Beschreibung der Beschaffung
Bei abfallwirtschaftlichen Vorhaben, die Projektpartner der KfW schwerpunktmäßig in Entwicklungs- und Schwellenländern in den Regionen Lateinamerika, Europa, dem Nahen Osten, Asien und Afrika (mit Ausnahme des französischen Sprachraums) realisieren, wirkt die KfW dadurch mit, dass sie im Auftrag der Bundesregierung die Vorbereitung und Durchführung dieser Vorhaben prüft, begleitet und evaluiert. Der Auftragnehmer wird die KfW hierbei wie folgt sachverständig unterstützen:
(a)
Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber in fachlichen Fragen der Abfallwirtschaft und Abfalltechnik sowie den zugehörigen Aspekten des Umwelt- und Klimaschutzes in diesem Sektor insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Mülldeponien, von Müllverbrennungs- oder Biogasanlagen („Waste to Energy“), von Recyclinganlagen oder von Kompostierungsanlagen sowie in Bezug auf Kreislaufwirtschaft und Abfallsammlung.
(b)
Dem Auftragnehmer obliegt es, die technischen, institutionellen, ökonomischen, ökologischen und sozialen Einflussfaktoren und Risiken von abfallwirtschaftlichen Vorhaben zu erkennen, zu analysieren und zu beurteilen.
(c)
Der Auftragnehmer zeigt geeignete Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung von Risiken bei den Vorhaben auf.
(d)
Der Auftragnehmer wirkt an der Gestaltung und Umsetzung der von ihm identifizierten risikomindernden Maßnahmen mit.
(e)
Darüber hinaus leistet der Auftragnehmer fachliche Unterstützung bei projektübergeordneten Themen. Insbesondere bei der Erstellung von Grundlagendokumenten und Strategien im Bereich der Abfallwirtschaft sowie mit der Vor- und Nachbereitung und Durchführung von internen Schulungen im Bereich Abfall.
(f)
Dem Auftragnehmer obliegt die eigenständige Vorbereitung, Bearbeitung und Durchführung von Projektmissionen (Prüfungsreisen, Fortschrittskontrollen, Abschlusskontrollen) in den Regionen, in denen die abfallwirtschaftlichen Vorhaben des Auftraggebers realisiert werden.
Arbeitssprachen sind: Deutsch, Englisch und Spanisch.
Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge, die sie während der 4-jährigen Laufzeit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung zu vergeben gedenkt, auf insgesamt 800 Beratungstage. Diese Schätzung umfasst alle Aufgaben-/Tätigkeitsfelder der Leistungserbringung und stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Der Auftragnehmer hat allerdings weder Anspruch darauf, dass die KfW die genannte Obergrenze an Beratungstagen tatsächlich voll ausschöpft, noch wird mit der Schätzung der maximal benötigten Beratungstage eine Abnahmeverpflichtung der KfW begründet. Wie sich die geschätzte Obergrenze an Beratungstagen auf die Aufgaben-/Tätigkeitsfelder und auf die einzelnen Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung genau verteilt und wie sich die Obergrenze auf die 5 verschiedenen geografischen Regionen untergliedert, in denen der Auftragnehmer seine Leistungen wird auszuführen haben, kann nicht vorab antizipiert werden.
Von den maximal 800 Beratungstagen werden aufgrund der Erfahrungen des Fachbereichs aus zurückliegenden Aufträgen schätzungsweise 50% (400 Beratungstage) auf Auslandseinsätze und etwa 50% (400 Beratungstage) auf Arbeiten im Inland entfallen.
Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.