Straßenbeleuchtung - Gemeinde Wedemark

Gemeinde Wedemark

Gegenstand der Beschaffung ist die umfassende Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Gemeinde Wedemark (ca. 4.300 Lichtpunkte), die Wartung, Instandhaltung sowie die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen. Noch vorhandene Lichtpunkte mit konventionellen Leuchtmitteln sollen vom künftigen Auftragnehmer gegen effiziente LED-Leuchtenköpfe ausgetauscht werden. Daneben soll der Auftragnehmer eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben. Für die neuen LED-Leuchtenköpfe und die Beleuchtungssteuerung soll der Auftragnehmer eine Funktionsgarantie geben.Der künftige Auftragnehmer soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragt werden. Der künftige Auftragnehmer soll, soweit dies rechtlich möglich ist, Anlagenverantwortlicher in Bezug auf die Beleuchtungsanlagen sein und insbesondere sicherstellen, dass Störungen und Ausfälle, von denen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit oder eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, unverzüglich nach Kenntnis beseitigt oder (soweit nicht möglich) zumindest provisorische Maßnahmen zur Abhilfe geschaffen werden. Dazu soll der Auftragnehmer eine ständige, telefonische Annahme von Informationen über Störungen und Ausfälle unterhalten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-01-06 Auftragsbekanntmachung
2022-11-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-01-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Straßenbeleuchtungen
Referenznummer: 66-21
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist die umfassende Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Gemeinde Wedemark (ca. 4.300 Lichtpunkte), die Wartung, Instandhaltung sowie die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen. Noch vorhandene Lichtpunkte mit konventionellen Leuchtmitteln sollen vom künftigen Auftragnehmer gegen effiziente LED-Leuchtenköpfe ausgetauscht werden. Daneben soll der Auftragnehmer eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben. Für die neuen LED-Leuchtenköpfe und die Beleuchtungssteuerung soll der Auftragnehmer eine Funktionsgarantie geben.Der künftige Auftragnehmer soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragt werden. Der künftige Auftragnehmer soll, soweit dies rechtlich möglich ist, Anlagenverantwortlicher in Bezug auf die Beleuchtungsanlagen sein und insbesondere sicherstellen, dass Störungen und Ausfälle, von denen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit oder eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, unverzüglich nach Kenntnis beseitigt oder (soweit nicht möglich) zumindest provisorische Maßnahmen zur Abhilfe geschaffen werden. Dazu soll der Auftragnehmer eine ständige, telefonische Annahme von Informationen über Störungen und Ausfälle unterhalten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung von Straßenbeleuchtungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenbeleuchtung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Wedemark
Postanschrift: Fritz-Sennheiser-Platz 1
Postleitzahl: 30900
Postort: Wedemark
Kontakt
Internetadresse: http://www.wedemark.de 🌏
E-Mail: wedemark@kbk-anwaelte.de 📧
Telefon: +49 511676693-0 📞
Fax: +49 51167669322 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WR9V0/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WR9V0 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-06 📅
Einreichungsfrist: 2022-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 007-013989
ABl. S-Ausgabe: 7
Zusätzliche Informationen
Die Beschaffung wird teilweise mit öffentlichen Mitteln (PTJ) gefördert. Das Förderfenster (siehe Vergabeunterlagen) ist vom Auftragnehmer unbedingt einzuhalten. Ergänzung zum geschätzten Auftragswert (II.1.5. / II.2.6.) : Der geschätzte Auftragswert wurde unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen geschätzt. Sollten darüber hinaus unvorhergesehen weitere Leistungen aus der Rahmenvereinbarungen erforderlich werden, kann der Auftragswert maximal bis auf 8,498 Mio. EUR netto ansteigen (hypothetisch möglicher Maximalauftragswert).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 6 081 538 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist die umfassende Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Gemeinde Wedemark (ca. 4.300 Lichtpunkte), die Wartung, Instandhaltung sowie die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen. Noch vorhandene Lichtpunkte mit konventionellen Leuchtmitteln sollen vom künftigen Auftragnehmer gegen effiziente LED-Leuchtenköpfe ausgetauscht werden. Daneben soll der Auftragnehmer eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben. Für die neuen LED-Leuchtenköpfe und die Beleuchtungssteuerung soll der Auftragnehmer eine Funktionsgarantie geben. Der künftige Auftragnehmer soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragt werden. Der künftige Auftragnehmer soll, soweit dies rechtlich möglich ist, Anlagenverantwortlicher in Bezug auf die Beleuchtungsanlagen sein und insbesondere sicherstellen, dass Störungen und Ausfälle, von denen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit oder eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, unverzüglich nach Kenntnis beseitigt oder (soweit nicht möglich) zumindest provisorische Maßnahmen zur Abhilfe geschaffen werden. Dazu soll der Auftragnehmer eine ständige, telefonische Annahme von Informationen über Störungen und Ausfälle unterhalten. Bezugsberechtigt sind neben dem Auftraggeber Dritte, die, beispw. im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen, Leistungen zu Neubau, Erweiterung oder Instandhaltung der öffentlichen Beleuchtung im Vertragsgebiet benötigen (siehe hierzu auch § 3 Abs. 5 des A03_Beleuchtungsvertrags).
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 081 538 EUR 💰
Dauer: 144 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Zweimalige, einseitige Verlängerungsoption seitens des Auftraggebers um je 12 Monate.
Zusätzliche Informationen:
Die Beschaffung wird teilweise mit öffentlichen Mitteln (PTJ) gefördert. Das Förderfenster (siehe Vergabeunterlagen) ist vom Auftragnehmer unbedingt einzuhalten.
Ergänzung zum geschätzten Auftragswert (II.1.5. / II.2.6.) : Der geschätzte Auftragswert wurde unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen geschätzt. Sollten darüber hinaus unvorhergesehen weitere Leistungen aus der Rahmenvereinbarungen erforderlich werden, kann der Auftragswert maximal bis auf 8,498 Mio. EUR netto ansteigen (hypothetisch möglicher Maximalauftragswert).
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Wedemark Fritz-Sennheiser-Platz 1 30900 Wedemark

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate) oder -sofern keine Eintragung besteht- eine Gewerberegisterauskunft oder eine entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe des Mitgliedsstaates, in der Bewerber ansässig ist (nicht älter als sechs Monate) nach Maßgabe des Formulars T01_Teilnahmeantrag;
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2. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB nach Maßgabe des Formulars T01_Teilnahmeantrag.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zum Unternehmensprofil nach Maßgabe des Formulars T01_Teilnahmeantrag;
2. Angabe des Nettoumsatzes in den Jahren 2018, 2019 und 2020 im Bereich der hier ausgeschriebenen Leistung (Straßenbeleuchtung) nach Maßgabe des Formulars T01_Teilnahmeantrag;
3. Bankauskunft zur Finanz- und Liquiditätssituation des Unternehmens nach Maßgabe des Formulars T01_Teilnahmeantrag;
4. Aktueller Nachweis eines Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in dem für den Auftrag erforderlichen Umfang (Mindestversicherungssumme pro Schadensereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 5 Mio. Euro, maximal 10 Mio. Euro pro Kalenderjahr) bzw. eine eigene unwiderrufliche Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung nach Maßgabe des Formulars T01_Teilnahmeantrag.
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Mindeststandards:
Der letzte Jahresumsatz des Unternehmens bzw. der bewerbenden Niederlassung, die mit der Leistungserbringung betraut sein wird, muss im Bereich der hier ausgeschriebenen Leistung (Straßenbeleuchtung) mindestens 350.000 EUR netto betragen. Dies entspricht weniger als dem Zweifachen des geschätzten Jahresumsatzes dieser Beschaffung.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angabe von mindestens einem Referenzprojekt aus dem Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Straßenbeleuchtung) aus den letzten drei Jahren nach Maßgabe des Formulars T01_Teilnahmeantrag;
2. Darstellung der Qualifikation und Berufserfahrung des als Projektleitung vorgesehenen Personals nach Maßgabe des Formulars T01_Teilnahmeantrag;
3. Darstellung der Eignungsanforderungen, zu deren Erfüllung anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden, nach Maßgabe des Formulars T01_Teilnahmeantrag.
Mindeststandards:
1. Jedes eingereichte Referenzprojekt muss sich auf die öffentliche Straßenbeleuchtung für einen öffentlichen Auftraggeber beziehen.
2. Das Ende eines jeden eingereichten Referenzprojekts darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
3. Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss eine Laufzeit von 60 Monaten oder mehr aufweisen.
4. Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss 3.000 oder mehr Lichtpunkte zum Gegenstand haben.
5. Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss die Wartung und Instandhaltung öffentlicher Straßenbeleuchtungs-anlagen zum Gegenstand haben.
6. Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss Erneuerung, Änderung und Rückbau sowie Neubau von öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen zum Gegenstand haben.
7. Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss Leistungen zur Steuerung öffentlicher Straßenbeleuchtungsanlagen zum Gegenstand haben.
