geht der AG davon aus, dass pro Jahr ca. 40 % der angebotenen Bodenflächen grundgereinigt werden müssen.
Die Glasreinigung umfasst auch die Rahmenreinigung. Die zu Grundflächen der zu reinigenden Glasflächen sind in den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-25.
Auftragsbekanntmachung (2022-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Referenznummer: CXP4Y6JRU0M
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragsgegenstand ist die laufende Unterhalts- und die turnusmäßige Grund- und Sonderreinigung sowie Glasreinigung der in den Vergabeunterlagen...”
Kurze Beschreibung
Der Auftragsgegenstand ist die laufende Unterhalts- und die turnusmäßige Grund- und Sonderreinigung sowie Glasreinigung der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Objekte der Stadt Wesseling. Der Auftragsgegenstand ist in drei Teillose aufgeteilt.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung📦 Ort der Leistung
NUTS region: Rhein-Erft-Kreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-03-25 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-30 📅
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Datum des Endes: 2025-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 063-166273
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
“Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die...”
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
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Quelle: OJS 2022/S 063-166273 (2022-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge