Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für den Landkreis Jerichower Land;
Lieferzeitraum: 2023 bis 2024;
Liefermenge: ca. 1.651.223 kWh/Jahr
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-19.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromlieferung für die Jahre 2023 und 2024
2022CL000003
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für den Landkreis Jerichower Land;
Lieferzeitraum: 2023 bis 2024;
Liefermenge: ca. 1.651.223 kWh/Jahr”
Kurze Beschreibung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für den Landkreis Jerichower Land;
Lieferzeitraum: 2023 bis 2024;
Liefermenge: ca. 1.651.223 kWh/Jahr
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 1 Landkreis Jerichower Land (RLM)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Jerichower Land🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Auftraggebers
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Landkreises
Lieferzeitraum: 01.01.2023 - 31.12.2024;
Liefermenge:...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Landkreises
Lieferzeitraum: 01.01.2023 - 31.12.2024;
Liefermenge: ca. 721.657 kWh/Jahr.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 2 Landkreis Jerichower Land (SLP)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Auftaggebers
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Landkreises Jerichower Land;
Lieferzeitraum: 01.01.2023 -...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Landkreises Jerichower Land;
Lieferzeitraum: 01.01.2023 - 31.12.2024;
Liefermenge: ca. 929.566 kWh/Jahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre
- Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre
- Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Referenzen über früher ausgeführte, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Kalenderjahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Referenzen über früher ausgeführte, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in Euro (Auftragswert), der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr), des Lieferzeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers,
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen,
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen im Falle der Unterauftragsvergabe zu vergeben beabsichtigt,
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil IV der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer);
- Eigenerklärung Sachsen-Anhalt (Ergänzende Vertragsbedingungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil IV der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer);
- Eigenerklärung Sachsen-Anhalt (Ergänzende Vertragsbedingungen des Landesvergabegesetzes - LVG LSA, in der jeweils aktuell gültigen Fassung)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-10-20
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-10-20
13:01 📅
“Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „Deutsche-eVergabe“ durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebotes in Tagen: maximal 14...”
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „Deutsche-eVergabe“ durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebotes in Tagen: maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion, Zeitraum für die Durchführung der elektronischen Auktion:
25.10.2022 - 04.11.2022, Bindefrist mithin spätestens 18.11.2022.
Angaben zu:
- zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
- fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Der öffentliche Auftraggeber kann zur Bestätigung der Eigenerklärungen weiterhin eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 184-518273 (2022-09-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-27) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Lau, Carolin
Telefon: +49 3853031-256📞
Fax: +49 3853031-255 📠
URL: www.kubus-mv.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromausschreibung Landkreis Jerichower Land 2023/2024
2022CL000003
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für den Landkreis Jerichower Land;
Lieferzeitraum: 2023 - 2024;
Liefermenge: ca. 1.651.223 kWh/Jahr.”
Kurze Beschreibung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für den Landkreis Jerichower Land;
Lieferzeitraum: 2023 - 2024;
Liefermenge: ca. 1.651.223 kWh/Jahr.
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Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Landkreises Jerichower Land;
Lieferzeitraum: 01.01.2023 -...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Landkreises Jerichower Land;
Lieferzeitraum: 01.01.2023 - 31.12.2024;
Liefermenge: ca. 721.657 kWh/Jahr.
Verfahren Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 184-518273
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Teillos 1 Landkreis Jerichower Land (RLM)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Teillos 2 Landkreis Jerichower Land (SLP)
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt - § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 1. und 2. Vergabekammer
Telefon: +49 3455141529📞
Fax: +49 3455141115 📠
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 210-601812 (2022-10-27)