Stromliefervertrag

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH

Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (GSI) benötigt elektrische Energie für den Betrieb der Gebäude, Forschungsanlagen und weiterer Betriebsstätten. Die Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der e-Netz Südhessen GmbH & Co. KG.
Der Jahresverbrauch beträgt rund 33 Mio. kWh an 10 Abnahmestellen.
Der Standort und die Versuchsanlagen befinden sich derzeit im Um- und Ausbau. Diese Maßnahmen haben signifikante Auswirkungen auf den Strombezug. In der Energiewirtschaft ist es bei Standardverbrauchern üblich, die zukünftigen Verbrauchswerte anhand der Vergangenheitsdaten zu prognostizieren. Dieses Verfahren führt hier aus den genannten Gründen zu nicht ausreichender Genauigkeit für die Energiebeschaffung.
Der Leistungsbedarf der Anlage in Darmstadt schwankt stark. Diese Schwankungen haben eine Größenordnung von bis zu 6 MW. Durch diese Leistungsschwankungen ist jede Prognose mit zusätzlichen hohen Unsicherheiten behaftet.
Der bestehende Liefervertrag läuft zum 31.12.2022 aus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-09-19 Auftragsbekanntmachung
2022-10-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-09-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
Referenznummer: 23/2600001891
Kurze Beschreibung:
Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (GSI) benötigt elektrische Energie für den Betrieb der Gebäude, Forschungsanlagen und weiterer Betriebsstätten. Die Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der e-Netz Südhessen GmbH & Co. KG. Der Jahresverbrauch beträgt rund 33 Mio. kWh an 10 Abnahmestellen. Der Standort und die Versuchsanlagen befinden sich derzeit im Um- und Ausbau. Diese Maßnahmen haben signifikante Auswirkungen auf den Strombezug. In der Energiewirtschaft ist es bei Standardverbrauchern üblich, die zukünftigen Verbrauchswerte anhand der Vergangenheitsdaten zu prognostizieren. Dieses Verfahren führt hier aus den genannten Gründen zu nicht ausreichender Genauigkeit für die Energiebeschaffung. Der Leistungsbedarf der Anlage in Darmstadt schwankt stark. Diese Schwankungen haben eine Größenordnung von bis zu 6 MW. Durch diese Leistungsschwankungen ist jede Prognose mit zusätzlichen hohen Unsicherheiten behaftet. Der bestehende Liefervertrag läuft zum 31.12.2022 aus.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Postanschrift: Planckstraße 1
Postleitzahl: 64291
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.gsi.de 🌏
E-Mail: sg223@gsi.de 📧
Telefon: +49 6159711970 📞
Fax: +49 6159713982 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRTL/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRTL 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-19 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-23 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 184-518158
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
2 Mitarbeiter*Innen des Einkaufs

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (GSI) benötigt elektrische Energie für den Betrieb der Gebäude, Forschungsanlagen und weiterer Betriebsstätten. Die Abnahmestellen liegen im Netzgebiet der e-Netz Südhessen GmbH & Co. KG.
Der Jahresverbrauch beträgt rund 33 Mio. kWh an 10 Abnahmestellen.
Der Standort und die Versuchsanlagen befinden sich derzeit im Um- und Ausbau. Diese Maßnahmen haben signifikante Auswirkungen auf den Strombezug. In der Energiewirtschaft ist es bei Standardverbrauchern üblich, die zukünftigen Verbrauchswerte anhand der Vergangenheitsdaten zu prognostizieren. Dieses Verfahren führt hier aus den genannten Gründen zu nicht ausreichender Genauigkeit für die Energiebeschaffung.
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Der Leistungsbedarf der Anlage in Darmstadt schwankt stark. Diese Schwankungen haben eine Größenordnung von bis zu 6 MW. Durch diese Leistungsschwankungen ist jede Prognose mit zusätzlichen hohen Unsicherheiten behaftet.
Der bestehende Liefervertrag läuft zum 31.12.2022 aus.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2023 vergeben werden. Der Lieferzeitraum beträgt ein Jahr und es besteht die Möglichkeit zweimal um ein Jahr zu verlängern. 3 Monate vor Ablauf des Vertrages unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot zur Verlängerung. Bei Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr können die Preise angepasst werden. Jedoch darf die Steigerung 5 v. Hundert nicht überschreiten, basierend auf den Vorjahrespreisen. Eine mögliche Preissenkung ist prozentual nicht limitiert. Ausgeschrieben wird Ökostrom.
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Energie aus erneuerbaren, nicht fossilen Energiequellen ist: Wind, Sonne, Erdwärme, Energie aus der Umgebungsluft, hydrothermische Energie, Meeresenergie, Wasserkraft, Biomasse, Deponie-gas, Klärgas- und Biogas. Die Qualität des Stroms muss per Zertifikat (z. B. HKNR oder vergleichbar) nachgewiesen werden.
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Verbot der Doppelvermarktung des gelieferten Ökostroms
(1) Der Auftraggeber erwirbt mit dem Strom auch den bei der Erzeugung erzielten Umweltnutzen. Eine anderweitige Verwertung oder Übertragung des Umweltnutzens dieser Strommenge durch den Auftragnehmer oder seine Vorlieferanten oder eine Trennung des Umweltnutzens von der Stromlieferung sind unzulässig. Dies gilt auch für handelbare Zertifikate für Strom aus erneuerbaren Energien sowie vergleichbare inländische oder ausländische Mechanismen.
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(2) Ebenfalls unzulässig ist eine Doppelvermarktung des gelieferten Ökostroms über Ökostromgüte-siegel und/oder -zertifikate. Die an den Auftraggeber gelieferte Ökostrommenge und deren Umweltnutzen darf nicht als Teilmenge durch Ökostromgütesiegel und/oder -zertifikate zertifiziert werden, die der Auftragnehmer oder Dritte zum Nachweis einer Ökostromlieferung gegenüber anderen Auftraggebern/Kunden verwenden.
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Für das Lieferjahr 2023 wird die zu beschaffende Energie auf Basis eines Portfolio Management- Modells mit Abrechnung gegen die Stundenpreise der EPEX Spot für das Marktgebiet DE-LU erfolgen. Hierzu sind Angaben zu einem monatlichen Grundpreis, einem Grundpreis für jede gelieferte MWh, eine Abwicklungsgebühr EPEX Spotmarkt und Angaben zu Anzahl und Kosten der Ökostromzertifikate zu machen.
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Die Fachabteilung wird quartalsweise eine Versuchs- und Verbrauchsplanung abgeben. Die Prognosen berücksichtigen die geplante Nutzung unter Berücksichtigung der Umbauarbeiten und der geplanten Versuche. Es kann jedoch keine Garantie für die Einhaltung der Planung gegeben werden.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Lieferzeitraum beträgt ein Jahr und es besteht die Möglichkeit zweimal um ein Jahr zu verlängern. 3 Monate vor Ablauf des Vertrages unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot zur Verlängerung.
Beschreibung der Optionen:
Der Lieferzeitraum beträgt ein Jahr und es besteht die Möglichkeit zweimal um ein Jahr zu verlängern. 3 Monate vor Ablauf des Vertrages unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot zur Verlängerung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt C1 Planckstraße 1
UA Nord Messeler-Park-Str. 136
UA Süd Planckstraße 1
Betriebshof Messeler-Park-Str. 121
Heckhalle I Messeler-Park-Str. 136
Heckhalle II Messeler-Park-Str. 136
Heckhalle III Messeler-Park-Str. 136
Heckhalle IV Messeler-Park-Str. 136
Verwaltungsgebäude - Borsigstraße 9 + 11, UA Nord Messeler Park Straße 136 64291 Darmstadt, Betriebshof Messeler Park Straße 121 64291 Darmstadt, Heckhalle I - IV Messelser Park Straße 136 64291 Darmstadt, Verwaltungsgebäude BS Borsigstraße 9 und 11 64291 Darmstadt
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - GSI Formblatt
- Unternehmensdarstellung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit der Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, u.a. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt
- Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre - auf dem GSI Formblatt Unternehmensdarstellung
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten.
Hier wurden Ausschlusskriterien formuliert:
- 1. Stufe - Eignung
- Spotmarkterfahrung in Referenzen belegen (Referenzen aus den letzten 3 Jahren)
- mind. 2 Referenzen mit mind. 80% des hier geforderten Leis-tungsumfangs (Gigawattstunden) - (Referenzen aus den letzten 3 Jahren)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
- Mindestlohngesetz - MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
- Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
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- 3a Übersicht Ausschlusskriterien (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Hierbei handelt es sich um eine Excel-Datei, in der alle Ausschlusskriterien aufgelistet sind.
Das Vorliegen jedes Einzelnen Ausschlusskriteriums ist vom Bieter proaktiv mit JA oder NEIN zu erklären.
- 1. Stufe - Eignung
- Spotmarkterfahrung in Referenzen belegen (Referenzen aus den letzten 3 Jahren)
- mind. 2 Referenzen mit mind. 80% des hier geforderten Leis-tungsumfangs (Gigawattstunden) - (Referenzen aus den letzten 3 Jahren)
- 2. Stufe - Angebot (Leistungsebene)
- Die Belieferung hat in Form von Ökostrom gem. angegebener Spezifikation zu erfolgen
- Formblatt Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Formblatt Erklärung zur Eignung - 1 Datei "3 Eignung.docx", die die folgenden Formblätter enthält:
- Formblatt Erklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB
- Formblatt zu Verstößen gegen das SchwarzArbG, das AEntG, das AufenthG sowie gegen das MiLoG
- Formblatt Berufshaftpflichtversicherung
- Formblatt Unternehmensdarstellung
- Formblatt Referenzen
Hier wurden Ausschlusskriterien formuliert:
- Ggf. Formblatt Bietergemeinschaft
- Ggf. Formblatt Unterauftragnehmer, im Falle der Eignungsleihe zwingend zusammen mit der ausgefüllten und vom Unterauftrag-nehmer unterzeichneten Verfügbarkeitserklärung
- Formblatt Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014
- Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): 4a Anlage zum Angebotsformblatt_Preisblatt Stromliefervertrag 19.09.2022.xlsx
Nachfolgedn werden die festgelegten AUSSCHLUSSKRITERIEN aufgelistet:

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-10-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: 2 Mitarbeiter*Innen des Einkaufs

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Großforschungseinrichtung
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRTL/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
Spätestens zu 01.01.2026 wird die Stromlieferung erneut vergeben.
Voraussichtlich 09/2025 erfolgt hierzu eine weitere Veröffentlichung
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
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- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
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Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt:
I. Eignungskriterien
Die Bieter müssen in Ihren Referenzen folgende Punkte nachweisen (Ausschlusskriterien):
1. Spotmarkterfahrung:
Der Bieter weist anhand von mindestens 2 Referenzen - diese müssen aus den vergangenen 3 Jahren sein - (Referenzblatt, enthalten in "3 Eignung"/ggf. zusätzliches Dokument) nach, dass er mindestens 80% des hier beschriebenen Spotmarktvolumens (Lieferjahr 2023) über einen Zeitraum von zwei Jahren, oder den Mittelwert für ein Jahr, geliefert hat.
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2. Erfahrung mit der Belieferung von Großkunden:
Der Bieter weist anhand von mindestens 2 Referenzen - diese müssen aus den vergangenen 3 Jahren sein - (Referenzblatt, enthalten in "3 Eignung"/ggf. zusätzliches Dokument) die Belieferung von Großkunden im Gigawattstundenbereich nach.
II. Leistungskriterien - Zuschlagskriterium "Gesamtangebotspreis"
Einziges Wertungskriterium ist der Preis.
Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit wird der Wertungspreis herangezo-gen. Der Wertungspreis ergibt sich aus der Summe der theoretischen Einkaufs-preise, die bei Zugrundelegung der angenommenen Schätzwerte und der vom Bieter in die Anlage zum Angebotsformblatt eingetragenen Preise entsteht. In dieser Anlage wird automatisch der Wertungspreis ermittelt.
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Gebunden sind die Bieter an die in den grauen Feldern eingetragenen Preise.
Im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Gesamtangebotspreis", welches mit 100 % in die Bewertung einfließt, werden die Preisangaben wie folgt berücksichtigt:
Zur Abgabe des preislichen Angebots ist das Preisblatt auszufüllen.
Für die Leistungserbringung sind ausschließlich die im Preisblatt ausgewiesenen Preise maßgeblich.
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
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Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
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Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
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Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRTL

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 184-518158 (2022-09-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 209-595651
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 184-518158
ABl. S-Ausgabe: 209
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYWG2SZJLU

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-25 📅
Name: enercity AG
Postanschrift: Ihmeplatz 2
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30449
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 511-4302616 📞
E-Mail: volausschreibungen@enercity.de 📧
Land: Region Hannover 🏙️
Internetadresse: http://www.enercity.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflich-tet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
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Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Ver-stoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen er-kennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
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Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung ei-nen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI ge-schlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege be-trägt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der In-formation durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
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Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Ka-lendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auf-traggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 209-595651 (2022-10-25)