Starkregenrisikomanagement für die Einzugsgebiete der Stadt Pforzheim

Stadt Pforzheim

Gefährdungs- und Risikoanalyse sowie Handlungskonzeptentwicklung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-02-08 Auftragsbekanntmachung
2022-11-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-02-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Referenznummer: GTA 2022.14
Kurze Beschreibung: Gefährdungs- und Risikoanalyse sowie Handlungskonzeptentwicklung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Pforzheim, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pforzheim
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl: 75175
Postort: Pforzheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.pforzheim.de 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@stadt-pforzheim.de 📧
Telefon: +49 723139-0 📞
Fax: +49 723139-2846 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-17ed8f95264-4b10d2599b1b09d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-08 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-11 📅
Datum des Beginns: 2022-06-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 030-076293
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
- Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen? • Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System • Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung • Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch • automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen • verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim • verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe • Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg • Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis acht Tage vor Einrichungsfrist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Untersuchungsgebiet ist eine qualifizierte Grundlage zur Bewertung der starkregenbedingten Überflutungsgefahren und des Überflutungsrisikos zu erarbeiten. Darauf aufbauend ist anschließend ein ganzheitliches kommunales Handlungskonzept zur Minderung von Überflutungsschäden durch Starkregen zu erstellen.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Pforzheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mitgliedschaft in der Architekt-/Ingenieurkammer oder die Bauvorlageberechtigung gemäß § 43 LBO, Erklärung über Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Berufshaftpflichtversicherung, Angabe der Umsätze aus 2018 - 2020
Mindeststandards:
Mindestsummen der Berufshaftpflichtversicherung: Personenschäden 1,5 Mio €,
Sonstige Schäden 1,0 Mio €
Netto Jahresumsatz, Netto Jahresumsatz der numerischen hydraulischen Moddelierung im Wasserbau (ohne Starkregenmodellierung), Netto Jahresumsatz Starkregenmodellierung sowie Risikoanalyse und Handlunskkonzept zum Starkregenrisikomanagement
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärung zur Standardreferenz der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Erklärung zur Software "++System mit Aufsatz GeoCPM von Tandler". Angabe geeigneter Referenzen. Anzahl Akademiker im Unternehmen (Mindestens 2) mit Fachkenntnis auf dem Gebiet der Hydraulischen Modellierung
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
Referenzen: Hydraulische Modellierung (2 Referenzen), Starkregenmodellierung mit
gekoppelter Modellierung von Kanalnetzmodell und Oberflächenabflussmodell (2
Referenzen), Starkregenmodellierung: hydraulische Gefährdungsanalyse
nicht zwingend nach Leitfaden LUBW (2 Referenzen), Starkregenmodellierung:
Risikoanalyse nicht zwingend nach Leitfaden LUBW (2 Referenzen), Starkregenmodellierung: Handlungskonzept nicht zwingend nach Leitfaden LUBW (2 Referenzen), Starkregenrisikomanagment nach
Leitfaden LUBW (Starkregenmodellierung + Risikoanalyse + Handlungskonzept)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Software "++System mit Aufsatz GeoCPM von Tandler" muss zum Zeitpunkt der
Bewerbung vorliegen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Umsätze) 25%, technische Leistungsfähigkeit (Referenzen) 62,5%, Berufliche Leistungsfähigkeit (festangestellte Akademiker mit Fachkenntnis auf dem Gebiet der Hydraulischen Modellierung) 12,5 %
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bearbeitungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personenbezogene Erfahrungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): personelle Organisation des Projektes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Preis (Gewichtung): 30,00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Personal- und Organisationsamt - Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.pforzheim.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-17ed8f95264-4b10d2599b1b09d 🌏
URL der Teilnahme: www.vergabe24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
- Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich
verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu
veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und
uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu
stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten
elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV
ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für
Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt
Pforzheim teilnehmen wollen?
• Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL
oder das Kiosk-System
• Download der Software "Bietercockpit" für die
Angebotserstellung
• Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
• automatische Benachrichtigung bei Änderungen der
Vergabeunterlagen
• verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt
Pforzheim
• verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
• Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den
Staatsanzeiger Baden-Württemberg
• Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf
der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die
elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des
Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen
stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform
erfolgt nicht.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens sind bis acht Tage vor Einrichungsfrist
ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die
ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der
vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht
ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf,
dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist
beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle
ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen
haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp-karlsruhe.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3
GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut
aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn
der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt
worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,
wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er
die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen
wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den
Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
soll, umfassen.
Quelle: OJS 2022/S 030-076293 (2022-02-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 214-615209
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 030-076293
ABl. S-Ausgabe: 214

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-02 📅
Name: Dahlem Beratende Ingenieure GmbH & Co. Wasserwirtschaft KG
Postanschrift: Bonsiepen 7
Postort: Essen
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabeverfahren@dahlem-ingenieure.de 📧
Land: Nordrhein-Westfalen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2022/S 214-615209 (2022-11-02)