Mindestanforderungen zur Qualifikationen und Berufserfahrungen des als Projektleitung vorgesehenen Personals:
1. Aus der Darstellung muss ersichtlich sein, dass die Projektleitung die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
2. Aus der Darstellung muss ersichtlich sein, dass die Projektleitung über eine abgeschlossene Berufsausbildung im technischen oder wirtschaftlichen Bereich verfügt.
3. Aus der Darstellung muss ersichtlich sein, dass die Projektleitung im Bereich ihrer beruflichen Qualifikation über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren verfügt.
Weitere Details entnehmen Sie ggf. dem Formular T01_Teilnahmeantrag.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verpflichtung nach MiLoG und NTVergG nach Maßgabe der Vergabeunterlagen;
Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Einhaltung des Förderfensters (PTJ) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es werden von allen geeigneten Bewerbern maximal 5 Unternehmen zur Angebotsabgabeaufgefordert. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als fünf Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben, erfolgt die Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand der aus den Referenzprojekten ersichtlichen Erfahrungen der Bewerber mit Bezug zum Ausschreibungsgegenstand. Dabei werden Referenzprojekte positiv berücksichtigt, die der ausgeschriebenen Leistung möglichst nahekommen.
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Die Bewertung und Gewichtung der Angaben im Formular Referenzprojekte (Anlage zum T01_Teilnahmeantrag) lautet wie folgt:
1) Vergleichbarkeit der Projektlaufzeit - 30 %
Projektlaufzeit 144 Monate oder mehr - 5 Punkte;
Projektlaufzeit 123-143 Monate - 4 Punkte;
Projektlaufzeit 102-122 Monate - 3 Punkte;
Projektlaufzeit 81-101 Monate - 2 Punkte;
Projektlaufzeit 61-80 Monate - 1 Punkt;
Projektlaufzeit 60 (Mindestanforderung) - 0 Punkte.
2) Vergleichbarkeit der Zahl der betreuten Lichtpunkte - 30 %;
Zahl der betreuten Lichtpunkte 4.500 oder mehr - 5 Punkte;
Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 4.001 und 4.449 - 4 Punkte;
Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 3.501 und 4.000 - 3 Punkte;
Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 3.001 und 3.500 - 2 Punkte;
Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 2.501 und 3.000 Lichtpunkte - 1 Punkt;
Zahl der betreuten Lichtpunkte 2500 (Mindestanforderung) 0 Punkte.
3) Anzahl der in einem einzigen eingereichten Referenzprojekt erfüllten Mindestanforderungen der Ziff. 6)-13) -
40 %
6 Mindestanforderungen sind in einem Referenzprojekt erfüllt - 5 Punkte
5 Mindestanforderungen sind in einem Referenzprojekt erfüllt - 4 Punkte
4 Mindestanforderungen sind in einem Referenzprojekt erfüllt - 3 Punkte
3 Mindestanforderungen sind in einem Referenzprojekt erfüllt - 2 Punkte
2 Mindestanforderungen sind in einem Referenzprojekt erfüllt - 1 Punkt
1 Mindestanforderung ist in einem Referenzprojekt erfüllt - 0 Punkte
In jedem der vorgenannten Kriterien sind maximal 5 Rohpunkte erreichbar. Die Gesamtpunktzahl im Teilnahmewettbewerb ergibt sich aus der Summe der mit der jeweiligen Gewichtung multiplizierten Rohpunkte. Bei mehreren eingereichten Referenzen wird zu den vorstehenden Kriterien 1) und 2) das arithmetische Mittel aus den jeweiligen Referenzangaben gebildet.
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Die 5 Unternehmen mit der höchsten Gesamtpunktzahl im Teilnahmewettbewerb werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die Laufzeit von 12 Jahren ist erforderlich, da der künftige Auftragnehmer zu Vertragsbeginn nicht unerhebliche Investitionen in die Straßenbeleuchtung tätigt, so z.B. zur Beleuchtungssteuerung. Diese Ingangsetzungsinvestitionen würden sich in einem kürzeren Zeitraum nicht amortisieren. Zudem stellt die Laufzeit von 12 Jahren sicher, dass der Auftnagenehmer seiner Verpflichtung im Rahmen der Funktingsgarantie auf eingebaute LED-Leuchten mit einer Dauer von 10 Jahren nachkommen kann.
