Strombeschaffung für die Liegenschaften der Stadt Aichach aus Erneuerbaren Energien

Stadt Aichach

Für die städtischen Liegenschaften der Stadt Aichach soll für die Jahre 2023 -2025 elektrischer Energie aus Erneuerbaren Energien beschafft werden .

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-08-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-08-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: 22_StAi_Strom
Kurze Beschreibung:
Für die städtischen Liegenschaften der Stadt Aichach soll für die Jahre 2023 -2025 elektrischer Energie aus Erneuerbaren Energien beschafft werden .
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Aichach-Friedberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Aichach
Postanschrift: Tandlmarkt 13
Postleitzahl: 86551
Postort: Aichach
Kontakt
Internetadresse: http://www.aichach.de 🌏
E-Mail: richard.brandner@aichach.de 📧
Telefon: +49 825190286 📞
Fax: +49 825190250086 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8E804C1A-F2A0-4944-A38D-E5BCF323D9D2 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8E804C1A-F2A0-4944-A38D-E5BCF323D9D2 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-10 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 155-440912
ABl. S-Ausgabe: 155
Zusätzliche Informationen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien an den in der Marktlokationsliste benannten Marktlokationen inklusive Netznutzung während der Lieferjahre 2023 bis 2025, wobie die durch die Netznutzung anfallenden Kosten hierfür an die Stadt Aichach durchgereicht werden können. Die elektrische Energie muss nachweislich zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Zwischen dem Netz, an das die Stromerzeugungsanlagen angeschlossen sind, um dem Netz, an dem die jeweilige Marktlokation des Kunden angeschlossen ist, muss eine netztechnische Verbindung bestehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Abdeckung des Fremdstrombedarfs an elektrischer Energie für SLP und RLM-Entnahmestellen aus Erneuerbaren Energien benötigt die Stadt Aichach für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 einen neuen Stromliefervertrag mit einem Lieferanten. Es handelt sich derzeit um ca. 129 SLP-Abnahmestellen, ca. 28 Marktlokationen Straßenbeleuchtung und 7 RLM-Abnahmestellen mit einem Gesamtfremdstrombedarf im Jahr 2022 von ca. 3,0 GWh.
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Dauer: 36 Monate
Zusätzliche Informationen:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien an den in der Marktlokationsliste benannten Marktlokationen inklusive Netznutzung während der Lieferjahre 2023 bis 2025, wobie die durch die Netznutzung anfallenden Kosten hierfür an die Stadt Aichach durchgereicht werden können. Die elektrische Energie muss nachweislich zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Zwischen dem Netz, an das die Stromerzeugungsanlagen angeschlossen sind, um dem Netz, an dem die jeweilige Marktlokation des Kunden angeschlossen ist, muss eine netztechnische Verbindung bestehen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung für die zu vergebende Liestung ist vorläufig entweder durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt 124 EU oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen.
Ergänzend sind folgende Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen auf gesondertes Verlangen vorzulegen:
- Handelsregisterauszug oder Registrierungsauszug gleichwertiger Art
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache hinzuzufügen.
Das Formblatt 124 EU liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-09-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aichach.de 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8E804C1A-F2A0-4944-A38D-E5BCF323D9D2 🌏
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2022/S 155-440912 (2022-08-10)