Erweiterung des vorhandenen Full Flash Storage System des Typs PureStorage Flash Array X50R2 mit 50TiB nutzbarer Speicherkapazität um weitere 100TiB (91TB).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Storage Erweiterung
EUOV2206
Produkte/Dienstleistungen: Medienspeicher- und -lesegeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Erweiterung des vorhandenen Full Flash Storage System des Typs PureStorage Flash Array X50R2 mit 50TiB nutzbarer Speicherkapazität um weitere 100TiB (91TB).”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Informationssysteme und Server📦
Ort der Leistung: Görlitz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Center for Advanced Systems Understandung
Am Untermarkt 20
02826 Görlitz
Deutschland”
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Sicherstellung der Kompatibilität mit dem vorhandenen PureStorage Flash Array X50R2 hat die Erweiterung mit einem DFM Shelf Pure-40523 zu erfolgen. Der...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Sicherstellung der Kompatibilität mit dem vorhandenen PureStorage Flash Array X50R2 hat die Erweiterung mit einem DFM Shelf Pure-40523 zu erfolgen. Der Leistungsumfang umfasst nur die Lieferung, keine Montage. Folgende Anforderungen werden gestellt:
- PURE-40523 / DFM Shelf
- 100 TiB (91TB) nutzbare zusätzliche Speicherkapazität
- NVMe SSDs
- inkl. aller benötigten Kabel
- Lieferung innerhalb von max. 10 Wochen nach Zuschlagserteilung
- 3 Jahre Evergreen Silver Support (NBD)
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 70
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Als optionale Position soll eine Wartungsverlängerung des vorhandenen PureStorage Flash Arrays um weitere 3 Jahre mit Beginn zum 12.11.2022 angeboten werden.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung über den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung über den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist.
Eigenerklärung zu den in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründen
Eigenerklärung RUS-Sanktionen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-09-05
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-09-05
12:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Quelle: OJS 2022/S 151-431451 (2022-08-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Sicherstellung der Kompatibilität mit dem vorhandenen PureStorage Flash Array X50R2 hat die Erweiterung mit einem DFM Shelf Pure-40523 zu erfolgen. Der...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Sicherstellung der Kompatibilität mit dem vorhandenen PureStorage Flash Array X50R2 hat die Erweiterung mit einem DFM Shelf Pure-40523 zu erfolgen. Der Leistungsumfang umfasst nur die Lieferung, keine Montage. Folgende Anforderungen werden gestellt: - PURE-40523 / DFM Shelf - 100 TiB (91TB) nutzbare zusätzliche Speicherkapazität - NVMe SSDs - inkl. aller benötigten Kabel - Lieferung innerhalb von max. 10 Wochen nach Zuschlagserteilung - 3 Jahre Evergreen Silver Support (NBD)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 151-431451
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Storage Erweiterung
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SVA System Vertrieb Alexander GmbH
Postanschrift: Borsigstraße 26
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 35142654434📞
E-Mail: ausschreibung@sva.de📧
Fax: +49 35142654499 📠
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des...”
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert 0,01 EUR eingetragen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 184-519132 (2022-09-19)