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Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die Laufzeit von 12 Jahren ist erforderlich, da der künftige Auftragnehmer zu Vertragsbeginn nicht unerhebliche Investitionen in die Straßenbeleuchtung tätigt, so z.B. zur Beleuchtungssteuerung. Diese Ingangsetzungsinvestitionen würden sich in einem kürzeren Zeitraum nicht amortisieren. Zudem stellt die Laufzeit von 12 Jahren sicher, dass der Auftnagenehmer seiner Verpflichtung im Rahmen der Funktingsgarantie auf eingebaute LED-Leuchten mit einer Dauer von 10 Jahren nachkommen kann.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-03-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: kbk Rechtsanwälte
Internetadresse: www.wedemark.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4WR9V0/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Vielzahl der in Betracht kommenden Konzepte zur öffentlichen Beleuchtung, insbesondere zur Beschaffung einer neuen Steuerungslösung, können nur im Verhandlungswege zu einem interessengerechten Ergebnis gelangen. Daher ist das Verfahren als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgestaltet.
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2. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag einzureichen. Gleichwohl mit dem Teilnahmeantrag eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3. Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt.
4. Elektronische Dokumente sind in Textform nach § 126b BGB und in verschlüsselter Form über E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) einzureichen (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein.
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Elektronisch eingereichte Dokumente sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch müssen sie die (jur.) Person, für die die Erklärung abgegeben wird, sowie ggf. die vertretungsberechtigte Person, die die Erklärung abgibt, erkennen lassen.
5. Interessenten können bis zum 26.01.2022 über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) Fragen zum Teilnahmewettbewerb stellen. Danach eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Fristablauf beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen/Antworten-Journal
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geführt, das auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) allen Interessenten bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten per Email den Link und Hinweise auf das Journal. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) selbst beschaffen. Es handelt sich insoweit um eine "Holschuld", da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind.
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6. Der Teilnahmeantrag einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in elektronischer Form eingehend innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen ausschließlich über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) einzureichen.
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7. Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich zulässigen notwendig oder als sinnvoll erachtete Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb und zu den Vergabeunterlagen vorzunehmen.Wirksame Teilnahmeanträge haben den letzten Stand der Unterlagen zum
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Teilnahmewettbewerb, der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Gemeinde im Fragen-Antworten-Journal zu beachten.
8. Die Vergabestelle wird nach Ablauf der Teilnahmefrist jedem Bewerber mitteilen, ob er zur Angebotsabgabeaufgefordert wird. Zugleich erhalten die ausgewählten Bewerber die ausfüllbaren Dokumente zur Angebotsabgabe. Angebote von Unternehmen, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, bleiben im weiteren Verfahren unberücksichtigt.
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9. Soweit Teile der Vergabeunterlagen Rechten Dritter unterliegen, vertraulich oder sicherheitsrelevant sind,werden diese nicht bereits mit der Bekanntmachung öffentlich zugänglich gemacht, sondern den am Leistungswettbewerb beteiligten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zwecke hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben.
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10. Neben- oder mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
11. Als Vertragsbeginn ist nach derzeitiger Planung der 01.01.2023 angesetzt.
12. Sofern der Bieter nach Durchführung der Verhandlungen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert wird, hat er Musterleuchten zu übersenden, die unter gleichen Bedingungen von der Vergabestelle getestet und mit den Angaben des Bieters in der Lichtberechnung verglichen werden.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4WR9V0

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Quelle: OJS 2022/S 007-013989 (2022-01-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vergebenen Auftrages ist die umfassende Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Gemeinde Wedemark (ca. 4.300 Lichtpunkte), die Wartung, Instandhaltung sowie die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen. Noch vorhandene Lichtpunkte mit konventionellen Leuchtmitteln sollen vom Auftragnehmer gegen effiziente LED-Leuchtenköpfe ausgetauscht werden. Daneben soll der Auftragnehmer eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben. Für die neuen LED-Leuchtenköpfe und die Beleuchtungssteuerung soll der Auftragnehmer eine Funktionsgarantie geben.Der künftige Auftragnehmer soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragt werden. Der künftige Auftragnehmer soll, soweit dies rechtlich möglich ist, Anlagenverantwortlicher in Bezug auf die Beleuchtungsanlagen sein und insbesondere sicherstellen, dass Störungen und Ausfälle, von denen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit oder eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, unverzüglich nach Kenntnis beseitigt oder (soweit nicht möglich) zumindest provisorische Maßnahmen zur Abhilfe geschaffen werden. Dazu soll der Auftragnehmer eine ständige, telefonische Annahme von Informationen über Störungen und Ausfälle unterhalten.
