Allgemeine Beschreibung der Leistung: Die Straßenüberführung Sachsenring über Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG wurde ca. 1926 errichtet und stellt als Kreisstraßenbestandteil zwischen Freisenbruch und Horst eine Wegeverbindung mit hoher verkehrlicher Bedeutung dar. Die turnusmäßig durchgeführte Hauptprüfung Ende 2020 lieferte eine Bauwerkszustandsnote von 3,9 sowie die Empfehlung einer umgehenden Traglasteinschränkung auf 3,5 Tonnen. Die empfohlenen Maßnahmen wurden mit sofortiger Wirkung umgesetzt, wodurch jedoch Einschränkungen im Verkehrsbetrieb (z.B. Ruhrbahn GmbH) entstanden sind. Aufgrund der vorhandenen Schädigungen und des Bauwerksalters ist eine wirtschaftliche Sanierung der Straßenüberführung Sachsenring nicht möglich, stattdessen ist ein vorgezo- gener Rückbau erforderlich. Um den öffentlichen Verkehr bis zur Fertigstellung der Neubau- planung bzw. des Ersatzneubaus aufrecht erhalten zu können, ist eine provisorische Que- rungsmöglichkeit zu errichten. Bei dem Provisorium (nachfolgend Behelfsbrücke genannt) gibt es keine Vorgaben hinsichtlich der Konstruktionsart und Materialwahl, d.h. es sind z.B. Brückensysteme, Einzelanfertigungen, Stahl-, Stahlbeton-, Verbundkonstruktionen zulässig. Eine einfache, schnelle und kostengünstige Rückbaubarkeit des Provisoriums wäre jedoch wünschenswert. Da zum Ersatzneubau derzeit keine konkreten Angaben gemacht werden können, ist eine weitere Verwendung unwahrscheinlich bzw. können die zukünftigen Ansprüche zum aktuellen Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abbrucharbeiten
Referenznummer: 22-037-EUÖ
Kurze Beschreibung:
Allgemeine Beschreibung der Leistung:
Die Straßenüberführung Sachsenring über Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG wurde ca. 1926 errichtet und stellt als Kreisstraßenbestandteil zwischen Freisenbruch und Horst eine Wegeverbindung mit hoher verkehrlicher Bedeutung dar. Die turnusmäßig durchgeführte Hauptprüfung Ende 2020 lieferte eine Bauwerkszustandsnote von 3,9 sowie die Empfehlung einer umgehenden Traglasteinschränkung auf 3,5 Tonnen. Die empfohlenen Maßnahmen wurden mit sofortiger Wirkung umgesetzt, wodurch jedoch Einschränkungen im Verkehrsbetrieb (z.B. Ruhrbahn GmbH) entstanden sind.
Aufgrund der vorhandenen Schädigungen und des Bauwerksalters ist eine wirtschaftliche
Sanierung der Straßenüberführung Sachsenring nicht möglich, stattdessen ist ein vorgezo-
gener Rückbau erforderlich. Um den öffentlichen Verkehr bis zur Fertigstellung der Neubau-
planung bzw. des Ersatzneubaus aufrecht erhalten zu können, ist eine provisorische Que-
rungsmöglichkeit zu errichten. Bei dem Provisorium (nachfolgend Behelfsbrücke genannt) gibt es keine Vorgaben hinsichtlich der Konstruktionsart und Materialwahl, d.h. es sind z.B. Brückensysteme, Einzelanfertigungen, Stahl-, Stahlbeton-, Verbundkonstruktionen zulässig. Eine einfache, schnelle und kostengünstige Rückbaubarkeit des Provisoriums wäre jedoch wünschenswert. Da zum Ersatzneubau derzeit keine konkreten Angaben gemacht werden können, ist eine weitere Verwendung unwahrscheinlich bzw. können die zukünftigen Ansprüche zum aktuellen Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden.
Die Straßenüberführung Sachsenring über Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG wurde ca. 1926 errichtet und stellt als Kreisstraßenbestandteil zwischen Freisenbruch und Horst eine Wegeverbindung mit hoher verkehrlicher Bedeutung dar. Die turnusmäßig durchgeführte Hauptprüfung Ende 2020 lieferte eine Bauwerkszustandsnote von 3,9 sowie die Empfehlung einer umgehenden Traglasteinschränkung auf 3,5 Tonnen. Die empfohlenen Maßnahmen wurden mit sofortiger Wirkung umgesetzt, wodurch jedoch Einschränkungen im Verkehrsbetrieb (z.B. Ruhrbahn GmbH) entstanden sind.
Aufgrund der vorhandenen Schädigungen und des Bauwerksalters ist eine wirtschaftliche
Sanierung der Straßenüberführung Sachsenring nicht möglich, stattdessen ist ein vorgezo-
gener Rückbau erforderlich. Um den öffentlichen Verkehr bis zur Fertigstellung der Neubau-
planung bzw. des Ersatzneubaus aufrecht erhalten zu können, ist eine provisorische Que-
rungsmöglichkeit zu errichten. Bei dem Provisorium (nachfolgend Behelfsbrücke genannt) gibt es keine Vorgaben hinsichtlich der Konstruktionsart und Materialwahl, d.h. es sind z.B. Brückensysteme, Einzelanfertigungen, Stahl-, Stahlbeton-, Verbundkonstruktionen zulässig. Eine einfache, schnelle und kostengünstige Rückbaubarkeit des Provisoriums wäre jedoch wünschenswert. Da zum Ersatzneubau derzeit keine konkreten Angaben gemacht werden können, ist eine weitere Verwendung unwahrscheinlich bzw. können die zukünftigen Ansprüche zum aktuellen Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbrucharbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Brücken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs.6 VOB/A den Bietern die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten ist die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3) zu gestatten. Die Submission erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs.6 VOB/A den Bietern die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten ist die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3) zu gestatten. Die Submission erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Allgemeine Beschreibung der Leistung:
Die Straßenüberführung Sachsenring über Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG wurde ca. 1926 errichtet und stellt als Kreisstraßenbestandteil zwischen Freisenbruch und Horst eine Wegeverbindung mit hoher verkehrlicher Bedeutung dar. Die turnusmäßig durchgeführte Hauptprüfung Ende 2020 lieferte eine Bauwerkszustandsnote von 3,9 sowie die Empfehlung einer umgehenden Traglasteinschränkung auf 3,5 Tonnen. Die empfohlenen Maßnahmen wurden mit sofortiger Wirkung umgesetzt, wodurch jedoch Einschränkungen im Verkehrsbetrieb (z.B. Ruhrbahn GmbH) entstanden sind.
Die Straßenüberführung Sachsenring über Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG wurde ca. 1926 errichtet und stellt als Kreisstraßenbestandteil zwischen Freisenbruch und Horst eine Wegeverbindung mit hoher verkehrlicher Bedeutung dar. Die turnusmäßig durchgeführte Hauptprüfung Ende 2020 lieferte eine Bauwerkszustandsnote von 3,9 sowie die Empfehlung einer umgehenden Traglasteinschränkung auf 3,5 Tonnen. Die empfohlenen Maßnahmen wurden mit sofortiger Wirkung umgesetzt, wodurch jedoch Einschränkungen im Verkehrsbetrieb (z.B. Ruhrbahn GmbH) entstanden sind.
Aufgrund der vorhandenen Schädigungen und des Bauwerksalters ist eine wirtschaftliche
Sanierung der Straßenüberführung Sachsenring nicht möglich, stattdessen ist ein vorgezo-
gener Rückbau erforderlich. Um den öffentlichen Verkehr bis zur Fertigstellung der Neubau-
planung bzw. des Ersatzneubaus aufrecht erhalten zu können, ist eine provisorische Que-
rungsmöglichkeit zu errichten. Bei dem Provisorium (nachfolgend Behelfsbrücke genannt) gibt es keine Vorgaben hinsichtlich der Konstruktionsart und Materialwahl, d.h. es sind z.B. Brückensysteme, Einzelanfertigungen, Stahl-, Stahlbeton-, Verbundkonstruktionen zulässig. Eine einfache, schnelle und kostengünstige Rückbaubarkeit des Provisoriums wäre jedoch wünschenswert. Da zum Ersatzneubau derzeit keine konkreten Angaben gemacht werden können, ist eine weitere Verwendung unwahrscheinlich bzw. können die zukünftigen Ansprüche zum aktuellen Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden.
rungsmöglichkeit zu errichten. Bei dem Provisorium (nachfolgend Behelfsbrücke genannt) gibt es keine Vorgaben hinsichtlich der Konstruktionsart und Materialwahl, d.h. es sind z.B. Brückensysteme, Einzelanfertigungen, Stahl-, Stahlbeton-, Verbundkonstruktionen zulässig. Eine einfache, schnelle und kostengünstige Rückbaubarkeit des Provisoriums wäre jedoch wünschenswert. Da zum Ersatzneubau derzeit keine konkreten Angaben gemacht werden können, ist eine weitere Verwendung unwahrscheinlich bzw. können die zukünftigen Ansprüche zum aktuellen Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein Unternehmen bzw. eine Arbeitsgemeinschaft gesucht, der/ die die dazu erforderlichen und im Folgenden näher ausgeführten Bauleistungen
erbringt.
Die nachfolgend dargestellten Leistungen werden im Leistungsverzeichnis als (teil-)
funktionale Leistungsbeschreibungen aufgeführt, da deren jeweiliger Umfang maßgeblich vom Konzept des AN abhängig ist.
1.1.7. Herstellung Böschung(ssicherung) bzw. Abfangung des Dammkörpers
1.1.8. Herstellung und Inbetriebnahme Behelfsbrücke
1.1.9. Straßenbau/Entwässerung
1.1.10. Sperrzeiten
Ausführliche Beschreibung, Erläuterungen und weitere Details zur Ausführung ist den Vergabeunterlagen, hier: beiliegende Baubeschreibung, zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 45127 Essen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Elektronische Angebotsöffnung
Zusätzliche Informationen:
In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs.6 VOB/A den Bietern die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten ist die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3) zu gestatten. Die Submission erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs.6 VOB/A den Bietern die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten ist die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3) zu gestatten. Die Submission erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB) zulässig.
ELEKTRONISCHE ABGABE DER ANGEBOTE:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument "Bewerbungsbedingungen", das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1874967.76 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge