Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenkehrmaschine
Produkte/Dienstleistungen: Straßenkehrmaschinen📦
Kurze Beschreibung: Lieferung einer Straßenkehrmaschine
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 270 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Goslar🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 38723 Seesen
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung einer Straßenkehrmaschine
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-07-11
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-09-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-07-11
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Marktstraße 1, 38723 Seesen
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/15-3306📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Seesen
Postanschrift: Marktstraße 1
Postort: Seesen
Postleitzahl: 38723
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5381/75-0📞
E-Mail: vergabestelle@seesen.de📧
Fax: +49 5381/75-261 📠
URL: www.seesen.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 112-314711 (2022-06-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Marktstraße 1
Kontaktperson: Vergabestelle Stadt Seesen
Telefon: +49 5381750📞
Fax: +49 538175261 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenkehrmaschine
2022 tvsb 001
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 268928.10 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: siehe II.1.4)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 112-314711
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Straßenkehrmaschine
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ahlborn GmbH Unimog Generalvertretung
Nationale Registrierungsnummer: DE 11597218 5
Postanschrift: Hafenstraße 18
Postort: Hildesheim
Postleitzahl: 31137
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hildesheim🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 268928.10 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer bei niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Digitalisierung”
Telefon: +49 413115-3306📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachen.de📧
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: www.mw.niedersachen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 5381750📞
Fax: +49 538175261 📠
Quelle: OJS 2022/S 145-412923 (2022-07-25)