Rahmenvereinbarung Streusalz für 16 Kommunen im Oberland für den Lieferzeitraum 01.09.2022 bis 31.05.2024.
Voraussichtliche Abrufmengen:
Streusalz/Steinsalz: ca. 8.000 t
Auftausiedesalz: ca. 2.100t
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Streusalz Rahmenvereinbarung für die Saisons 2022 bis 2024
3-2-anw-22-059
Produkte/Dienstleistungen: Material für den Straßenwinterdienst📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung Streusalz für 16 Kommunen im Oberland für den Lieferzeitraum 01.09.2022 bis 31.05.2024.
Voraussichtliche...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung Streusalz für 16 Kommunen im Oberland für den Lieferzeitraum 01.09.2022 bis 31.05.2024.
Voraussichtliche Abrufmengen:
Streusalz/Steinsalz: ca. 8.000 t
Auftausiedesalz: ca. 2.100t
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Steinsalz
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Auftausalz📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Material für den Straßenwinterdienst📦
Ort der Leistung: Bad Tölz-Wolfratshausen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Städte, Märkte und Gemeinden im bayrischem Oberland
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung Streusalz für 16 Kommunen im Oberland für den Lieferzeitraum 01.09.2022 bis 31.05.2024.
Voraussichtliche Abrufmenge: Streusalz/Steinsalz:...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung Streusalz für 16 Kommunen im Oberland für den Lieferzeitraum 01.09.2022 bis 31.05.2024.
Voraussichtliche Abrufmenge: Streusalz/Steinsalz: ca. 8.000 t
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 20
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Siedesalz
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung Streusalz für 16 Kommunen im Oberland für den Lieferzeitraum 01.09.2022 bis 31.05.2024.
Voraussichtliche Abrufmenge:
Auftausiedesalz: ca. 2.100t”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung Streusalz für 16 Kommunen im Oberland für den Lieferzeitraum 01.09.2022 bis 31.05.2024.
Voraussichtliche Abrufmenge:
Auftausiedesalz: ca. 2.100t
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“III.1.1.1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer
III.1.1.2) Eigenerklärung, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
III.1.1.1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer
III.1.1.2) Eigenerklärung, dass Sie in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind.
III.1.1.3) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, sowie sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
III.1.1.4) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
III.1.1.5) Eigenerklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde.
III.1.1.6) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“III.1.2.1) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:” Bedingungen für die Teilnahme
“zu III.1.2.1)
für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 €,
für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 300.000 €” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“III.1.3.1) Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.3.1) Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Eigenerklärung darüber, dass in mindestens 3 Fällen Leistungen erbracht worden sind. Unter Angabe der Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners.
III.1.3.2) Eigenerklärung darüber, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung stehen.
III.1.3.3) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet
III.1.3.4) Angabe, welche Teile des Auftrages als Unteraufträge vergeben werden sollen
III.1.3.5) Beifügen von Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter
III.1.3.6) Bei Lieferleistungen Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Institutionen oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen. Die Einhaltung der technischen Anforderungen oder Normen durch Bescheinigung hierzu anerkannter Institutionen oder amtlicher Stellen wird bestätigt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): zu III.1.3.1)
Auftragswert mindestens 500000 Euro im Jahr
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Steinsalz muss aus natürlichen Vorkommen mit Antibackmittel, Korngröße 0-5, gem. DIN-EN 16811-1 Siedesalz muss den im Leistungsverzeichnis genannten...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Steinsalz muss aus natürlichen Vorkommen mit Antibackmittel, Korngröße 0-5, gem. DIN-EN 16811-1 Siedesalz muss den im Leistungsverzeichnis genannten Eigenschaften entsprechen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 2
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-07-11
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-08-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-07-11
08:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89/2176-2411📞
Fax: +49 89/2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 134 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: ZV KDZ Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift: Prof.-Max-Lange-Platz 9
Postort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8041/79269-0📞
Fax: +49 8041/79269-99 📠
Quelle: OJS 2022/S 112-314819 (2022-06-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-14) Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung Streusalz für 16 Kommunen im Oberland für den Lieferzeitraum 01.09.2022 bis 31.05.2024.
Voraussichtliche...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung Streusalz für 16 Kommunen im Oberland für den Lieferzeitraum 01.09.2022 bis 31.05.2024.
Voraussichtliche Abrufmengen:
Streusalz/Steinsalz: ca. 8.000 t
Auftausiedesalz: ca. 2.100t
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 112-314819
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 3-2-anw-22-059
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Steinsalz
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Siedesalz
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 116-325458 (2022-06-14)