Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Bewerber muss jedenfalls folgende Mindestanforderungen erfüllen, um nicht vom Verfahren ausgeschlossen zu werden:
1. Nachweis von mindestens 2 Projektreferenzen, die die folgenden Mindestanforderungen jeweils erfüllen:
a.) Vergleichbare Planungsleistungen, wie z.B. Projekte mit einer Misch- oder Gewerbenutzung, Veranstaltungs- und/oder Stadtteileinrichtungen oder vergleichbar
b.) Umbau- und Sanierungsmaßnahmen von Altbauten
c.) Abgeschlossene Leistungsphasen: 2-8
d.) Projektabschluss: nicht vor dem 31.12.2012
e.) Mindestbausumme von EUR 1 Mio. netto (KG 300-400)
2. Zu den vorstehenden Mindestanforderungen muss zusätzlich von einer der beiden Projektreferenzen gemäß Ziffer 3.2.2 Nr. 1 die nachfolgende Mindestanforderung erfüllen:
Leistungsumfang innerhalb des Referenzprojektes: Die Bearbeitung der Anlagengruppen 1-5
3. Projektreferenzen, die die o.g. Mindestanforderungen aufweisen und darüber hinaus die nachfolgenden Kriterien zusätzlich erfüllen, erreichen in der Bewertung einen höheren Grad der Vergleichbarkeit mit der anstehenden Planungsaufgabe (vergleiche Ziffer 4.2 des Verfahrensbriefes). Je mehr Merkmale die jeweilige Projektreferenz erreicht, desto höher wird der Grad der Vergleichbarkeit der betreffenden Projektreferenz mit der anstehenden Planungsaufgabe bewertet. Als solche Merkmale gelten:
a. Projektdurchführung für öffentliche Auftraggeber
b. Denkmalgeschütze Sanierung
Hinweis: Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die AG behält sich vor, weitere Merk-male im Rahmen der vergleichenden Prüfung hinzuziehen.
4. Für die vorgenannten Projektreferenzen ist jeweils 1 ausgefülltes Formblatt Referenzen (Anlage TNW 1b) einzureichen und – sofern vorliegend - ein zugehöriges Referenzschreiben des Referenzgebers beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Einzelfall eine Überprüfung der Referenzen durch den Referenzgeber vorzunehmen.
Wenn danach mehr als 3 Teilnahmeanträge geeigneter Bieter vorliegen, werden die Teilnahmeanträge nach dem Grad der Vergleichbarkeit der besten 2 eingereichten Referenzen mit der anstehenden Planungsaufgabe bewertet. Die Vergleichbarkeit wird anhand der Projektangaben in dieser Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages und der detaillierten Leistungsbeschreibung (Anlage TNW 5) bemessen. Die Merkmale unter Ziffer 3.2.2 Nr. 2 werden zur Bewertung der Vergleichbarkeit der Projektreferenzen mit der anstehenden Planungsaufgabe herangezogen. Dabei erreichen Projektreferenzen einen höheren Grad der Vergleichbarkeit, je mehr zusätzliche Merkmale gemäß Ziffer 3.2.2 Nr. 2 durch die Projektreferenz erfüllt werden. Die Aufzählung der Merkmale ist nicht abschließend. Die AG behält sich vor, weitere Merkmale im Rahmen der vergleichenden Prüfung hinzuziehen. Ergibt sich hinsichtlich dieses Kriteriums kein klares Bild, werden die Teilnahmeanträge anhand der Anzahl der vorgelegten vergleichbaren Referenzen bewertet. Im Zweifel entscheidet unter den verbliebenen gleichwertigen Teilnahmeanträgen das Los. Im Anschluss wer-den nur die besten 3 Teilnehmer als Bieter zugelassen.
Nachrücker:
Zur Abgabe eines Erstangebotes aufgeforderte Bewerber*innen werden dringend gebeten, die AG unverzüglich zu informieren, sollten sie sich gegen eine Angebotsabgabe entscheiden. Die AG behält sich vor, in diesem Fall die/den nach Maßgabe dieser Ziffer des Verfahrensbriefs viertbeste(n)Bewerber*in, fünftbeste(n) Bewerber*in usw. nachrücken zu lassen, also als Bieter*in zuzulassen. Die/der nachrückende Bewerber*in erwirbt hierdurch keinen Anspruch auf Verlängerung der Erstangebotsfrist.“