Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerber werden auf Grundlage abzugebender Referenzen ausgewählt. Es sind mindestens zwei Referenzen vorzulegen, die die qualitativen Mindestanforderungen nach Ziffer III.1.3) erfüllen. Die Auftraggeberin wertet im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs maximal vier Referenzen. Legt ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft mehr als vier Referenzen vor, so werden im Rahmen der Wertung vier Referenzen berücksichtigt, die am besten im Rahmen der Wertung abgeschnitten haben.
Die Bewertung von Referenzen erfolgt auf Grundlage folgender Bewertungskriterien:
(i) Person des Partners, mit dem gemeinsam die als Referenz angegebene Beteiligung besteht:
- Die Beteiligung erfolgt zusammen mit einem kommunalen Partner, d.h. der Partner bei der Beteiligung ist (i) eine Gemeinde, (ii) ein Landkreis, (iii) ein Verband, dem nur Gemeinden und/oder Landkreise angehören, oder (iv) eine juristische Person des öffentlichen bzw. des privaten Rechts, die von Gemeinden bzw. Landkreisen im Sinne von § 99 Nr. 2 GWB kontrolliert wird (10 Punkte)
- Die Beteiligung erfolgt zusammen mit einem sonstigen öffentlichen Partner, (i) der zwar ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 Nr. 1 bis 3 GWB ist, (ii) jedoch nicht unter den oben definierten Begriff des kommunalen Partners fällt. (3 Punkte)
- Die Beteiligung erfolgt weder zusammen mit einem kommunalen Partner noch mit einem anderen öffentlichen Auftraggeber im Sinne von § 99 Nr. 1 bis 3 GWB. (0 Punkte)
(ii) Avisierte Dauer der Beteiligung des Bewerbers an der als Referenz angegebenen Gesellschaft:
- Die Beteiligung ist auf mehr als 20 Jahre angelegt. (8 Punkte)
- Die Beteiligung ist auf mehr als 15 Jahre angelegt. (4 Punkte)
- Die Beteiligung ist auf mehr als 10 Jahre angelegt. (2 Punkte)
(iii) Tätigkeitsbereich der als Referenz angegebenen Gesellschaft, in die der Bewerber investiert:
- Die Gesellschaft ist im Bereich Bau oder Betrieb eines Breitband- bzw. eines Glasfasernetzes tätig. (4 Punkte)
- Die Gesellschaft ist im Bereich des Baus und des Betriebs von Netz-Infrastruktur (z.B. Strom, Gas, Wärme etc.) tätig, die der Versorgung der Bevölkerung dient. (2 Punkte)
(iv) Investitionsvolumen der als Referenz angegebenen Beteiligung des Bewerbers
- Das Investitionsvolumen der Beteiligung liegt über 40.000.000 Euro. (2 Punkte)
- Das Investitionsvolumen der Beteiligung liegt unter 40.000.000 Euro. (0 Punkte)
Belegen zwei (oder mehr) geeignete Bewerber mit Punktegleichstand den vierten Platz in der Rangfolge, gelten folgende Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis der vierte Platz eindeutig bestimmbar ist:
(1) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Kriterium (i) (Partner der Beteiligung) die höhere Punktzahl erreicht hat.
(2) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Kriterium (ii) (Dauer der Beteiligung) die höhere Punktzahl erreicht hat.
(3) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Kriterium (iii) (Tätigkeitsbereich der Gesellschaft, in die der Bewerber investiert) die höhere Punktzahl erreicht hat.
(4) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Kriterium (iv) (Investitionsvolumen der Beteiligung des Bewerbers) die höhere Punktzahl erreicht hat.
(5) Falls über keines der unter (i) bis (iv) genannten Entscheidungsparameter eine Auswahl erfolgen kann, entscheidet das Los.