Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Zum Nachweis hinreichender Eignung sind mindestens nachzuweisen:
--> ein abgeschlossenes, d.h. abgenommene Projekte mit vergleichbaren Leistungen im Bereich der thermischen Verwertungsanlagen (Müllverbrennungsanlagen, Ersatzbrennstoffkraftwerke oder Klärschlammverbrennungsanlagen) im EU-Raum, der Schweiz oder Norwegen, die in den letzten zehn Jahren, in Betrieb genommen wurden oder sich mindestens in HOAI Leistungsphase 8 befinden mit einem Auftragsvolumen von mindestens 1.700.000,00 EUR netto.
Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen an die Referenzen nicht erfüllen, müssen ausgeschlossen werden.
Sofern mehr als 5 Bewerber die Mindestanforderungen an den Referenznachweis erfüllen, wird der Auftraggeber die 5 am besten geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach folgendem Modus ermitteln:
Referenz im Bereich Wertung
- Müllverbrennungsanlagen (3 Punkte)
- Ersatzbrennstoffkraftwerke (2 Punkte)
- Klärschlammverbrennungsanlagen (1 Punkt)
Es kann mehr als eine Referenz eingereicht werden. Die drei besten Referenzen je Bewerber werden gezählt, sodass insgesamt maximal 9 Punkte erreicht werden können. Bei Punktegleichheit auf Platz 5 entscheidet das Los.
2. Umsatz
Für die vorliegende Ausschreibung besteht die Mindestanforderung, dass der Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 10.000.000,00 Euro betragen haben muss. Bewerbungen von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, welche diese Umsatzgröße nicht nachweisen können, müssen ausgeschlossen werden.
3. Mitarbeiter
Für die vorliegende Ausschreibung besteht die Mindestanforderung, dass die Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Geschäftsjahren für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft mindestens bei 50 Mitarbeitern lag. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.
4. Erklärung zur Haftpflichtversicherung
- Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens EUR 20.000.000
- Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 10.000.000
5. Erklärung Technischer Nachweis (Qualitätssicherung)
- Zertifizierung nach EN ISO 9001
ODER
- vergleichbares Qualitätsmanagementsystem