Im Deutschen Satelliten-Datenarchiv (D-SDA) werden derzeit alle Fernerkundungsdaten auf 2 Kopien archiviert. Diese Kopien werden in verschiedenen Libraries in verschiedenen Gebäuden mit verschiedenen Technologien erzeugt.
Mit dieser Ausschreibung soll eine neue 1st Copy Tape Library beschafft werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-14.
Auftragsbekanntmachung (2022-12-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e.V. (DLR) / IT-Einkauf
Postanschrift: Linder Höhe
Postort: Köln
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: IT-Einkauf
Telefon: +49 22036014098📞
E-Mail: holger.frank@dlr.de📧
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.dlr.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E35729992🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschungszentrum
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tape Library DIMS-Archiv
Produkte/Dienstleistungen: Magnetbandspeicher📦
Produkte/Dienstleistungen: JA03
📦
Kurze Beschreibung:
“Im Deutschen Satelliten-Datenarchiv (D-SDA) werden derzeit alle Fernerkundungsdaten auf 2 Kopien archiviert. Diese Kopien werden in verschiedenen Libraries...”
Kurze Beschreibung
Im Deutschen Satelliten-Datenarchiv (D-SDA) werden derzeit alle Fernerkundungsdaten auf 2 Kopien archiviert. Diese Kopien werden in verschiedenen Libraries in verschiedenen Gebäuden mit verschiedenen Technologien erzeugt.
Mit dieser Ausschreibung soll eine neue 1st Copy Tape Library beschafft werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 350 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Mecklenburgische Seenplatte🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DLR e.V.
Deutsches Fernerkundungsdatenzentrum Kalkhorstweg 53 17235 Neustrelitz
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Deutschen Satelliten-Datenarchiv (D-SDA) werden derzeit alle Fernerkundungsdaten auf 2 Kopien archiviert. Diese Kopien werden in verschiedenen Libraries...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Deutschen Satelliten-Datenarchiv (D-SDA) werden derzeit alle Fernerkundungsdaten auf 2 Kopien archiviert. Diese Kopien werden in verschiedenen Libraries in verschiedenen Gebäuden mit verschiedenen Technologien erzeugt.
Mit dieser Ausschreibung soll eine neue 1st Copy Tape Library beschafft werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 350 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 120
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Voll lizenziertes Tape-Rack (inkl. Nebenkosten) Webcam in der Library (inkl. Nebenkosten) Aufpreis Besucherfenster Zwei weitere Laufwerke”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Spezifische Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB 2. Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: 1. Gesamtumsatz 2. Versicherungserklärung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-20
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-01-23
12:30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 244-705618 (2022-12-14)