Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Vorlage von mindestens 5 Unternehmensreferenzen die mit der hiesigen Leistung vergleichbar sind.
Die Referenzen müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Sämtliche Referenzleistungen müssen innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein. Der Zeitraum wird vom Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist zurückgerechnet.
- Es müssen mindestens fünf Referenzen vorgelegt werden, die die Lieferung und Einführung eines KIS-Systems für ein Krankenhaus mit mindestens 500 Betten und einen Auftragswert von mindestens 600.000 EUR (brutto) zum Gegenstand hatten.
Die Referenzen dienen im Rahmen des Nachweises der Eignung als Ausschlusskriterium. Zudem dienen die einzureichenden Referenzen als Begrenzungskriterium im Sinne des § 51 VgV im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs. Der konkrete Wertungsvorgang der KANN-Kriterien gem. § 51 VgV ist unter Ziff. 5.1.8 beschrieben.
b) Angabe der technischen Fachkräfte/technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
- Der Bewerber hat die jahresdurchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) anzugeben.
- Der Bewerber hat die jahresdurchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter für die Geschäftsbereiche Vertrieb, Support und Projektmanagement / Implementierung für das Jahr 2021 anzugeben.
Mindestanforderung:
Der Bewerber beschäftigt mindestens 50 Mitarbeiter.
c) Unternehmenskennzahlen
Der Bewerber hat die Anzahl der Vollinstallationen und der Teilinstallationen von Informationssystemen in Krankenhäusern in Deutschland sowie der bestehenden Vertragsverhältnisse mit Krankenhäusern in Deutschland anzugeben.
d) Beschreibung der technischen Ausrüstung
Die Bewerber haben in dem Dokument "Wertungsmatrix" unter dem Reiter "3. Basisfunktionen" die technischen Spezifikationen der vorhandenen Software einzutragen. Hierzu hat der Bewerber die unter dem Reiter "Basisfunktionen" vorhandene Spalte "Format Antwort" zu beachten. Unter dieser Spalte werden die Kriterien des Erfüllungsgrades genau beschrieben, mit dessen Antwortmöglichkeiten die Bieter die jeweiligen Anforderungen bewerten müssen. Die Kriterien werden dabei in zwei Wertungstypen unterteilt: MUSS- und KANN-Kriterien. Die MUSS-Kriterien werden nicht bepunktet, gelten jedoch als Ausscheidungskriterien. Jenes Eignungskriterium dient als Wertungskriterium i.S.d. § 51 VgV.
Einen Hinweis auf eine etwaige Präqualifizierung eines Bewerbers / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft / Nachunternehmer kann die Vorlage, der geforderten Nachweise und Erklärungen nur insoweit ersetzen, soweit sich diese decken.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Webseite zur Erstellung einer EEE:
https://eee.evergabe-online.de/ bzw.
https://uea.publicprocurement.be/