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Gesamtwert des Auftrags: 6 081 538 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 221-635759
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 007-013989
ABl. S-Ausgabe: 221
Zusätzliche Informationen
1. Mit dieser Bekanntmachung wird eine bereits erfolgte Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Von Interessensbekundungen und/oder Angeboten bitten wir daher abzusehen. 2. Ergänzung zum geschätzten Auftragswert (II.1.7. / V.2.4.) : Der geschätzte Auftragswert wurde unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen geschätzt. Sollten darüber hinaus unvorhergesehen weitere Leistungen aus der Rahmenvereinbarungen erforderlich werden, kann der Auftragswert maximal bis auf 8,498 Mio. EUR netto ansteigen (hypothetisch möglicher Maximalauftragswert). 3. Der tatsächlich bezuschlagte Auftragswert wird zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht. Die entsprechende Angabe unter V.2.4) ist technisch bedingt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vergebenen Auftrages ist die umfassende Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Gemeinde Wedemark (ca. 4.300 Lichtpunkte), die Wartung, Instandhaltung sowie die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen. Noch vorhandene Lichtpunkte mit konventionellen Leuchtmitteln sollen vom künftigen Auftragnehmer gegen effiziente LED-Leuchtenköpfe ausgetauscht werden. Daneben soll der Auftragnehmer eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben. Für die neuen LED-Leuchtenköpfe und die Beleuchtungssteuerung soll der Auftragnehmer eine Funktionsgarantie geben. Der künftige Auftragnehmer soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragt werden. Der künftige Auftragnehmer soll, soweit dies rechtlich möglich ist, Anlagenverantwortlicher in Bezug auf die Beleuchtungsanlagen sein und insbesondere sicherstellen, dass Störungen und Ausfälle, von denen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit oder eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, unverzüglich nach Kenntnis beseitigt oder (soweit nicht möglich) zumindest provisorische Maßnahmen zur Abhilfe geschaffen werden. Dazu soll der Auftragnehmer eine ständige, telefonische Annahme von Informationen über Störungen und Ausfälle unterhalten. Bezugsberechtigt sind neben dem Auftraggeber Dritte, die, beispw. im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen, Leistungen zu Neubau, Erweiterung oder Instandhaltung der öffentlichen Beleuchtung im Vertragsgebiet benötigen (siehe hierzu auch § 3 Abs. 5 des A03_Beleuchtungsvertrags).
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Zusätzliche Informationen:
1. Mit dieser Bekanntmachung wird eine bereits erfolgte Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Von Interessensbekundungen und/oder Angeboten bitten wir daher abzusehen.
2. Ergänzung zum geschätzten Auftragswert (II.1.7. / V.2.4.) : Der geschätzte Auftragswert wurde unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen geschätzt. Sollten darüber hinaus unvorhergesehen weitere Leistungen aus der Rahmenvereinbarungen erforderlich werden, kann der Auftragswert maximal bis auf 8,498 Mio. EUR netto ansteigen (hypothetisch möglicher Maximalauftragswert).
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3. Der tatsächlich bezuschlagte Auftragswert wird zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht. Die entsprechende Angabe unter V.2.4) ist technisch bedingt.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept mechanische Anlagensicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept elektrische Anlagensicherheit
Konzept zur Steuerung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der angebotenen Leuchten
Beleuchtungsqualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Weitere Qualität der Betriebsführung
Kostenkriterium (Name): Gesamtkosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 40%

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-13 📅
Name: enercity AG
Postanschrift: Ihmeplatz 2
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5114300 📞
E-Mail: info@enercity.de 📧
Land: Region Hannover 🏙️
Internetadresse: www.enercity.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Mit dieser Bekanntmachung wird eine bereits erfolgte Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Von Interessensbekundungen und/oder Angeboten bitten wir daher abzusehen.
2. Ergänzung zum geschätzten Auftragswert (II.1.7. / V.2.4.) : Der geschätzte Auftragswert wurde unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen geschätzt. Sollten darüber hinaus unvorhergesehen weitere Leistungen aus der Rahmenvereinbarungen erforderlich werden, kann der Auftragswert maximal bis auf 8,498 Mio. EUR netto ansteigen (hypothetisch möglicher Maximalauftragswert).
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3. Der tatsächlich bezuschlagte Auftragswert wird zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht. Die entsprechende Angabe unter V.2.4 ist technisch bedingt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4W6H7P

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Interessent/Bewerber/Bieter hatte einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten zuständigen Stelle konnte bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB).
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Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 221-635759 (2022-11-11)