SEHR WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM VERGABEVERFAHREN UND ZU EINZUREICHENDEN UNTERLAGEN / BELEGEN / NACHWEISEN:
In diesem Vergabeverfahren sind nur "elektronische" Angebote zulässig. D. h., Papierangebote sind nicht zulässig. Elektronische Angebote sind über das Bietertool des Vergabeportals "https://www.dtvp.de" einzureichen.
Alle geforderten Formulare und Unterlagen sind gänzlich auszufüllen, zu unterschreiben/zu signieren und elektronisch einzureichen.
Sollten im Vergabeverfahren vom Auftraggeber fehlende Unterlagen vom Bieter nachzufordern sein, dann erfolgt dieses nach den Regeln der Ursprungsaufforderung. Über das Vergabeportal - elektronisch in Textform - sind sie in "gescannter Form" über die Bieterkommunikation einzureichen. Eine Nachforderungspflicht besteht seitens des Auftraggebers nicht.
Angebotsunterlagen per Briefpost, per Fax oder per E-Mail sind nicht zulässig und führen zwangsläufig zum Ausschluss.
Die Bieterkommunikation findet ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform
https://www.dtvp.de statt. (Hinweis: Registrierte Unternehmen werden automatisch per E-Mail auf neue Kommunikationsnachrichten hingewiesen, nicht registrierte Unternehmen müssen eigenständig auf der Vergabeplattform nachsehen, ob es neue Kommunikationsnachrichten gibt.)
Bieterfragen werden nur und ausschließlich bis zum15.08.2022 über die Vergabeplattform
https://www.dtvp.de entgegen genommen.
Antworten auf Bieterfragen werden allen Verfahrensbeteiligten über die Vergabeplattform
https://www.dtvp.de anonymisiert zur Verfügung gestellt.
Adressen und Kontaktstellen, bei denen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen erhältlich sind: Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform
https://www.dtvp.de zum Download bereitgestellt.
Es wird um genaue Beachtung der dem Vergabeverfahren beigefügten Unterlagen und deren Inhalte gebeten. Bitte versehen Sie alle notwendigen Vordrucke und Formulare mit den geforderten Unterschriften/Signaturen.
Wir weisen darauf hin, dass bei losweiser Ausschreibung zwischen den einzelnen Losen ein wirtschaftlicher/ technischer/zeitlicher Zusammenhang bestehen kann bzw. besteht. Die Aufhebung eines Loses kann die Aufhebung eines weiteren/aller Loses/Lose bedingen.
Rechtsmittelbelehrung bei EU-weiter Vergabe
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit...
... - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
... - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
... - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
... - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y65YY92