Auftragsbekanntmachung (2022-12-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“WRG Wirtschaftsförderung Region Göttingen GmbH als Vertreter des Konsortialführers Landkreis Göttingen, dieser wiederum vertretend das Konsortiums bestehend...”
Name
WRG Wirtschaftsförderung Region Göttingen GmbH als Vertreter des Konsortialführers Landkreis Göttingen, dieser wiederum vertretend das Konsortiums bestehend aus dem Landkreis Göttingen, der Stadt Göttingen und dem Landkreis Northeim
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen📦
Ort der Leistung: Göttingen🏙️
Ort der Leistung: Northeim🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Neben Beratungen in dem Landkreis Göttingen finden diese auch in der Stadt Göttingen sowie im Landkreis Northeim statt.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Grundlage des Projekts bildet die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer".
Das Land...”
Beschreibung der Beschaffung
Grundlage des Projekts bildet die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer".
Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen für die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und damit in Zusammenhang stehende Vor- und Nacharbeiten zur Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers in den Spezialisierungsfeldern der niedersächsischen "Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)". Ziel der Förderung ist es, KMU verstärkt in das Innovationsgeschehen einzubeziehen und insbesondere den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit den regionalen wissenschaftlichen Einrichtungen zu unter-stützen.
Die Zusage über die Gewährung der EFRE-Mittel aus der Richtlinie für dieses Projekt liegt von der zuständigen Bewilligungsstelle dem Konsortium derzeit noch nicht vor. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich des Erhalts eines entsprechenden Zuwendungsbescheides für dieses Projekt durch die NBank.
Gegenstand der Förderung sind qualifizierte Beratungen für KMU sowie damit in Zusammenhang stehende Aufgaben der Vor- und Nachbereitung (siehe unter "Zu erbringende Leistungen im Detail").
Die Beratungen erfolgen auf Basis der De-minimis-Regelungen, wobei Aufschlussgespräche und begleitende Maßnahmen nicht De-minimis-pflichtig sind.
Die Beratungen konzentrieren sich ausschließlich auf die Spezialisierungsfelder der RIS3- Strategie:
1. Lebenswissenschaften - z. B. Biotechnologie, eHealth und Medizintechnik
2. Mobilitätswirtschaft - z. B. Leichtbau, E-Mobilität und Aviation
3. Energietechnologien und Systeme - Geothermie, Windenergie (Off- und Onshore)
4. Land- und Ernährungswirtschaft - z. B. Bioökonomie
5. Neue Materialien - z. B. Funktionalisierte Werkstoffe, dünnes und intelligentes Glas
6. Produktionswirtschaft - z. B. Leichtbau, Recycling, Messtechnik
7. Querschnittsfeld Digitale Wirtschaft - z. B. Digitale Medien
Die Technologieberater*innen sollen eine enge organisatorische und personelle Einbindung in die Teams der Wirtschaftsförderung und der Innovationsscouts an den Hochschulen haben. Zudem schaffen regelmäßige Kontakte zu den Entscheidungsträgern in den Unternehmen und Netzwerken und Clustern der Region eine nachhaltige Vertrauensbasis, was eine unverzichtbare Voraussetzung für einen erfolgreichen Technologietransfer darstellt. Durch die dezentrale Verankerung der Technologieberater*innen bei den Wirtschaftsförderungseinrichtungen in Northeim und Göttingen wird der effektive Informationsaustausch im Rahmen der Bestandspflege und eine verbesserte Kooperationsanbahnung zum Nutzen der Unternehmen in den Teilregionen gewährleistet. Diese enge Zusammenarbeit ist wichtige Bedingung für den weiteren Erfolg des Projekts und stellt in der Vergabe ein wichtiges Kriterium dar. Dabei gilt jedoch das Prinzip der Arbeitsteilung, d. h. der Auftragnehmer ist aus-schließlich für Aufgaben im Rahmen des Wissens- und Technologietransfers zuständig, andere Themen aus dem Bereich der kommunalen Wirtschaftsförderung fallen nicht in seinen Tätigkeits- und Zuständigkeitsbereich.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, externe gewerblich arbeitende Berater*innen in den frühen Phasen der Technologieberatung einzubinden.
Eine Steuergruppe aus den Wirtschaftsförderungseinrichtungen der drei Gebietskörperschaften wird sich zweimal jährlich gemeinsam mit dem Auftragnehmer treffen, um die bisherigen Aktivitäten zu evaluieren und sich über den weiteren Prozess der Technologieberatung abzustimmen. Die ausführliche Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte der Anlage 1 der Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Netzwerk - Kontakte in Wirtschaft und Wissenschaft
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektspezifisches Konzept
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Vertretung bei Ausfall des eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 30
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von KMU zu Wissens- und...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Bzw. entsprechende Einträge der zuständigen Handelsregister des europäischen Landes, in der das bietende...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Bzw. entsprechende Einträge der zuständigen Handelsregister des europäischen Landes, in der das bietende Unternehmen bzw. Nachunternehmen seinen Sitz hat.
-Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder von einer Krankenkasse oder anderem Sozialversicherungsträger, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Sozialabgaben ordnungsgemäß beigekommen ist (das Ausstellungsdatum darf nicht älter als sechs Monate sein)
Sollte diese Bescheinigung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht beizubringen sein, ist mit dem Angebot formlos mitzuteilen, dass die Erteilung einer dieser Bescheinigungen beantragt wurde und diese schnellstmöglich nach Erhalt (spätestens vor der Zuschlagserteilung) nachgereicht wird.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Es ist eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Es ist eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Angaben über die Ausführung von Leistungen der letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Angaben über die Ausführung von Leistungen der letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen). Es sind mindestens drei Referenzen vorzulegen
- Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung
- Eigenerklärung zur Anzahl der Arbeitskräfte
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): - Es sind mindestens drei Referenzen vorzulegen.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-13
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-02-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-01-13
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kanzlei sjs Rechtsanwälte
Düstere-Eichen-Weg 4
37073 Göttingen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Der Termin ist nicht öffentlich (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 2026
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBC6E51
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131-152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 413115-2943 📠
Quelle: OJS 2022/S 243-698928 (2022-12-13)