Technisches Facility Management ICE-Werk Köln-Nippes & Köln Betriebsbahnhof

DB Fernverkehr AG (Bukr 13)

Technisches Facility Management ICE-Werk Köln-Nippes & Köln Betriebsbahnhof - Operativ ist die Betriebsfähigkeit des Standortes als wesentliches Ziel zu sehen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-08-12 Auftragsbekanntmachung
2023-03-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-08-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Gebäudeüberwachung
Referenznummer: 22FEA61420
Kurze Beschreibung:
Technisches Facility Management ICE-Werk Köln-Nippes & Köln Betriebsbahnhof - Operativ ist die Betriebsfähigkeit des Standortes als wesentliches Ziel zu sehen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Gebäudeüberwachung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Gebäudeüberwachung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Fernverkehr AG (Bukr 13)
Postanschrift: Europa-Allee 78-84
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: natalie.kirschenmann@deutschebahn.com 📧
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/90c9bbc8-1415-4224-bba3-e5c0dd3716d6 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/90c9bbc8-1415-4224-bba3-e5c0dd3716d6 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-12 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-17 📅
Datum des Beginns: 2023-02-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 157-451353
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Die Deutsche Bahn AG setzt vollständig auf die elektronische XRechnung (neues Rechnungsformat). In Deutschland ist nach ERechtV grundsätzlich der Standard XRechnung für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber zu verwenden. Für die Leistungserbringung behält sich der Auftraggeber vor, eine Implementierung des Vertrages in ein internes Beauftragungs- und Dokumentationssystem vorzunehmen. Der Auftragnehmer erklärt sich hierfür bereit, die für die Implementierung notwendigen Kapazitäten in Abstimmung mit dem Auftraggeber bereit zu stellen. Des Weiteren erklärt sich der Auftragnehmer zur Nutzung des Portals zur Auftragssteuerung und Dokumentation bereit. Es besteht kein Anspruch der Auftragnehmer auf Abruf bzw. Vergütung eines bestimmten Leistungsumfanges aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Technisches Facility Management ICE-Werk Köln-Nippes & Köln Betriebsbahnhof
Beschreibung der Verlängerungen: 2x 2 Jahre

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
-Auszug aus dem Handelsregister oder gleichwertiges
-Referenzen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sämtliche geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen sind vollständig und fristgerecht vorzulegen. Der Verweis
auf vorherige Vergabeverfahren sowie das Fehlen von Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren
führen. Alle Erklärungen/Unterlagen sind in deutscher Sprache abzugeben. Unterlagen die in einer anderen
Sprache erstellt wurden, ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: AVB der DB AG
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die DB Fernverkehr AG schließt als Auftraggeber diese Rahmenvereinbarung. Der Umfang der auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung
beauftragten Leistungen, die von den Auftragnehmern zu erbringen sind, hängt wiederum davon ab, in welchem Umfang die DB Fernverkehr AG zur internen Leistungserbringung beauftragt wird. Es besteht kein Anspruch der Auftragnehmer auf Abruf bzw. Vergütung eines bestimmten Leistungsumfanges aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-09-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-01-05 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Fernverkehr AG
Postort: Köln
Land: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: Kirschenmann, Natalie
Internetadresse: www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/90c9bbc8-1415-4224-bba3-e5c0dd3716d6 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEA4 - Beschaffung Facilitymanagement
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Telefon: +49 3029756880 📞
E-Mail: natalie.kirschenmann@deutschebahn.com 📧
Fax: +49 6926520154 📠
Land: Berlin 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Deutsche Bahn AG setzt vollständig auf die elektronische XRechnung (neues Rechnungsformat). In Deutschland ist nach ERechtV grundsätzlich der Standard XRechnung für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber zu verwenden.
Für die Leistungserbringung behält sich der Auftraggeber vor, eine Implementierung des Vertrages in ein internes Beauftragungs- und Dokumentationssystem vorzunehmen. Der Auftragnehmer erklärt sich hierfür bereit, die für die Implementierung notwendigen Kapazitäten in Abstimmung mit dem Auftraggeber bereit zu stellen. Des Weiteren erklärt sich der Auftragnehmer zur Nutzung des Portals zur Auftragssteuerung und Dokumentation bereit.
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Es besteht kein Anspruch der Auftragnehmer auf Abruf bzw. Vergütung eines bestimmten Leistungsumfanges aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 157-451353 (2022-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 058-171722
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 157-451353
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
Die Deutsche Bahn AG setzt vollständig auf die elektronische XRechnung (neues Rechnungsformat). In Deutschland ist nach ERechtV grundsätzlich der Standard XRechnung für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber zu verwenden. Für die Leistungserbringung behält sich der Auftraggeber vor, eine Implementierung des Vertrages in ein internes Beauftragungs- und Dokumentationssystem vorzunehmen. Der Auftragnehmer erklärt sich hierfür bereit, die für die Implementierung notwendigen Kapazitäten in Abstimmung mit dem Auftraggeber bereit zu stellen. Des Weiteren erklärt sich der Auftragnehmer zur Nutzung des Portals zur Auftragssteuerung und Dokumentation bereit. Es besteht kein Anspruch der Auftragnehmer auf Abruf bzw. Vergütung eines bestimmten Leistungsumfanges aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-28 📅
Name: Caverion Deutschland GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Die Deutsche Bahn AG setzt vollständig auf die elektronische XRechnung (neues Rechnungsformat). In
Deutschland ist nach ERechtV grundsätzlich der Standard XRechnung für elektronische Rechnungen an
öffentliche Auftraggeber zu verwenden.
Für die Leistungserbringung behält sich der Auftraggeber vor, eine Implementierung des Vertrages in ein
internes Beauftragungs- und Dokumentationssystem vorzunehmen. Der Auftragnehmer erklärt sich hierfür
bereit, die für die Implementierung notwendigen Kapazitäten in Abstimmung mit dem Auftraggeber bereit
zu stellen. Des Weiteren erklärt sich der Auftragnehmer zur Nutzung des Portals zur Auftragssteuerung und
Dokumentation bereit.
Es besteht kein Anspruch der Auftragnehmer auf Abruf bzw. Vergütung eines bestimmten Leistungsumfanges
aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 058-171722 (2023-03-17)