Stromlieferung 2023 ff

Gemeinde Ascheberg

Lieferung von elektrischer Energie an die Abnahmestellen der Kommunen Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Nordkichen, Olfen und Senden. 12 Lose, ca. 7.345 MWh/Jahr Lieferzeitraum 2023-2025 mit Verlängerungsmögllichkeit.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-09-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-09-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: 2022-101
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie an die Abnahmestellen der Kommunen Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Nordkichen, Olfen und Senden. 12 Lose, ca. 7.345 MWh/Jahr Lieferzeitraum 2023-2025 mit Verlängerungsmögllichkeit.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Coesfeld 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Ascheberg
Postanschrift: Dieningstraße 7
Postleitzahl: 59387
Postort: Ascheberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.ascheberg.de/ 🌏
E-Mail: reddemann@ascheberg.de 📧
URL der Dokumente: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWY6Y9W1Q/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWY6Y9W1Q 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-02 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-07 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
2024-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 172-486775
ABl. S-Ausgabe: 172
Zusätzliche Informationen
Bieter bzw. deren Bevollmächtigte

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 12
Bezeichnung des Loses: Sondervertragsabnahmestellen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: 3 Abnahmestellen mit ca. 615 MWh/Jahr, Gemeinde Ascheberg
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom AG spätestens 13 Monate oder vom AN spätestens 14 Monate vor Ablauf des jeweiligen Lieferendes schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, d.h. am 31.12.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf
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Bezeichnung des Loses: Tarifabnahmestellen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Tarifabnahmestellen, 73 Abnahmestellen mit ca. 748 MWh/Jahr, Gemeinde Ascheberg
Bezeichnung des Loses: Straßenbeleuchtungsabnahmestellen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: 31 Abnahmestellen mit ca. 163 MWh/Jahr, Gemeinde Ascheberg
Bezeichnung des Loses: Sondervertragsabnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Stadt Billerbeck, Gemeinde Nordkirchen, Stadt Olfen
8 Abnahmestellen mit ca. 942 MWh/Jahr
Bezeichnung des Loses: Tarifabnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: 199 Abnahmestellen mit ca. 1.771 MWh/Jahr
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Stromliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom AG spätestens 13 Monate oder vom AN spätestens 14 Monate vor Ablauf des jeweiligen Lieferendes schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, d.h. am 31.12.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Bezeichnung des Loses: Straßenbeleuchtungsabnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung: 53 Abnahmestellen mit ca. 571 MWh/Jahr
Bezeichnung des Loses: Sondervertragsabnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Gemeinde Havixbeck
1 Abnahmestellen mit ca. 269 MWh/Jahr
Bezeichnung des Loses: Tarifabnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung: 46 Abnahmestellen mit ca. 329 MWh/Jahr.
Bezeichnung des Loses: Straßenbeleuchtungsabnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung: 26 Abnahmestellen mit ca. 223 MWh/Jahr
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Gemeinde Senden
7 Abnahmestellen mit ca. 695 MWh/Jahr
Bezeichnung des Loses: Tarifababahmestellen
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung: 110 Abnahmestellen mit ca. 598 MWh/Jahr
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung: 46 Abnahmestellen mit ca. 422 MWh/Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Coesfeld

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU - Bekanntmachung; Angaben zur Berufsgenossenschaft
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfer; Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Stromsparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss) und Anteil Stromumsatz; Jahresüberschuss/-fehlbetragEigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Allgemeine Erklärungen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis über die Stromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderwei-tige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisheri-gen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfül-len können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden. bei Angeboten zur Ökostromlieferung für Ökostromlose: Nachweis über die Ökostromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volu-men in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Liefe-rung zu Grunde liegenden Zertifikate (gemäß Formblatt Referenzliste Ökostrom). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden. Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eig-nung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfü-gen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen. Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre; Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt; Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB; 522_EU-Eigenerklärung MiLoG; Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% der erwarteten jährlichen Strombezugskosten (nach Zuschlagserteilung); Eigenerklärung des BMWK (Anlage 1.3) für Liefer- und Dienstleistungen nach § 5 der Sanktions-VO RUS
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-10-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Ascheberg
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
Bürgerforum, Raum E.01
Zusätzliche Informationen: Bieter bzw. deren Bevollmächtigte
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Neuanlagenanteil
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 90

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Billerbeck
Postort: Billerbeck
Land: Coesfeld 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Havixbeck
Postort: Havixbeck
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Olfen
Postort: Olfen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Nordkirchen
Postort: Nordkirchen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Senden
Postort: Senden
Kontakt
Internetadresse: https://www.billerbeck.de/ 🌏
: https://www.havixbeck.de 🌏
: https://www.olfen.de 🌏
: https://www.nordkirchen.de 🌏
: https://senden.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWY6Y9W1Q/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWY6Y9W1Q

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
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Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 172-486775 (2022-09-02)