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A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung
des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über
das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen
sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung
die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur
Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle
Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen
und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal
DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform
DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten
Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort
genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht
registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte
und Erklärungen sind ungültig.
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B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die
Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle der
Klinikum Lippe GmbH innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den
Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter Erster Lösungsvorschläge erkennbar sind, von den
Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe erster Lösungsvorschläge
gegenüber der Vergabestelle der Klinikum Lippe GmbH zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und
Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren
vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle der Klinikum Lippe GmbH einer Rüge
nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang
des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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C. Finanzierung des Beschaffungsvorhabens
Das Beschaffungsvorhaben wird durch Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds finanziert. Der
Auftraggeber weist darauf hin, dass er auf Basis der ihm derzeit vorliegenden Informationen davon ausgeht,
dass die Finanzierung des Beschaffungsvorhabens gesichert ist. Zugleich hat der Auftraggeber noch keinen
Fördermittelbescheid erhalten. Für den aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers äußerst unwahrscheinlichen
Fall, dass eine Förderung nicht erfolgt, behält der öffentliche Auftraggeber sich vor, das Vergabeverfahren unter
Darstellung der genauen Gründe aufzuheben. Aufgrund der derzeit mit Rechtsunsicherheiten einhergehenden
Rechtslage in Bezug auf das grundsätzlich bestehende Verbot eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns, kann es
im Einzelfall geboten sein, den Zuschlag erst nach Erhalt des Fördermittelbescheids zu erteilen. Der öffentliche
Auftraggeber hat den zeitlichen Ablauf des gegenständlichen Vergabeverfahrens so konzipiert, dass der
öffentliche Auftraggeber davon ausgeht, dass
er den Fördermittelbescheid vor Abschluss des Vergabeverfahrens erhalten wird. Es kann allerdings nicht in
Gänze ausgeschlossen werden, dass der Zuschlag zu einem späteren Zeitpunkt zu erteilen ist. In diesem Fall
würde der öffentliche Auftraggeber die betreffenden Bieter - sofern dies verhältnismäßig ist - um Verlängerung
der Bindefrist bitten und die Zuschlagserteilung auf einen späteren Zeitpunkt verlegen.