Gegenstand der Ausschreibung sind Gleis-, Tief und Straßenbauleistungen für den Umbau des Haltepunktes Bensheimer Straße an der Stadtbahnstrecke Mannheim-Weinheim (Linie 5) im Rahmen des Projektes Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village Mannheim.
Die bestehende zweigleisige Strecke mit dem Haltepunkt Bensheimer Straße, wird zu einem drei-gleisigen Bahnhof umgebaut und mit der im Bau befindlichen Neubaustrecke durch den Stadtteil Benjamin-Franklin-Village verknüpft.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gleisbauarbeiten
Referenznummer: 067-22-EK7
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind Gleis-, Tief und Straßenbauleistungen für den Umbau des Haltepunktes Bensheimer Straße an der Stadtbahnstrecke...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Gleis-, Tief und Straßenbauleistungen für den Umbau des Haltepunktes Bensheimer Straße an der Stadtbahnstrecke Mannheim-Weinheim (Linie 5) im Rahmen des Projektes Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village Mannheim.
“Änderungen wurden in den Vergabeunterlagen vorgenommen.”
Quelle: OJS 2022/S 089-239326 (2022-05-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3169166.48 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village, Teilmaßnahme Bf. Bensheimer Straße, Gleis-, Tief- und Straßenbau
Kurze Beschreibung:
“Auftragserweiterung der Gleis-, Tief- und Straßenbauarbeiten an der Haltestelle Bf Bensheimer Straße”
Produkte/Dienstleistungen: Gleisbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftragserweiterung der Gleis-, Tief- und Straßenbauarbeiten an der Haltestelle Bf Bensheimer Straße”
Zusätzliche Informationen:
“Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Veröffentlichungspflicht gemäß § 22 Absatz 5 VOB/A EU nach.”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenbahnarbeiten📦
Ort der Leistung: Mannheim, Stadtkreis🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 067-22-EK7
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-07-24 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 853014.25 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Achatz GmbH Bauunternehmen
Nationale Registrierungsnummer: DE811177725
Postanschrift: Bergiusstraße 19-21
Postleitzahl: 68219
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: service@achatz-bau.de📧
Telefon: +49 621 898040📞
URL: www.achatz-bau.de🌏
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: MV Mannheimer Verkehr GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE811244559
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@rnv-online.de📧
Telefon: +49 621 465-0📞
Fax: +49 621 465-3111 📠
“Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Veröffentlichungspflicht gemäß § 22 Absatz 5 VOB/A EU nach.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postleitzahl: 76247
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +497219268730📞
Fax: +497219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“1. Durch Massenmehrungen ergeben sich zum Großteil durch den zusätzlichen Bodenaustausch und die dadurch erforderliche Entsorgung Mehrleistungen.
2. Da die...”
Text
1. Durch Massenmehrungen ergeben sich zum Großteil durch den zusätzlichen Bodenaustausch und die dadurch erforderliche Entsorgung Mehrleistungen.
2. Da die Kampfmittelsondierung nicht freigegeben wurde, musste eine Baubegleitung zusätzlich gestellt werden.
3. Verlegung und Dimensionserweiterung der Entwässerungsleitungen durch Forderung der Eigenbetriebe Stadt Entwässerung (EBS 69).
Herstellung eines Kanalschacht-Bauwerks.
4. Herstellung einer vierzügigen Leerrohrtrasse für die Stadt Mannheim.
5. Änderungen im Bauablauf: hier Ausbau Gleisjoch vor Ort und nicht wie geplant auf Betriebshof.
6. Herstellung eines Gitterrostes als Absturzsicherung eines Bestands-Kanalschachtes.
7. Zusätzliche Arbeiten wie Demontage und Wiedermontage von StVO-Beschilderungen, Montage von Tastleisten (für blinde und sehbehinderte Menschen) an den Geländern, 8. Modifikationen beim Einbau der Weiche, Längere Pfosten für StVO-Beschilderung, Herstellung einer Rasenmähkante aus Pflastersteinen.
9. Zusätzliche Aufstellfläche für einen Autokran.
10. Zusätzliche Leistungen wie Asphaltbefestigung aufnehmen, Schachtabdeckungen ausbauen und neue einbauen, Asphalttragschicht herstellen.
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Quelle: OJS 2024/S 151-468721 (2024-08-02)