Die Staatskanzlei ist für das ressortübergreifende Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) der Landesverwaltung Schleswig-Holstein zuständig. Mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften hat die Landesregierung in einer Rahmenvereinbarung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement nach § 59 Mitbestimmungsgesetz (MBG) vereinbart, dass regelmäßig eine Statuserhebung zum BGM durchgeführt wird (Ziffer 5.3.2 der Vereinbarung). Ziel dieser Erhebung ist es, die Arbeitsfähigkeit und mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz aller ca. 61.000 Beschäftigten zu erfassen, wobei die Teilnahme an der Befragung freiwillig ist. Insbesondere sollen belastende Arbeitsfaktoren ermittelt und Ansätze für notwendige Verbesserungen sowie präventive Maßnahmen abgeleitet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Meinungsumfragen
Kurze Beschreibung:
Die Staatskanzlei ist für das ressortübergreifende Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) der Landesverwaltung Schleswig-Holstein zuständig. Mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften hat die Landesregierung in einer Rahmenvereinbarung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement nach § 59 Mitbestimmungsgesetz (MBG) vereinbart, dass regelmäßig eine Statuserhebung zum BGM durchgeführt wird (Ziffer 5.3.2 der Vereinbarung). Ziel dieser Erhebung ist es, die Arbeitsfähigkeit und mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz aller ca. 61.000 Beschäftigten zu erfassen, wobei die Teilnahme an der Befragung freiwillig ist. Insbesondere sollen belastende Arbeitsfaktoren ermittelt und Ansätze für notwendige Verbesserungen sowie präventive Maßnahmen abgeleitet werden.
Die Staatskanzlei ist für das ressortübergreifende Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) der Landesverwaltung Schleswig-Holstein zuständig. Mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften hat die Landesregierung in einer Rahmenvereinbarung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement nach § 59 Mitbestimmungsgesetz (MBG) vereinbart, dass regelmäßig eine Statuserhebung zum BGM durchgeführt wird (Ziffer 5.3.2 der Vereinbarung). Ziel dieser Erhebung ist es, die Arbeitsfähigkeit und mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz aller ca. 61.000 Beschäftigten zu erfassen, wobei die Teilnahme an der Befragung freiwillig ist. Insbesondere sollen belastende Arbeitsfaktoren ermittelt und Ansätze für notwendige Verbesserungen sowie präventive Maßnahmen abgeleitet werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Meinungsumfragen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Durchführung von Umfragen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Schleswig-Holstein
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-09-26 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-30 📅
Datum des Beginns: 2022-12-01 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 189-534234
ABl. S-Ausgabe: 189
Zusätzliche Informationen
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Eine erste Statuserhebung auf der Grundlage des Work Ability Index (WAI) fand 2017/2018 statt. Laut einem Beschluss der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre ist die nächste Statuserhebung auf Basis des WAI 2023 durchzuführen. Für diese Statuserhebung sollen die wissenschaftlich verifizierten und standardisierten Fragebögen (für den Bereich „Allgemeine Verwaltung“ und „allgemein- und berufsbildende Schulen“) der ersten Befragung zu Grunde gelegt werden, um - soweit möglich – die Ergebnisse der 1. Statuserhebung mit denen der 2. Statuserhebung vergleichen zu können. Eine interministerielle Arbeitsgruppe BGM (IMAG BGM) hat die bestehenden Fragebögen um weitere Fragen ergänzt, um aktuelle Entwicklungen wie die Digitalisierung der Arbeitswelt abzubilden. Als Muster liegen die Entwürfe für die „Allgemeine Verwaltung“ sowie für die „allgemein- und berufsbildenden Schulen“ bei.
Eine erste Statuserhebung auf der Grundlage des Work Ability Index (WAI) fand 2017/2018 statt. Laut einem Beschluss der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre ist die nächste Statuserhebung auf Basis des WAI 2023 durchzuführen. Für diese Statuserhebung sollen die wissenschaftlich verifizierten und standardisierten Fragebögen (für den Bereich „Allgemeine Verwaltung“ und „allgemein- und berufsbildende Schulen“) der ersten Befragung zu Grunde gelegt werden, um - soweit möglich – die Ergebnisse der 1. Statuserhebung mit denen der 2. Statuserhebung vergleichen zu können. Eine interministerielle Arbeitsgruppe BGM (IMAG BGM) hat die bestehenden Fragebögen um weitere Fragen ergänzt, um aktuelle Entwicklungen wie die Digitalisierung der Arbeitswelt abzubilden. Als Muster liegen die Entwürfe für die „Allgemeine Verwaltung“ sowie für die „allgemein- und berufsbildenden Schulen“ bei.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holstein
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
- keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3. Eigenerklärung (Formblatt) über Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Durchführung von Online-Befragungen) Angabe des Leistungsumfanges, der Ausführungszeit, der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) und der Auftragswerte.
3. Eigenerklärung (Formblatt) über Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Durchführung von Online-Befragungen) Angabe des Leistungsumfanges, der Ausführungszeit, der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) und der Auftragswerte.
4 .Erklärung (Formblatt), ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrags/ -aufträge und Benennung der/s Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
4 .Erklärung (Formblatt), ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrags/ -aufträge und Benennung der/s Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
5. Darstellung zur Zusicherung der technischen Voraussetzungen und Verfügbarkeiten (z.B. Server).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
1. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
2. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
2. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-11-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Kiel
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 21. Oktober 2022 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem oder E-Mail: Florian:Seelig@gmsh.de) zu richten.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unterwww.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Angebotsschreiben
2. Preisblatt
3. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DINA-4-Seiten).
4. Preiskalkulation
5. Konzept gem. Bewertungsmatrix
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431/988-4640📞
Fax: +49 431/988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: n.n.
Postort: n.n.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412
Postanschrift: Küterstraße 30
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 431599-1479📞
Quelle: OJS 2022/S 189-534234 (2022-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge