Nach dem Klimaschutzplan der Bundesregierung ist eine nahezu vollständige Dekarbonisierung der Energieversorgung bis 2045 für den Klimaschutz notwendig. Dazu soll auch der Ausbau erneuerbarer Energien, u. a. der Offshore-Windenergie, in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) einen Beitrag leisten. Das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) sieht vor, die Kapazitäten für Windenergie auf See auf mindestens 30 GW 2030, 40 GW 2035 und 70 GW 2045 zu steigern. Gemäß Koalitionsvertrag soll die Energiewende dabei ohne den Abbau von ökologischen Schutzstandards forciert werden. Zugleich erfordern u.a. die UN-Biodiversitätskonvention, die EU-Biodiversitätsstrategie und Meeresstrategierahmenrichtlinie, das Oslo-Paris-Abkommen sowie nationales Recht Schutz und Verbesserung des ökologischen Zustands der Meeresumwelt. Der weitere Ausbau der Offshore-Windenergie muss naturverträglich erfolgen.
Es stellt sich die Frage, unter welchen Rahmenbedingungen eine Flächenausweitung für den Ausbau von Offshore-Windenergie unter Berücksichtigung der Anforderungen des Meeresschutzes möglich ist.
Um die knappen Flächen konkurrieren neben der Windenergie und dem Naturschutz auch Nutzungsansprüche, wie z.B. der Rohstoffabbau und die Fischerei. Der Flächendruck und die Konkurrenzen im Meer haben zugenommen. Somit stellt sich die Frage nach der ökologischen Tragfähigkeit betroffener mariner Ökosysteme sowie nach naturverträglichen Ausbaupfaden für die Offshore-Windenergie in der AWZ von Nord- und Ostsee.
Vor diesem Hintergrund stellt der Raumordnungsplan für die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee fest, dass die Doggerbank für die Windenergienutzung gut geeignet ist und ein zusätzliches Potential von 4 - 6 GW liefern soll, wenn dies naturverträglich möglich ist. Im Plan ist dazu festgelegt, dass die Bundesregierung Studien zur Windkraftnutzung auf der Doggerbank im Einklang mit den Zielen des Naturschutzes in Auftrag geben wird und die für Umwelt und Energie zuständigen Ministerien bis zum 31.12.2024 dem Kabinett einen Bericht vorlegen werden.
Das geplante Vorhaben setzt die Anforderungen des Raumordnungsplans in Bezug auf die Studien um und dient der Vorbereitung dieses Berichtes. Mit seiner Durchführung werden folgende Zielstellungen verfolgt:
- Beantwortung der Frage, unter welchen Rahmenbedingungen eine Nutzung des NSG Doggerbank für die Offshore-Windenergie naturverträglich möglich ist
- Ermittlung der Grenzen der Naturverträglichkeit des Ausbaus der Offshore-Windenergie im NSG Doggerbank,
- Ermittlung der Möglichkeiten der Reduktion von Belastungen durch Offshore-Windenergieanlagen im NSG Doggerbank einschließlich perspektivischer Entwicklungsmöglichkeiten sowie die Konzeption von Maßnahmen(-kombinationen) für ihre kurz-, mittel- und langfristige rechtliche und planerische Umsetzung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-22.
Auftragsbekanntmachung (2022-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Energiebereich
Referenznummer: Z II 2-VSt. 1652/2022
Kurze Beschreibung:
“Nach dem Klimaschutzplan der Bundesregierung ist eine nahezu vollständige Dekarbonisierung der Energieversorgung bis 2045 für den Klimaschutz notwendig....”
Kurze Beschreibung
Nach dem Klimaschutzplan der Bundesregierung ist eine nahezu vollständige Dekarbonisierung der Energieversorgung bis 2045 für den Klimaschutz notwendig. Dazu soll auch der Ausbau erneuerbarer Energien, u. a. der Offshore-Windenergie, in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) einen Beitrag leisten. Das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) sieht vor, die Kapazitäten für Windenergie auf See auf mindestens 30 GW 2030, 40 GW 2035 und 70 GW 2045 zu steigern. Gemäß Koalitionsvertrag soll die Energiewende dabei ohne den Abbau von ökologischen Schutzstandards forciert werden. Zugleich erfordern u.a. die UN-Biodiversitätskonvention, die EU-Biodiversitätsstrategie und Meeresstrategierahmenrichtlinie, das Oslo-Paris-Abkommen sowie nationales Recht Schutz und Verbesserung des ökologischen Zustands der Meeresumwelt. Der weitere Ausbau der Offshore-Windenergie muss naturverträglich erfolgen.
“1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und...”
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
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Quelle: OJS 2022/S 249-725606 (2022-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge