Switche

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von Einbauswitchen, Einbaunetzteilen sowie Transceiver zur Anbindung an die im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorhandenen Multimode und Monomodekabel.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-04-28 Auftragsbekanntmachung
2022-06-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-04-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerkinfrastruktur
Referenznummer: 2022MBR000001
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von Einbauswitchen, Einbaunetzteilen sowie Transceiver zur Anbindung an die im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorhandenen Multimode und Monomodekabel.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzwerkinfrastruktur 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Netzwerkinfrastruktur 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Postanschrift: Salvatorstraße 2
Postleitzahl: 80333
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stmuk.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921862928 📞
Fax: +49 8921863928 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=0oUVDWKH5UA%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-04-28 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-03 📅
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Datum des Endes: 2022-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 086-232123
ABl. S-Ausgabe: 86

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind vorkonfigurierte und beschriftete Einbauswitche, Einbaunetzteile (Netzgeräte für Micro-Switches) sowie Transceiver zur Anbindung an die im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorhandenen Multimode und Monomodekabel.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle, Zentrale
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=0oUVDWKH5UA%253d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bieter hat etwaige Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der
Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3
GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten
Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung
eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung
der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter
Nachprüfungsantrag unzulässig.
Quelle: OJS 2022/S 086-232123 (2022-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 120-339327
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 086-232123
ABl. S-Ausgabe: 120
Zusätzliche Informationen
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen - insbesondere im Hinblick auf künftig vergleichbare Aufträge - beeinträchtigen würde.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-20 📅
Name: CMS IT-Consulting GmbH
Postort: Grasbrunn
Land: Deutschland 🇩🇪
Garmisch-Partenkirchen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem
tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Art. 50 Abs. 4 der
Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da
er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren
Wettbewerb zwischen den Unternehmen - insbesondere im Hinblick auf künftig vergleichbare Aufträge -
beeinträchtigen würde.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden
Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2
genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben
unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter
innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein
etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB gelten die in § 135 Abs. 2 GWB
genannten Fristen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Quelle: OJS 2022/S 120-339327 (2022-06-21)